Rat, Defizitverfahren

Rat der EU billigt Defizitverfahren gegen Frankreich und andere LĂ€nder

26.07.2024 - 15:14:29

Wegen zu hoher Neuverschuldung hat der Rat der EuropĂ€ischen Union grĂŒnes Licht fĂŒr Strafverfahren gegen Frankreich, Italien und fĂŒnf weitere LĂ€nder gegeben.

Das Gremium der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten folgte damit einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem vergangenen Monat. Neben Frankreich und Italien sind auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei betroffen. Gegen RumÀnien ist zudem seit 2020 ein Verfahren anhÀngig, was ebenso nach Abstimmung der LÀnder nun weiterlÀuft.

Ziel der Defizitverfahren ist es, Staaten zu solider HaushaltsfĂŒhrung zu bringen. Theoretisch sind bei anhaltenden VerstĂ¶ĂŸen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhĂ€ngt.

FĂŒr die Einleitung der neuen Verfahren war fĂŒr jedes Land ein eigener Beschluss notwendig. Das betroffene Land durfte bei der Entscheidung per schriftlichem Verfahren nicht mitwirken. In einem nĂ€chsten Schritt wird die EuropĂ€ische Kommission den Mitgliedsstaaten Empfehlungen zur Schuldenreduzierung aussprechen, die dann wiederum vom Rat der EU angenommen werden mĂŒssen. Das ist derzeit fĂŒr das Jahresende vorgesehen.

Erstmals neue Verfahren nach Corona-Pause

Die strenge haushaltspolitische Überwachung mit Defizitverfahren war wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die StabilitĂ€t der Eurozone gesichert werden.

Ob die EU-LĂ€nder die Regeln fĂŒr Haushaltsdefizite und Staatsschulden einhalten, wird von der EuropĂ€ischen Kommission ĂŒberwacht. Das Regelwerk erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), gleichzeitig darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht ĂŒberschreiten.

@ dpa.de