Werkstatt-Entgelte: 300.000 BeschÀftigte verdienen nur 230 Euro
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Entlohnung in WerkstĂ€tten fĂŒr behinderte Menschen (WfbM) steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung. BeschĂ€ftigte und Interessenvertretungen fordern existenzsichernde Einkommen, wĂ€hrend juristische Auseinandersetzungen und schlechte Zufriedenheitswerte den Druck auf die Politik erhöhen.
Klage gegen Niedriglohn-System
Ende Juli rĂŒckte das Entgeltsystem durch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht MĂŒnster in den Fokus. Ein BeschĂ€ftigter der Freckenhorster WerkstĂ€tten klagt auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. JĂŒrgen Linnemann strebt eine grundsĂ€tzliche Ănderung der VergĂŒtungspraxis an.
Bisher werden BeschĂ€ftigte in WerkstĂ€tten rechtlich nicht als Arbeitnehmer im klassischen Sinne gefĂŒhrt. Das arbeitnehmerĂ€hnliche RechtsverhĂ€ltnis begrĂŒndet den Ausschluss vom Mindestlohn. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstĂŒtzt die Forderungen nach einer Anpassung derzeit nicht.
Drei Komponenten, ein Problem
Rund 300.000 WerkstattbeschÀftigte in Deutschland arbeiten mit einem komplexen, aber niedrigen Entlohnungsmodell. Bei einer 35- bis 40-Stunden-Woche verdient ein VollzeitbeschÀftigter durchschnittlich 230 Euro im Monat.
Die Summe setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- einem Grundlohn von 133 Euro
- einem Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro
- einem Steigerungsentgelt zwischen einem und 150 Euro
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Der Werkstattrat Deutschland fordert eine drastische Anhebung auf 1.450 Euro Basiseinkommen oder die vollstÀndige Integration ins Mindestlohnsystem. Die Unzufriedenheit ist enorm: Laut einer BMAS-Studie aus 2023 gaben 67 Prozent der befragten WerkstattbeschÀftigten an, mit ihrem Verdienst unzufrieden zu sein.
Politische ReformplÀne stocken
Das BMAS arbeitet an einem Gesetzentwurf zur Reform der Werkstatt-Entgelte. Ein verbindlicher Zeitplan fĂŒr die Veröffentlichung steht jedoch noch aus. Die Dringlichkeit wird durch das regulatorische Umfeld verschĂ€rft: Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits am 7. Juni 2026 abgelaufen. Ein entsprechendes nationales Gesetz fehlt noch.
Im Juli 2026 hat das Bundeskabinett weitere arbeitsrechtliche Weichen gestellt. Am 22. Juli beschloss es einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen. Am 29. Juli folgten Ănderungen am Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit Mindestlaufzeiten fĂŒr ErstvertrĂ€ge. Die spezifische Neugestaltung der Werkstattentgelte bleibt jedoch eine zentrale Baustelle der Sozialpolitik.
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Warnung vor StrukturÀnderungen
Parallel zur Entgeltdebatte warnen FachverbĂ€nde vor Risiken bei der Umgestaltung der Eingliederungshilfe. Caritas und die Landesarbeitsgemeinschaft CBP Bayern lehnen PlĂ€ne ab, Leistungen fĂŒr Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach des SGB VIII zusammenzufĂŒhren. Ein entsprechender Entwurf drohe bewĂ€hrte Strukturen zu gefĂ€hrden.
Die VerbĂ€nde fordern die Sicherung individueller Teilhaberechte und eine verlĂ€ssliche Refinanzierung tariflicher VergĂŒtungen fĂŒr Fachpersonal. In Ăsterreich werden derweil die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestĂ€rkt: Ab dem 1. September 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson bei behördlichen Begutachtungen.
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