FlugverspÀtung? FairPlane ist der neue Partner des ADAC
29.07.2024 - 09:56:13 | presseportal.deBei FlugverspĂ€tungen von drei Stunden am Zielflughafen, verpasstem Anschlussflug oder kurzfristiger Annullierung (Flug wird weniger als 14 Tage vor dem Abflug abgesagt) kann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen. Nur beim Vorliegen von auĂergewöhnlichen UmstĂ€nden ist das Luftfahrtunternehmen von einer Zahlung befreit.
Anspruch auf EntschĂ€digung mit dem ADAC kostenlos prĂŒfen:
Mit dem ADAC FlugentschĂ€digungsrechner kann nach Eingabe von Flugnummer und Flugdatum in wenigen Minuten einen etwaiger Anspruch ĂŒberprĂŒft werden. Nach der Eingabe können sich ADAC Mitglieder fĂŒr die Durchsetzung Ihrer AnsprĂŒche mit dem ADAC Partner FairPlane entscheiden. ADAC Mitglieder zahlen eine vergĂŒnstigte Erfolgsprovision.
Das Fluggastrechteportal FairPlane wurde 2011 gegrĂŒndet und bearbeitet die FĂ€lle von betroffenen Flugreisenden mit auf Fluggastrecht spezialisierten VertragsanwĂ€lten. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung wird eine Provision vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Die Kosten fĂŒr die anwaltliche Vertretung sowie die Gerichtskosten trĂ€gt FairPlane als Prozessfinanzierer. FĂŒr ADAC Mitglieder wird die Erfolgsprovision rabattiert.
Weitere AnsprĂŒche mit FairPlane durchsetzen
Neben der EntschĂ€digung von bis zu 600 Euro pro Passagier können ADAC Mitglieder auch weitere AnsprĂŒche aus der Fluggastrechteverordnung geltend machen.
Die Betreuungsleistung muss die Fluglinie ab einer VerspĂ€tung von zwei Stunden erbringen (abhĂ€ngig von der Flugstrecke). Diese beinhaltet Speisen und GetrĂ€nke, notwendige HotelĂŒbernachtung und Fahrtkosten vom Flughafen zum Hotel und retour bis zu dem Beginn der Ersatzbeförderung. Diese Kosten muss die Fluglinie auch beim Vorliegen von auĂergewöhnlichen UmstĂ€nden erbringen. Tritt der Passagier in Vorleistung, können diese Kosten unter Vorlage der Belege vom Luftfahrtunternehmen zurĂŒckverlangt werden.
FairPlane GeschĂ€ftsfĂŒhrer Mag. Michael Flandorfer: âViele Passagiere wissen leider nicht, dass die Fluglinie Betreuungsleistungen erbringen muss und ĂŒbernachten am Flughafen, anstatt ein Hotel zu buchen, bis der Ersatzflug abhebt. NatĂŒrlich sollte man bei Ăbernachtung, Speisen und GetrĂ€nken auch auf die Kosten achten und ein Hotel mittlerer Preisklasse wĂ€hlen. FĂŒnf-Sterne Hotels, alkoholische GetrĂ€nke und LuxusmenĂŒs ersetzt die Fluglinie in der Regel nicht.â
Ersatzbeförderung: Stellt das Luftfahrtunternehmen nach einer kurzfristigen Annullierung keine Ersatzbeförderung zur VerfĂŒgung, kann der Passagier selbst einen neuen Flug buchen und diese Kosten mit FairPlane von der Airline zurĂŒckverlangen. ZusĂ€tzlich kann auch ein Anspruch auf eine EntschĂ€digung bestehen.
Ticketkostenerstattung:Wenn die Reise wegen einer kurzfristigen Annullierung des Flugs sinnlos geworden ist, kann zusĂ€tzlich zur EntschĂ€digung eine RĂŒckerstattung der Ticketkosten von der Fluglinie gefordert werden.
ADAC FlugentschÀdigung mit FairPlane Jetzt testen
Pressekontakt:
Alexandra Hawlicek
Marketing und Public Relations
FP Passenger Service GmbH
Fleischmarkt 3-5/Top 14a | A-1010 Wien
E: hawlicek@fairplane.de | W: www.fairplane.de |
Tel.: +43 1 532 01 46 58 Mobil +436765538820
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