Windkraft: Reiche plant Pachtdeckel von 3,5 Prozent
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEEG-Reform verÀndert Pachtanreize
- Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plant einen Pachtdeckel fĂŒr EEG-geförderte Windenergieanlagen an Land.
- Die zulÀssige Pacht soll 3,5 Prozent der jÀhrlichen Stromerlöse betragen.
- Ein VKU-Gutachten beziffert die mögliche Entlastung bis 2045 auf rund 13 Milliarden Euro.
Windkraft-Pachtdeckel spaltet VerbÀnde
PlĂ€ne der Bundesregierung fĂŒr eine Begrenzung von Pachtzahlungen fĂŒr WindrĂ€der an Land stoĂen auf Kritik. Der Verband AGDW â Die WaldeigentĂŒmer warnt, ein Pachtdeckel gefĂ€hrde den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Reiche plant Begrenzung auf 3,5 Prozent
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant, die Pachterlöse auf 3,5 Prozent der jÀhrlichen Stromerlöse zu deckeln. Die Regelung ist Teil der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die derzeit im Bundestag beraten wird.
Nach der BegrĂŒndung der Bundesregierung bieten Pachtkosten bei der Windenergienutzung an Land erhebliches Potenzial, um EEG-Förderkosten zu reduzieren und den Bundeshaushalt zu entlasten. Betroffen wĂ€ren im EEG geförderte, ausschreibungspflichtige Windenergieanlagen an Land.
WaldeigentĂŒmer warnen vor Akzeptanzverlust
AGDW-PrĂ€sident Andreas Bitter erklĂ€rte, ein Pachtdeckel wĂŒrde die notwendige Akzeptanz fĂŒr die Windkraftnutzung im lĂ€ndlichen Raum und damit den Ausbau der Windkraft an Land mindern. Er betonte zudem die Bedeutung der weiteren Nutzung der Windkraft ĂŒber dem Wald.
Bitter kritisierte, die Bundesregierung greife damit in gut funktionierende MĂ€rkte ein. Private und kommunale EigentĂŒmer, die FlĂ€chen bereitstellten, sollten als Akteure einer marktwirtschaftlich orientierten Energiewende ermutigt werden.
Gutachten nennen verfassungsrechtliche Bedenken
Der AGDW-PrĂ€sident verwies auf ein im Auftrag der WaldeigentĂŒmer erstelltes Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio. Danach greife der Pachtdeckel in die Eigentums-, Vertrags- und Berufsfreiheit ein und verstoĂe gegen den Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit.
VKU erwartet Milliardenentlastung
Der Verband kommunaler Unternehmen begrĂŒĂt die PlĂ€ne. VKU-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Ingbert Liebing erklĂ€rte, jeder Euro, der nicht in Pachtzahlungen flieĂe, entlaste den Bundeshaushalt und damit die Steuerzahler um Milliarden, ohne die Ausbauziele bei der Windenergie zu gefĂ€hrden.
Ein Gutachten der Forschungsstelle fĂŒr Energiewirtschaft in MĂŒnchen kommt im Auftrag des VKU zu dem Ergebnis, dass ein Pachtdeckel gegenĂŒber einem Szenario mit bundesweiten Durchschnittspachten von 10 Prozent bis 2045 eine Entlastung von insgesamt rund 13 Milliarden Euro bringen könnte. Bei einem Pachtsatz von 3,5 Prozent lĂ€gen die Pachteinnahmen demnach durchschnittlich bei rund 32.000 Euro pro Jahr und Windrad.
Der geplante Pachtdeckel berĂŒhrt einen zentralen Verteilungskonflikt beim Ausbau der Windenergie an Land: Projektkosten sollen sinken, zugleich bilden Pachteinnahmen fĂŒr Kommunen sowie Land- und WaldeigentĂŒmer einen wichtigen Anreiz, FlĂ€chen bereitzustellen. Die Bundesregierung begrĂŒndet die Begrenzung mit Einsparpotenzialen bei EEG-geförderten Anlagen und einer Entlastung des Bundeshaushalts.
Die im Raum stehenden 3,5 Prozent der jĂ€hrlichen Stromerlöse wĂŒrden die VergĂŒtung der FlĂ€cheneigentĂŒmer stĂ€rker an den tatsĂ€chlichen Ertrag eines Windparks binden. Nach dem in der Meldung genannten VKU-Gutachten könnten dadurch bis 2045 rund 13 Milliarden Euro gegenĂŒber einem Vergleichsszenario eingespart werden. FĂŒr EigentĂŒmer geht es dagegen um langfristige Einnahmen und um die Frage, ob sich die Bereitstellung von FlĂ€chen unter den neuen Bedingungen weiterhin lohnt.
Akzeptanz und Rechtsfragen
Besonders umstritten ist die mögliche Wirkung auf die Akzeptanz im lĂ€ndlichen Raum. Der WaldeigentĂŒmerverband warnt vor geringeren Anreizen, wĂ€hrend der VKU den Ausbau trotz des Deckels nicht gefĂ€hrdet sieht. Damit hĂ€ngt die politische Bewertung nicht nur von der rechnerischen Kostenersparnis ab, sondern auch von regionalen Vertragsbedingungen, kommunalen Interessen und der VerfĂŒgbarkeit geeigneter Standorte.
ZusĂ€tzliche Bedeutung erhĂ€lt die Debatte durch die verfassungsrechtlichen EinwĂ€nde des von der AGDW angefĂŒhrten Gutachtens. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren dĂŒrften deshalb neben der Höhe der Pacht auch Eigentumsrechte, Vertragsfreiheit und die konkrete Ausgestaltung der EEG-Förderung eine Rolle spielen.
