WerkstÀtten-Klage: 300.000 Menschen fordern Mindestlohn-Gerechtigkeit
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 05:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der 57-JĂ€hrige arbeitet in den Freckenhorster WerkstĂ€tten â und verdient dort 195 Euro im Monat.
Am 15. Juli reichte Linnemann Klage beim Arbeitsgericht MĂŒnster ein. Sein Ziel: den gesetzlichen Mindestlohn. Der liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Linnemann arbeitet drei Tage pro Woche â und kommt auf einen Stundenlohn, der weit darunter liegt.
Das Verfahren könnte zur Grundsatzentscheidung werden. Rund 300.000 Menschen mit Behinderung arbeiten bundesweit in etwa 3.000 WerkstÀtten. Sie alle verdienen Àhnlich wenig.
PrekÀre EinkommensverhÀltnisse in der Kritik
Die Zahlen sprechen fĂŒr sich. 2024 lag der Durchschnittsverdienst in WerkstĂ€tten bei 233 Euro pro Monat. Bei 37 Wochenstunden. Das sind weniger als zwei Euro pro Stunde.
Der Kreiscaritasverband im Kreis Warendorf hÀlt dagegen. WerkstÀtten seien keine normalen Betriebe, argumentiert er. Ihr Auftrag sei Rehabilitation, nicht Gewinn. Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chance haben, sollen hier teilhaben können. Ein regulÀrer Arbeitnehmerstatus? Bisher verneint.
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Drei Stufen zur Gerechtigkeit
Die Klage ist strategisch aufgebaut:
- Feststellung des Arbeitnehmerstatus: Ist die TÀtigkeit trotz Reha-Rahmen ein regulÀres ArbeitsverhÀltnis?
- Mindestlohn fĂŒr arbeitnehmerĂ€hnliche Personen: Auch ohne vollen Status muss der gesetzliche Mindestlohn gelten.
- Verfassungs- und EU-Recht: Die KlÀger berufen sich auf Gleichbehandlungsrichtlinien.
Der Vergleich mit anderen Branchen zeigt die Kluft. In der Pflege stieg der Mindestlohn fĂŒr HilfskrĂ€fte am 1. Juli auf 16,52 Euro pro Stunde. Zeitarbeitnehmer verdienen mindestens 14,96 Euro.
Reformdruck wÀchst
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Integrationsministerin BĂ€rbel Bas will noch 2026 einen Reformvorschlag vorlegen. Diskutiert werden mehrere Modelle: ein Basisgeld von 70 Prozent des Nettolohns, ein Grundeinkommen oder der volle Arbeitnehmerstatus.
WĂ€hrend das Arbeitsgericht MĂŒnster ĂŒber Linnemanns Fall entscheidet, warten VerbĂ€nde auf den Herbst. Dann will der Bundestag ĂŒber weitere Sozialreformen abstimmen â auch ĂŒber BeitrĂ€ge zur Pflegeversicherung und die Finanzierung von Teilhabeleistungen.
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