VW-Dieselprozess: Haftbefehl gegen 66-jährigen Angeklagten
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 13:31 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer Haftbefehl sichert das lange Verfahren
- Das Landgericht Braunschweig erließ nach dem zweiten Verhandlungstag Haftbefehl gegen einen 66-jährigen Angeklagten.
- Der Betroffene war beim ersten Termin wegen gesundheitlicher Gründe nicht erschienen und legte Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.
- Für den Prozess gegen drei frühere VW-Führungskräfte sind etwa 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 vorgesehen.
Haftbefehl sichert VW-Dieselprozess in Braunschweig
Im gerade begonnenen Betrugsprozess zum VW-Dieselskandal ist Haftbefehl gegen einen der drei Angeklagten erlassen worden. Der 66-Jährige wurde nach dem zweiten Verhandlungstag verhaftet, um die Durchführung des Verfahrens zu sichern, wie das Landgericht Braunschweig mitteilte.
Beschwerde gegen die Entscheidung
Der Angeklagte legte gegen den Haftbefehl Beschwerde ein. Zum geplanten Prozessauftakt am Montag hatte die Anklage nicht verlesen werden können, weil er aus gesundheitlichen Gründen fehlte.
Der Vorsitzende Richter erklärte, der Betroffene sei aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend entschuldigt gewesen. Außerdem habe er andere Verfahrensbeteiligte nicht über sein Fehlen informiert; der erste Prozesstag wurde nach einiger Wartezeit abgebrochen.
Anklage am zweiten Verhandlungstag verlesen
Am Donnerstag erschien der Mann in Braunschweig und verfolgte die Verlesung der Anklage gehend im Gerichtssaal. Sitzen oder Liegen bereite ihm zu große Schmerzen, sagte er.
Der Angeklagte bezeichnete das bevorstehende Verfahren mit etwa 150 Verhandlungstagen als massive Belastung. Ein Arzt habe ihm mit einem Attest eine Reiseunfähigkeit bescheinigt.
Vorwürfe gegen drei frühere Führungskräfte
In dem vierten größeren Braunschweiger Betrugsprozess zur VW-Dieselaffäre sind drei frühere Führungskräfte angeklagt. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, die illegale Abschalteinrichtung mitentwickelt oder nicht gegen die Weiterentwicklung der Software eingeschritten zu sein.
Für das Verfahren sind etwa 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 geplant. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Der Braunschweiger Prozess ist Teil einer langwierigen strafrechtlichen Aufarbeitung des VW-Dieselskandals. Die Affäre wurde 2015 öffentlich und führte weltweit zu Ermittlungen, Schadensersatzforderungen, Milliardenkosten und Verfahren gegen frühere Führungskräfte.
Das Landgericht Braunschweig ist für die strafrechtliche Aufarbeitung besonders relevant, weil sich der Konzernsitz von Volkswagen im nahe gelegenen Wolfsburg befindet. In früheren Verfahren wurden bereits ehemalige VW-Führungskräfte verurteilt; einzelne Entscheidungen sind jedoch noch nicht rechtskräftig oder betreffen getrennte Verfahren.
Ein Verfahren mit langer Vorgeschichte
Im aktuellen Prozess geht es um drei frühere Führungskräfte und den Vorwurf, eine illegale Abschalteinrichtung mitentwickelt oder ihre Weiterentwicklung nicht verhindert zu haben. Der geplante Umfang von etwa 150 Verhandlungstagen bis Ende 2028 zeigt, wie komplex die Aufarbeitung individueller Verantwortlichkeiten in einem Großkonzern ist.
Der Haftbefehl dient nach Angaben des Gerichts der Sicherung des Verfahrens und steht damit in einem anderen Zusammenhang als eine Untersuchungshaft wegen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Für den Betroffenen gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung; gegen den Haftbefehl hat er Beschwerde eingelegt.
Bedeutung für die weitere Aufarbeitung
Der Fall verdeutlicht zugleich, dass die juristische Bearbeitung des Skandals auch elf Jahre nach seinem Bekanntwerden noch nicht abgeschlossen ist. Für die Öffentlichkeit wird entscheidend sein, ob das Gericht die individuellen Rollen der Angeklagten nachvollziehbar zuordnet und das umfangreiche Verfahren trotz der gesundheitlichen Belastungen fortführen kann.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
NDR: „Dieselskandal bei VW: Neuer Prozess startet mit Verspätung“ (05.11.2026)
Der Bericht habe den verspäteten Prozessbeginn, die gesundheitlichen Beschwerden des Angeklagten und die Anklage gegen drei ehemalige VW-Führungskräfte beschrieben. Anders als die aktuelle Meldung habe er den Schwerpunkt auf den Vorwürfen zu Bonuszahlungen, der mutmaßlich illegalen Software und einem weiteren für November angekündigten Verfahren gelegt.
stern: „VW-Abgasaffäre: VW-Dieselskandal - Neuer Anlauf für Betrugsprozess“ (05.11.2026)
Der Artikel habe den neuen Prozess in die bisherige juristische Aufarbeitung seit 2015 eingeordnet und auf die Zuständigkeit der Braunschweiger Justiz verwiesen. Einen anderen Schwerpunkt habe er auf frühere Verfahren, die offene strafrechtliche Verantwortung und die Bedeutung von Compliance-Strukturen gelegt.
Beide Beiträge hätten den verspäteten Auftakt und die lange Dauer des Verfahrens bestätigt. Unterschiede bestünden vor allem bei der Gewichtung: Während der NDR den Ablauf im Gericht schilderte, habe der stern die Entwicklung des Dieselskandals und seine Folgen für die Konzernverantwortung stärker beleuchtet.
