Waffenkontrollen: Nach tödlicher Tat in Berngau fordert ver.di mehr Schutz
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bei einer routinemäßigen Waffenkontrolle in Berngau in der Oberpfalz wurden am 8. Oktober 2026 zwei Mitarbeiter des Landratsamtes Neumarkt im Alter von 45 und 54 Jahren von einem 60-jährigen Waffenbesitzer erschossen.
Der Täter verschanzte sich anschließend in dem Gebäude und konnte erst nach mehreren Stunden von Einsatzkräften schwer verletzt festgenommen werden. Nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann handelte es sich bei dem Tatverdächtigen um einen registrierten Waffenbesitzer, der als Jäger und Sportschütze zehn legale Schusswaffen besaß.
Die genauen Hintergründe der Tat blieben zunächst ungeklärt, eine Befragung des Mannes stand noch aus. Landrat Martin Meier bedauerte den gewaltsamen Verlust der beiden langjährigen und zuverlässigen Mitarbeiter des Landratsamtes, dessen Gebäude und Außenstellen tags darauf für den Publikumsverkehr geschlossen blieben.
Gewerkschaft ver.di fordert bessere Schutzkonzepte
Die Gewerkschaft ver.di reagierte mit Bestürzung auf den tödlichen Vorfall in Berngau. Alexander Gröbner, Geschäftsführer von ver.di Oberpfalz, betonte, dass Beschäftigte bei der Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben niemals um ihr Leben fürchten dürfen. Manuela Dietz, Landesfachbereichsleiterin für den öffentlichen Dienst bei ver.di Bayern, wies eindringlich auf die Risiken hin, denen Mitarbeitende im Außendienst ausgesetzt sind.
Die Gewerkschaft verlangt eine umfassende Überprüfung sowie Weiterentwicklung bestehender Schutz- und Präventionskonzepte für den behördlichen Außendienst. Dazu zählen laut ver.di sorgfältige Gefährdungsbeurteilungen, verbindliche Sicherheitsabläufe, eine ausreichende personelle Ausstattung sowie wirksame Schutzmaßnahmen, um Gefahrensituationen im Außeneinsatz systematisch zu minimieren.
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Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollpraxis der Kommunen
Waffenbehörden bei kreisfreien Städten und Landkreisen überprüfen regelmäßig die Bestände, die Waffenschränke sowie die Eintragungen in den Waffenbesitzkarten. Diese Prüfungen finden angekündigt oder unangekündigt statt und werden grundsätzlich im Zweierteam durchgeführt.
Bei absehbaren Risiken oder Gefahrenlagen können die Kontrolleure die Polizei zur Amtshilfe hinzuziehen. Laut dem Deutschen Landkreistag sind tödliche Zwischenfälle bei solchen Kontrollen eine absolute Ausnahme, wenngleich körperliche und verbale Übergriffe als zunehmend wahrgenommen werden.
Einzelne Behörden setzen bereits auf verstärkte Sicherheitsmaßnahmen. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, in dem rund 5000 Waffenbesitzer mit 23.800 gemeldeten Waffen registriert sind, treten die sieben Mitarbeitenden des zuständigen Sachgebiets stets zu zweit und mit schusssicheren Westen an.
Verstöße betreffen dort häufig die unsachgemäße Lagerung von Waffen oder Munition. Im Jahr 2025 wurden in dem Landkreis 30 Verfahren zum Widerruf der Waffenbesitzerlaubnis eingeleitet und 14 Widerrufe ausgesprochen; für das Jahr 2026 wurden bereits 42 Verfahren verzeichnet.
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Gesetzliche Vorgaben und Kontrollintervalle
In Deutschland befinden sich rund fünf Millionen Schusswaffen in Privatbesitz, verteilt auf 927.627 Waffenbesitzer. Zudem sind bundesweit 926.799 Kleine Waffenscheine registriert. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Überprüfung von Zuverlässigkeit und Eignung der Besitzer spätestens alle drei Jahre, die meist nach Aktenlage erfolgt.
Anlasslose Kontrollen vor Ort wurden nach dem Amoklauf von Winnenden im Jahr 2009 gesetzlich verankert, feste Frequenzvorgaben für unangekündigte Hausbesuche existieren jedoch nicht.
Die tatsächliche Kontrolldichte variiert stark zwischen den Bundesländern. Sachsen verzeichnete im Jahr 2022 lediglich 16 Aufbewahrungskontrollen je 1000 Waffenbesitzer, Sachsen-Anhalt kam auf acht Kontrollen.
Bei Verstößen gegen die sichere Aufbewahrung drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro, vorsätzliche Handlungen können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Bis zum Stichtag 2025 wurden bundesweit über 27.000 Waffenbesitzkarten widerrufen und in mehr als 36.000 weiteren Fällen zurückgenommen.

