Winterreifenpflicht, Alpine-Symbol

Winterreifenpflicht: Alpine-Symbol ist vorgeschrieben, feste Saisontermine gibt es nicht

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bei winterlichen Straßenbedingungen sind Alpine-gekennzeichnete Reifen vorgeschrieben; Verstöße können Bußgelder und Versicherungsregress nach sich ziehen.

Winterreifenpflicht in Deutschland: Alpine-Symbol und Bußgelder im Überblick
Nahaufnahme einer mit Schneematsch bedeckten Asphaltstraße bei winterlichen Wetterverhältnissen. Illustration mit AI erstellt.

Aktuelle Ratgeber informieren über die geltenden Bestimmungen der Winterreifenpflicht, die sich maßgeblich an den tatsächlichen Witterungsverhältnissen orientiert und verbindlich das Alpine-Symbol vorschreibt. Für Fahrzeugführer und Fuhrparkbetreiber gelten dabei klare technische und rechtliche Vorgaben, um die Verkehrssicherheit in der kalten Jahreszeit zu gewährleisten und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Situative Pflicht und technische Mindestanforderungen

In Deutschland existiert kein starrer Zeitraum für eine allgemeine Winterreifenpflicht. Nach Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung gilt vielmehr eine situative Pflicht: Geeignete Bereifung ist zwingend vorgeschrieben, sobald Reifglätte, Eisglätte, Schneematsch, Schneeglätte oder Glatteis auf der Fahrbahn auftreten.

Die verbreitete Faustregel von Oktober bis Ostern bietet laut dem ADAC zwar eine brauchbare zeitliche Orientierung, stellt jedoch keinen rechtlich bindenden Termin dar. Ausschlaggebend bleibt stets die konkrete Wetter- und Straßenlage. Die sogenannte 7-Grad-Regel wiederum entstammt dem Reifenmarketing der 1980er Jahre und besitzt keine gesetzliche Verankerung.

Technisch müssen Winterreifen zwingend mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein, das seit 2018 EU-weit vorgeschrieben ist. Nach Vorgaben der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) muss dieses Symbol bei symmetrischen Reifen auf beiden Seitenwänden angebracht sein, während bei asymmetrischen Reifen mindestens die äußere Seitenwand markiert sein muss.

Auch Ganzjahresreifen gelten rechtlich als Winterreifen, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Eine spezielle EV- oder EVR-Kennzeichnung ist hingegen keine formale Voraussetzung für die Nutzung.

Während der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für alle Pkw-Reifen vorschreibt, empfiehlt der ADAC für Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm. Ein gesetzliches Höchstalter existiert nicht; ADAC und TÜV raten jedoch zu einem Austausch nach maximal acht Jahren beziehungsweise je nach Zustand nach sechs bis zehn Jahren.

Sanktionen, Bußgelder und versicherungsrechtliche Risiken

Verstöße gegen die situative Winterreifenpflicht werden gemäß Bußgeldkatalog konsequent geahndet. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit nicht zugelassener Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Kommt es zu einer Behinderung des Verkehrs, steigt die Summe auf 80 Euro, bei einer Gefährdung auf 100 Euro und im Falle eines Unfalls auf 120 Euro.

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Kein fester Saisontermin, sondern die konkrete Straßenlage entscheidet: Sobald Reifglätte, Schneeglätte oder Glatteis auftreten, greift die situative Winterreifenpflicht — und nur Reifen mit Alpine-Symbol sind dann zulässig. Unser kostenloser Leitfaden zeigt in drei Schritten, wie Sie Bereifung, Profiltiefe und Fahrzeugcheck rechtssicher aufstellen. Kostenlosen Wintercheck-Leitfaden anfordern

Darüber hinaus drohen erhebliche versicherungsrechtliche Konsequenzen. Verursacht ein Fahrzeug mit ungeeigneter Bereifung einen Unfall, kann der Versicherungsschutz empfindlich eingeschränkt werden; Versicherer können in solchen Fällen einen Regress von bis zu 5.000 Euro einfordern.

Fahrzeugvorbereitung und Testergebnisse

Aufgrund ausgelasteter Werkstätten empfiehlt der ADAC Nordrhein, Servicetermine für den Radwechsel frühzeitig zu planen, um Engpässe beim ersten Kälteeinbruch zu umgehen. Neben den Reifen umfasst die Wintervorbereitung die Überprüfung von Reifendruck und Beschädigungen, die Reinigung der Scheiben sowie den Wechsel abgenutzter Wischerblätter.

Die Scheibenwaschanlage ist mit Frostschutz zu befüllen und die Beleuchtung vollständig zu kontrollieren. Verstopfte Wasserabläufe lassen sich durch das Entfernen von Laub unter der Windschutzscheibe vermeiden, während feuchte Fußmatten getrocknet werden sollten.

Da Starterbatterien bei Kälte besonders beansprucht werden, sollte deren Leistungsfähigkeit bei Startproblemen fachmännisch geprüft werden; Frostschutz im Kühlsystem darf wegen Verbrennungsgefahr ausschließlich bei kaltem Motor kontrolliert werden. Zur Grundausstattung im Fahrzeug gehören Eiskratzer, Schneebesen und eine warme Decke.

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Ein Punkt in Flensburg und ein Regress von bis zu 5.000 Euro — bei falscher Bereifung wird es teuer, und Versicherer prüfen genau. Wer seinen Fuhrpark dokumentiert und die situative Pflicht sauber nachweist, senkt dieses Risiko spürbar. Der Leitfaden liefert die passende Dokumentations- und Prüfliste. Leitfaden zur Fuhrpark-Dokumentation sichern

Bei ADAC-Winterreifentests vom 22. September 2026 erzielten mehrere Modelle gute Ergebnisse. In der Dimension 225/50 R17 erhielten der Pirelli Cinturato Winter 3 die Note 2,2, der Continental WinterContact TS 870 die Note 2,3, der Goodyear UltraGrip Performance 3 die Note 2,4 und der Michelin Alpin 7 die Note 2,5. In der Größe 185/65 R15 schnitten der Continental WinterContact TS 870 mit der Note 2,2 und der Michelin Alpin 7 mit der Note 2,5 ebenfalls mit dem Urteil gut ab.

Im Rahmen einer befristeten Verkaufsaktion gewährt Goodyear bei Reifenkäufen zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2026 eine Rückvergütung von 40 Euro ab 17 Zoll sowie 50 Euro ab 18 Zoll für Pkw- und Leicht-Nutzfahrzeug-Sätze, sofern die Registrierung bis spätestens 14. Dezember 2026 erfolgt.

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