Zuckersteuer: Ab 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter soll die Abgabe greifen
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 11:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deBeim Vorhaben der Bundesregierung zur EinfĂŒhrung einer Zuckersteuer zeichnen sich Differenzen ab. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) pocht auf Nachbesserungen am entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Klingbeil.
Im Zentrum seiner Kritik steht die Forderung nach ausreichenden Ăbergangsfristen fĂŒr GetrĂ€nkehersteller, damit diese ihre Rezepturen rechtzeitig anpassen können. Zuvor hatte das Bundeskabinett den Gesetzesvorschlag am 14. Oktober 2026 an die Bundestagsfraktionen weitergeleitet.
Bedenken bezĂŒglich Wirtschaft und Verwaltung
Der CDU-Politiker warnt vor den wirtschaftlichen Folgen eines ĂŒberstĂŒrzten Starts der Steuer. Ohne angemessene Ăbergangsfristen drohten nach seiner EinschĂ€tzung Preiserhöhungen, Nachteile im Wettbewerb und eventuell der Verlust von ArbeitsplĂ€tzen in der Branche.
Zudem stellte Frei klare Bedingungen fĂŒr den bĂŒrokratischen Rahmen auf: FĂŒr die Umsetzung der Neuregelung dĂŒrften keine zusĂ€tzlichen Verwaltungsstellen geschaffen werden. Zur Zielsetzung der Steuer erklĂ€rte Frei, dass die Abgabe in erster Linie der gesundheitlichen Vorsorge diene.
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UnterstĂŒtzung fĂŒr eine zeitliche Verschiebung kommt auch aus den Reihen der Schwesterpartei. CSU-Abgeordnetenchef Alexander Hoffmann forderte eine Verschiebung des Inkrafttretens: Statt wie bisher vorgesehen im Juli 2027 solle die Zuckersteuer erst Anfang 2028 starten, um den betroffenen Unternehmen mehr Vorlaufzeit einzurĂ€umen.
Widerspruch aus der SPD-Fraktion
Die VorstöĂe aus der Union stoĂen beim Koalitionspartner auf deutliche Ablehnung. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, zeigte sich ĂŒber die neuerlichen Forderungen ausgesprochen irritiert. Pantazis verwies darauf, dass bezĂŒglich des Vorhabens bereits ein verbindlicher Kompromiss vereinbart worden sei, an dem festzuhalten sei.
Geplante Grenzwerte, Ausnahmen und Finanzierungsziele
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass die Steuer fĂŒr GetrĂ€nke mit einem Gehalt von mindestens 5 g Zucker/100 ml greift. Betroffen von der Abgabe wĂ€ren unter anderem Limonaden, Eistees, Energydrinks sowie gezuckerte FruchtsaftgetrĂ€nke.
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Gleichzeitig definiert der Entwurf konkrete Ausnahmen: Ausgenommen von der Zuckersteuer bleiben Alkohol, alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und alkoholfreie Cocktails.
Ebenfalls steuerfrei bleiben reine Frucht- und GemĂŒsesĂ€fte, ungesĂŒĂte Schorlen sowie GetrĂ€nke, die mit SĂŒĂungsmitteln versetzt sind. Um kleinere Produzenten zu entlasten, enthĂ€lt die Vorlage zudem eine Befreiung fĂŒr Betriebe mit einer Produktionsmenge von bis zu 1 Mio. Liter/Jahr.
Hinsichtlich der fiskalischen Auswirkungen kalkuliert die Bundesregierung mit erheblichen BetrÀgen. Aus der Abgabe werden erwartete Einnahmen in Höhe von 690 Mio. Euro 2027 sowie 925 Mio. Euro 2028 prognostiziert. Die Einnahmen sollen zweckgebunden eingesetzt werden, um die BeitrÀge zur gesetzlichen Krankenversicherung (KKV) stabil zu halten.
