Entscheidung, FeiertagszuschlÀgen

Entscheidung zu FeiertagszuschlÀgen im öffentlichen Dienst

01.08.2024 - 15:14:07 | dpa.de

Welche Feiertagsregelung gilt fĂŒr Arbeitnehmer, die an verschiedenen Stellen in Deutschland arbeiten? FĂŒr den öffentlichen Dienst der LĂ€nder hat das Bundesarbeitsgericht diese Frage jetzt beantwortet.

Wann sind FeiertagszuschlÀge fÀllig - das Bundesarbeitsgericht hat entschieden - Foto: Martin Schutt/dpa

Das Bundesarbeitsgericht hat die Feiertagsregelung fĂŒr BeschĂ€ftigte der BundeslĂ€nder mit wechselnden Arbeitsorten geklĂ€rt. Nach der Entscheidung der höchsten deutschen Arbeitsrichter gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmĂ€ĂŸigen BeschĂ€ftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24). «FĂŒr den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags fĂŒr den öffentlichen Dienst der LĂ€nder der regelmĂ€ĂŸige BeschĂ€ftigungsort maßgeblich», erklĂ€rte der Sechste Senat in Erfurt. 

Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt. Die Entscheidung der Bundesrichter gilt nur fĂŒr den Tarifvertrag der LĂ€nder und ist damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, ĂŒbertragbar, betonte ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts. 

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