WerkstÀtten-Entgelt: Gericht verhandelt Mindestlohn-Anspruch heute
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Arbeitsgericht könnte das Entgeltsystem in BehindertenwerkstĂ€tten von Grund auf umkrempeln. Ein BeschĂ€ftigter klagt auf den gesetzlichen Mindestlohn â und das Verfahren in MĂŒnster wird bundesweit beachtet.
Grundsatzstreit vor dem Arbeitsgericht MĂŒnster
Am 28. Juli 2026 verhandelt das Arbeitsgericht MĂŒnster ĂŒber eine Klage mit Sprengkraft. Ein Mitarbeiter der Freckenhorster WerkstĂ€tten fordert die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Bisher erhalten BeschĂ€ftigte in WerkstĂ€tten fĂŒr Menschen mit Behinderung (WfbM) meist ein Entgelt weit unter diesem Niveau. Der Grund: Sie gelten rechtlich nicht als klassische Arbeitnehmer.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnt die Mindestlohn-Forderung ab. Doch sollte der KlĂ€ger gewinnen, mĂŒsste der Bund das gesamte System neu regeln. Die Fachwelt blickt gespannt auf das Urteil.
Bayern investiert Millionen in moderne ArbeitsplÀtze
Parallel zum Rechtsstreit setzt Bayern auf Modernisierung. Am 27. Juli 2026 kĂŒndigte das Arbeitsministerium an, die UlrichswerkstĂ€tten in SchwabmĂŒnchen mit bis zu 1,5 Millionen Euro zu fördern. Ziel: 168 ArbeitsplĂ€tze an zeitgemĂ€Ăe Standards anpassen.
Arbeitsministerin Ulrike Scharf betonte die Bedeutung beruflicher Inklusion. TrĂ€ger ist die CAB Caritas Augsburg BetriebstrĂ€ger gGmbH. Die Investition zeigt: Trotz rechtlicher Unsicherheit bleibt der Bedarf an geschĂŒtzten ArbeitsrĂ€umen hoch.
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ReformvorschlĂ€ge fĂŒr mehr Selbstbestimmung
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) legte am 26. Juli 2026 eine Evaluation zum Persönlichen Budget vor. Diese Leistung soll Menschen mit Behinderung mehr Eigenverantwortung geben â sie erhalten Mittel fĂŒr UnterstĂŒtzung direkt ausgezahlt.
Die Experten empfehlen: Zielvereinbarungen nur noch auf freiwilliger Basis. Zudem sollen nicht verbrauchte BetrĂ€ge kĂŒnftig konsequenter zurĂŒckgefordert werden können. Nachweise ĂŒber die Verwendung wĂ€ren aber nur bei konkretem Fehlverwendungsverdacht nötig. Die VorschlĂ€ge reagieren auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom August 2022, das RĂŒckforderungen enge Grenzen setzte.
Mindestlohn-Anstieg erhöht Druck
Der wirtschaftliche Rahmen verschĂ€rft die Reformdebatte. Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Dieser Wert dient als Referenz â etwa bei Forderungen der AfD-Fraktion nach Sonderregeln fĂŒr SaisonkrĂ€fte oder bei Gewerkschaftsforderungen in der Metallindustrie.
ZusĂ€tzlichen Kostendruck bringt ein EuGH-Urteil vom Oktober 2025: Fahrzeiten bei Sammelfahrten zu wechselnden Einsatzorten gelten als Arbeitszeit. FĂŒr GebĂ€udereinigung oder Pflege-AuĂendienst bedeutet das bis zu 400 Euro mehr pro Monat pro BeschĂ€ftigtem. Die Entwicklungen verstĂ€rken den Ruf nach einer nachhaltigen Finanzierung inklusiver ArbeitsplĂ€tze.
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