Zahnarztpraxen: Grenze für vereinfachte Betreuung steigt auf 20
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die novellierte DGUV Vorschrift 2 bringt mehr Flexibilität in die betriebsärztliche Betreuung. Digitale Verfahren und höhere Schwellenwerte entlasten vor allem kleinere Betriebe und Personaldienstleister.
Digitalisierung erobert den Arbeitsschutz
Die rechtlichen Grundlagen für digitale Vorsorgeangebote stehen seit Ende 2025. Paragraph 6 der DGUV Vorschrift 2 erlaubt nun den Einsatz digitaler Formate in der arbeitsmedizinischen Betreuung. Anbieter wie die DZA GmbH können Untersuchungen wie G20, G25 oder G37 dadurch ortsunabhängig und rund um die Uhr anbieten.
Besonders Personaldienstleister profitieren von der Entwicklung. Sie sind in der neuen Vorschrift explizit aufgeführt. Die Dienstleistungen werden teils in bis zu zwölf Sprachen angeboten – ein Zugeständnis an die oft internationalen Belegschaften dieser Branche. Das Ziel: mehr Verfügbarkeit, weniger organisatorische Hürden.
Zahnarztpraxen: Mehr Spielraum bei der Betreuung
Seit Anfang Juni 2026 gilt eine wichtige Erleichterung für Zahnarztpraxen. Die Grenze für die vereinfachte Betreuung stieg von 10 auf 20 Beschäftigte. Damit kommen deutlich mehr Praxen in den Genuss bürokratischer Entlastungen.
Ein Drittel der Betreuungsleistung darf nun über Telefon- oder Videokonferenzen erbracht werden. Voraussetzung: Betrieb und Dienstleister müssen sich zuvor persönlich kennengelernt haben. Bestehende Verträge genießen eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2027.
Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 steigt die Grenze für die vereinfachte Betreuung auf 20 Beschäftigte – das entlastet viele Zahnarztpraxen. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie die neuen Spielräume nutzen und gleichzeitig IT-Sicherheit und Prüffristen im Griff behalten. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
IT-Sicherheit wird zur Pflicht
Seit Jahresbeginn 2026 gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie nach SGB V auch für Zahnarztpraxen. Arzt- und Psychotherapiepraxen waren bereits im Herbst 2025 an die Reihe gekommen. Das BSI unterstützt mit Leitfäden und Notfallkarten – der Schutz sensibler Patientendaten hat oberste Priorität.
Doch die Digitalisierung ersetzt nicht alles. Die Pflicht zur ersten Hilfe bleibt bestehen. In Büros müssen mindestens 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein. Bei 20 Mitarbeitern sind das zwei Personen, deren Schulung alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss.
Prüffristen: Diese Fristen müssen Arbeitgeber kennen
Seit 2026 gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie auch für Zahnarztpraxen – schützen Sie Patientendaten vor Cyberangriffen. Unser Leitfaden liefert eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung und hilft, Bußgelder zu vermeiden. IT-Sicherheits-Leitfaden jetzt sichern
Technische Anlagen unterliegen weiterhin strengen Kontrollintervallen. Elektrische Anlagen in Büros werden oft alle 24 Monate geprüft, in der Produktion sind jährliche Checks üblich. Die konkreten Fristen hängen von der individuellen Gefährdungsbeurteilung ab.
Aufzüge müssen alle zwei Jahre von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden, Feuerlöscher brauchen eine jährliche Wartung. Wer die Pflichten vernachlässigt, zahlt bis zu 20.000 Euro Bußgeld. Die Einhaltung der Fristen ist im Verbandbuch oder digitalen Systemen zu dokumentieren.
