EU-Staaten rĂŒcken von Forderung zu FlugverspĂ€tungen ab
12.06.2026 - 17:31:56 | dpa.de
Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass FluggÀste bei VerspÀtungen ab drei Stunden eine EntschÀdigung bekommen können, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr. Auch die Höhe bleibt demnach gleich - anders als die Staaten lange gefordert hatten. Nun steht noch die formale Zustimmung der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie sagte: «Im Botschafterausschuss in BrĂŒssel gab es einen groĂen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.» Kern der Einigung sei: «Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden VerspĂ€tung einen Anspruch auf EntschĂ€digung haben.» Auch die Höhe der EntschĂ€digung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg.Â
Besserer Preisvergleich beim HandgepÀck
Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim HandgepĂ€ck erleichtert und FluggĂ€ste sollten kĂŒnftig besser darĂŒber informiert werden, welche AnsprĂŒche ihnen zustehen können.Â
Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem ĂŒber eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren kĂŒnftig erst ab vier Stunden VerspĂ€tung eine EntschĂ€digung zu gewĂ€hren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.Â
Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen VerspÀtungsentschÀdigungen:
- 250 Euro bei 1.500 Kilometer EntfernungÂ
- 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer EntfernungÂ
- 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer EntfernungÂ
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die VerspĂ€tung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was auĂergewöhnliche UmstĂ€nde sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen FlĂŒge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von auslĂ€ndischen Unternehmen, die in der EU abheben.Â
Die Verhandler des EuropĂ€ischen Parlaments wollen sich am Montag in StraĂburg treffen und den Text prĂŒfen, den die Mitgliedstaaten ĂŒbermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fĂ€llt die endgĂŒltige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht. Die Frist dafĂŒr endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, wĂŒrde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.Â
Mit der Reform sollen auĂerdem unter anderem Regeln zu HandgepĂ€ck, Sitzplatzreservierungen fĂŒr Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs sollen berĂŒcksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004.
