Zollreform, Euro

Zollreform: 150-Euro-Grenze fällt ab 1. Juli – 3 Euro Pauschalzoll

28.06.2026 - 21:32:44 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 entfällt die Zollfreigrenze für Pakete aus Drittstaaten. Ein Pauschalzoll von drei Euro pro Warenkategorie wird fällig.

EU-Kleinsendungen: Neue 3-Euro-Pauschalzoll ab Juli 2026
Zollreform - Kleine, gestapelte Kartons mit Versandetiketten in einem Zollamt, symbolisieren globale Billigimporte und neue EU-Zölle. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli 2026 fällt die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern. Stattdessen führt die EU einen pauschalen Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie ein.

Die Neuregelung betrifft vor allem Bestellungen bei Plattformen wie Temu, AliExpress und Shein. Bisher konnten Sendungen unter 150 Euro Warenwert zollfrei in die EU eingeführt werden. Künftig wird für jede Warenkategorie innerhalb einer Lieferung ein Pauschalzoll von 3 Euro fällig. Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt zusätzlich bestehen.

Branchenverbände begrüßen den Schritt. Sie sehen darin eine längst überfällige Maßnahme für fairere Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem europäischen Handel.

5,8 Milliarden Pakete im Jahr 2025

Der Hintergrund der Verschärfung ist das massiv gestiegene Paketaufkommen. Im Jahr 2025 wurden 5,8 Milliarden Kleinsendungen in die EU importiert – rund 15,9 Millionen pro Tag. Allein Temu erzielte in Österreich 2025 einen Bruttowarenwert von 646 Millionen Euro, AliExpress 236 Millionen und Shein 192 Millionen Euro.

Und die EU plant bereits den nächsten Schritt: Ab November 2026 soll eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Drittlandssendungen eingeführt werden. Damit will die Union den administrativen Aufwand der Zollabwicklung decken.

Kampf gegen Wegwerfmode

Parallel zur Zollreform drängen Deutschland, Frankreich und die Niederlande auf strengere ökologische Standards für Textilien. Beim EU-Umweltrat in Luxemburg forderten die Länder, unterstützt von Slowenien und Dänemark, höhere Anforderungen an Rezyklatanteil, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit.

Ein weiterer wichtiger Termin: Der 19. Juli 2026. Dann tritt für große Unternehmen ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte in Kraft. Besonders in der schnelldrehenden Mode war die massenhafte Entsorgung neuwertiger Waren bisher gang und gäbe.

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Elektronische Bezahlung bei DHL

Um die Abwicklung für Endkunden zu erleichtern, führte DHL am 26. Juni die elektronische Bezahlung von Zoll- und Nachnahmegebühren ein. Kunden können nun per Girocard, Kreditkarte oder Smartphone bezahlen. Bargeld bleibt vorerst weiterhin möglich.

Die Zollreform steht unter dem Schatten von Handelskonflikten mit den USA. US-Präsident Trump drohte mit 100-Prozent-Zöllen auf alle europäischen Waren, falls EU-Staaten Digitalsteuern für Internetkonzerne beschließen. Deutschland plant eine solche Abgabe, Österreich erhebt bereits 5 Prozent auf Werbeerlöse.

Die Drohung steht im Kontrast zu einem Zollabkommen mit den USA, das die EU-Länder erst am 25. Juni gebilligt hatten. Die EU-Kommission kündigte im Fall neuer US-Zölle eine entschlossene Reaktion an.

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Weitere Änderungen zum 1. Juli in Deutschland

Neben den Zollbestimmungen treten in Deutschland zahlreiche Neuerungen in Kraft:

  • Renten: Steigen bundesweit um 4,24 Prozent
  • Grundsicherung: Das BĂĽrgergeld wird umbenannt, mit verschärften Sanktionen bei Pflichtverletzungen
  • Steuern: Die App „MeinElster+“ vereinfacht die Steuererklärung fĂĽr 11,5 Millionen Menschen
  • Pflege: Der Mindestlohn steigt auf 16,52 Euro pro Stunde
  • Flugverkehr: Die Ticketsteuer sinkt – auf 13,03 Euro fĂĽr Kurz- und 59,43 Euro fĂĽr Langstrecken
  • Verkehr: Der Handel mit Flensburg-Punkten wird strafbar
  • Artenschutz: Die HĂĽrden fĂĽr WolfsabschĂĽsse werden bundesweit gesenkt
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