Zahlungspflicht, Handel

Zahlungspflicht ab 2027: Handel und Gastronomie mĂŒssen digital zahlen

Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der ESD lehnt die geplante Pflicht zu digitalen Zahlungen ab, wÀhrend HDE und Dehoga Kosten kritisieren und der VZBV zustimmt.

Digitale Zahlungspflicht ab 2027: ESD weist RegierungsplĂ€ne zurĂŒck
Eine leere, traditionelle europÀische Altstadtgasse in der AbenddÀmmerung mit geschlossenen Ladenfronten und Kopfsteinpflaster. Illustration mit AI erstellt.

Der Europaverband der SelbstÀndigen (ESD) hat sich gegen die von der Bundesregierung geplante Verpflichtung zu digitalen Bezahlmöglichkeiten ausgesprochen.

In einer Stellungnahme vom 13. September 2026 wies ESD-PrĂ€sident Timo Lehberger den Entwurf zurĂŒck, der Handel, Gastronomie und Dienstleister ab dem Jahr 2027 zur Bereitstellung digitaler Zahlungsmethoden verpflichten soll. Der Verband fordert stattdessen, dass die Entscheidung ĂŒber die angebotenen Zahlungsarten weiterhin in der unternehmerischen Freiheit der Betriebe liegen mĂŒsse.

Eckpunkte der geplanten Zahlungspflicht ab 2027

Hintergrund der Debatte sind Eckpunkte fĂŒr eine digitale Zahlungspflicht, die laut Berichten vom 11. September 2026 vom Bundesfinanzministerium sowie dem SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil vorgelegt wurden.

Demnach sollen Gewerbetreibende in den Bereichen Handel, Gastronomie und Dienstleistungen kĂŒnftig mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten mĂŒssen. Die Regelung sieht vor, dass dabei mindestens ein europĂ€isches Verfahren zur Auswahl stehen muss.

Der Entwurf, an dessen Ausarbeitung insgesamt sieben Bundesministerien beteiligt sind, sieht keine Umsatzgrenzen vor. Auch zusĂ€tzliche Kosten fĂŒr die Kunden sollen durch die Neuregelung nicht entstehen. Ausnahmen sind lediglich fĂŒr nichtkommerzielle Organisationen geplant.

Laut Berichten vom 13. September 2026 befinden sich die Eckpunkte aktuell in der Ressortabstimmung; ein Kabinettsbeschluss ĂŒber den Gesetzentwurf wird noch fĂŒr das Jahr 2026 angestrebt. Die Umsetzung der Regeln ist fĂŒr das Jahr 2027 vorgesehen.

VerbÀnde und Politik im Interessenkonflikt

Der ESD forderte angesichts der PlĂ€ne die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf, gegen die geplante Regelung einzuschreiten. UnterstĂŒtzung fĂŒr die ablehnende Haltung kommt aus weiteren Branchenzweigen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt die Pflicht ebenfalls ab und fordert fĂŒr den Fall einer EinfĂŒhrung, dass KartengebĂŒhren direkt an die Kunden weitergegeben werden dĂŒrfen. Gemeinsam mit dem Branchenverband Dehoga kritisiert der HDE vor allem die durch die Umstellung entstehenden Kosten.

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Nach Angaben der Dehoga bieten bereits ĂŒber 90 % der Betriebe bargeldlose Bezahlverfahren an. Ein Experte des EHI schĂ€tzte die geplante Regelung zudem als weitgehend irrelevant fĂŒr mittelstĂ€ndische und große HĂ€ndler ein, da diese bereits entsprechend ausgestattet seien. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hingegen begrĂŒĂŸte die PlĂ€ne der Bundesregierung ausdrĂŒcklich.

Aktuelle Rechtslage und Marktdaten

Bisher besteht in Deutschland kein Rechtsanspruch auf Kartenzahlung. Wie Juristen und FachanwÀlte erlÀutern, obliegt die Festlegung der Zahlungsarten nach aktueller Rechtslage dem jeweiligen HÀndler oder Gastronomen. Falls Bargeld als Zahlungsmittel ausgeschlossen wird, muss dies den Kunden spÀtestens bei Vertragsschluss mitgeteilt werden.

Das Bundesfinanzministerium betonte in diesem Zusammenhang, dass die geplante Pflicht ĂŒberall dort gelten solle, wo Waren oder Dienstleistungen vor Ort bezahlt werden, eine Abschaffung des Bargelds jedoch nicht beabsichtigt sei.

Daten der Deutschen Bundesbank vom September 2026 verdeutlichen den Trend zum bargeldlosen Bezahlen: Demnach werden aktuell 55 % der EinkÀufe bargeldlos abgewickelt, wÀhrend der Anteil der Barzahlungen bei 45 % liegt. Von den bargeldlosen Zahlungen entfallen 26 % auf Debitkarten und 10 % auf mobile Bezahlverfahren. Die Bundesbank setzt dabei verstÀrkt auf europÀische Lösungen wie die Wero-Wallet.

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ErgÀnzende Zahlen des EHI zeigen, dass im Einzelhandel bereits 65,1 % des Umsatzes mit Karten erzielt werden, wÀhrend 32,3 % auf Barzahlungen entfallen. Bei der reinen Anzahl der Transaktionen liegt das Bargeld mit 50,5 % noch knapp vor der Karte mit 48,1 %.

Kritische Stimmen, etwa in Medienkommentaren, bezeichnen das Vorhaben als ĂŒberflĂŒssig, da der Markt die Entwicklung bereits selbst regele. Zudem mĂŒssten Ausnahmen fĂŒr Gelegenheiten wie FlohmĂ€rkte oder karitative Veranstaltungen sichergestellt werden.

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