Zollgebühren ab heute: 3-Euro-Pauschale für Online-Importe greift
01.07.2026 - 09:53:41 | boerse-global.de
Seit dem 1. Juli 2026 gelten verschärfte Einfuhrbestimmungen für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern. Die bisherige Zollfreiheit für Sendungen unter 150 Euro Warenwert wurde aufgehoben. Stattdessen wird nun eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warengruppe fällig.
Das trifft den grenzüberschreitenden E-Commerce hart: Rund 93 Prozent aller Lieferungen aus Drittstaaten in die EU fallen unter die 150-Euro-Grenze.
Kleinstbestellungen werden deutlich teurer
Besonders asiatische Online-Marktplätze wie Shein oder Temu sind betroffen. Die Pauschale wird pro Warengruppe berechnet – bei gemischten Sendungen summiert sich der Betrag. Enthält ein Paket Kleidung und Spielzeug, fallen bereits 6 Euro Zoll an.
Branchenexperten gehen davon aus, dass die Kosten vollständig an die Verbraucher weitergegeben werden.
Hinzu kommen die Einfuhrumsatzsteuer und Servicegebühren der Logistikdienstleister. DHL verlangt etwa eine Auslagepauschale von 7,50 Euro. Die Folge: Der Endpreis für günstige Artikel kann sich mehr als verdoppeln. Eine Handyhülle für 7 Euro kostet nach Zoll, Steuern und Gebühren schnell knapp 20 Euro.
Massives Paketaufkommen als Auslöser
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Die neue Regelung reagiert auf das explosionsartig gestiegene Volumen an Billigimporten. Im Jahr 2025 wurden rund 5,9 Milliarden Sendungen unter der 150-Euro-Grenze registriert – etwa 16 Millionen Pakete täglich. Mehr als 90 Prozent kamen aus China. Zum Vergleich: 2024 lag das Volumen noch bei 4,6 Milliarden Paketen.
Die Behörden führen neben der steuerlichen Gleichbehandlung auch Sicherheitsaspekte an. Stichproben zeigten, dass rund 60 Prozent der online gekauften Kosmetikprodukte gegen EU-Standards verstießen.
Shein und Temu reagieren bereits: Sie bauen verstärkt eigene Lager in Europa auf, um die Zollabwicklung zu umgehen. Offizielle Stellungnahmen zu den neuen Gebühren liegen nicht vor.
Übergangsregelung bis 2028
Die 3-Euro-Pauschale gilt nur als Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028. Danach soll eine zentrale digitale Zolldatenplattform der EU die Abwicklung übernehmen. Bereits für November 2026 ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr geplant.
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In Österreich treten zudem nationale Regelungen in Kraft: Ab dem 1. Oktober wird eine Paketabgabe für Händler mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz fällig.
Die Maßnahmen zeigen: Europa will den Wettbewerb mit außereuropäischen Billiganbietern stärker regulieren.
