Wissenschaftszeitvertragsgesetz: GEW fordert Ende der Dauerbefristung
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 21:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn der SachverstĂ€ndigenanhörung des Forschungsausschusses des Deutschen Bundestags hat die Bildungsgewerkschaft GEW die vollstĂ€ndige Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verlangt. Die von der Bundesregierung geplante Novelle greife zu kurz, um die verbreitete Dauerbefristung an Hochschulen und Forschungsinstituten wirksam zu beenden. Auch die Gewerkschaft ver.di drĂ€ngt auf ein Ende der Sonderregeln fĂŒr wissenschaftliche BeschĂ€ftigte.
GEW warnt vor dramatischer Perspektivlosigkeit an Hochschulen
Als SachverstĂ€ndiger in der Ausschussanhörung forderte Andreas Keller, Vorstandsmitglied fĂŒr den Bereich Hochschule und Forschung bei der GEW, ein Ende der Dauerbefristungen im akademischen Betrieb. Nach Angaben der Bildungsgewerkschaft sind derzeit 84 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter an UniversitĂ€ten befristet angestellt; 42 Prozent dieser VertrĂ€ge wiesen eine Laufzeit von unter einem Jahr auf.
Zudem verwies die GEW auf den Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs, nach dem lediglich 18 Prozent der befragten NachwuchskrÀfte eine verlÀssliche Karriereperspektive in der Wissenschaft sÀhen.
Keller warnte, es mĂŒssten alle Alarmglocken schrillen, wenn sich mehr als vier von fĂŒnf Betroffenen keine dauerhafte Zukunft in der Forschung vorstellen könnten. Zwar begrĂŒĂt die GEW Vorgaben fĂŒr Mindestvertragslaufzeiten sowie die Ausweitung von Mutterschutz und Elternzeitregelungen auf DrittmittelbeschĂ€ftigte, dringt jedoch auf grundlegendere Schritte.
Zusammen mit 14 weiteren Organisationen unterstĂŒtzt die Gewerkschaft eine Petition zur Abschaffung des Gesetzes und mahnt unter dem Leitsatz, Deutschland dĂŒrfe die Zukunft seiner Wissenschaft nicht verspielen, den Ausbau von Dauerstellen an.
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Scharfe Kritik von ver.di am Regierungsentwurf
UnterstĂŒtzung erhĂ€lt die Forderung von ver.di. Die Gewerkschaft verlangte im Umfeld der Bundestagsanhörung die Abschaffung der spezifischen Befristungsregeln im Wissenschaftsbereich. Rund 80 Prozent der wissenschaftlich BeschĂ€ftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen seien befristet tĂ€tig, wobei Kettenbefristungen auch fĂŒr bereits promovierte FachkrĂ€fte den Normalfall darstellten.
Sylvia BĂŒhler aus dem ver.di-Bundesvorstand kritisierte, das Befristungsunwesen werde mit den aktuellen PlĂ€nen fortgeschrieben. Der Gesetzentwurf vermittle das Signal, dass kein politisches Interesse an verlĂ€sslichen Berufsperspektiven bestehe. ver.di fordert, Forschende nach der Promotion im Regelfall auf unbefristeten Stellen zu beschĂ€ftigen.
Der von Bundesforschungsministerin Dorothee BĂ€r vorgelegte Entwurf enthalte lediglich minimale Nachbesserungen bei den Mindestlaufzeiten, halte jedoch an der Tarifsperre fest. Zudem bemĂ€ngelt ver.di einen RĂŒckschritt im Vergleich zu EntwĂŒrfen frĂŒherer Regierungen und wendet sich gegen die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen von zwei auf vier Jahre.
Knackpunkte im laufenden Gesetzgebungsverfahren
Am 8. Oktober 2026 beriet der Bundestag in erster Lesung ĂŒber den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Befristungsrechts (Drucksache 21/8281) sowie ĂŒber einen Antrag der Linken zur Abschaffung des Sonderbefristungsrechts (Drucksache 21/8384) und ĂŒberwies beide Vorlagen an den Forschungsausschuss. Bereits zu dieser Lesung hatte die GEW erklĂ€rt, das Gesetz mĂŒsse weichen.
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Der Regierungsentwurf sieht verbindliche Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren vor der Promotion und zwei Jahren in der Postdoc-Phase vor. ErgĂ€nzend sind Verbesserungen fĂŒr DrittmittelbeschĂ€ftigte und pflegende Angehörige sowie eine Anhebung der Höchstbefristungsdauer fĂŒr studentische HilfskrĂ€fte von sechs auf acht Jahre vorgesehen. Daneben beinhaltet die Vorlage eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen fĂŒr die Ă€rztliche und psychotherapeutische Weiterbildung.
Ăber die Ausgestaltung der Vorgaben herrscht politischer Streit: WĂ€hrend der Bundesrat Sanktionen fordert, falls Hochschulen die vorgeschriebenen Mindestlaufzeiten unterschreiten, lehnt die Bundesregierung solche Regelungen ab. Die Linke drĂ€ngt darauf, ausschlieĂlich die Qualifizierung im Rahmen einer Promotion als zulĂ€ssigen Sachgrund fĂŒr Befristungen anzuerkennen.
