Zugbesatzung: US-Gericht bestätigt Zwei-Personen-Regel für Güterzüge
Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 06:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einem richtungsweisenden Urteil hat das 11. US-Berufungsgericht am 11. August 2026 die Klage von sechs großen US-Güterbahngesellschaften und zwei Branchenverbänden abgewiesen. Der Rechtsstreit konzentrierte sich auf eine neue Verordnung der Bundesbahnbehörde Federal Railroad Administration (FRA), welche eine Mindestbesetzung von zwei Besatzungsmitgliedern für Güterzüge vorschreibt.
Zu den klagenden Unternehmen, die vor Gericht eine Niederlage hinnehmen mussten, gehören namhafte Branchenvertreter wie Union Pacific und BNSF, eine Tochtergesellschaft der Holding Berkshire Hathaway. Die Bahngesellschaften hatten versucht, die als Zweiköpfigkeit bekannte Regelung anzufechten, die nun jedoch durch die gerichtliche Bestätigung ihre Gültigkeit behält.
Sicherheitsvorgaben als Reaktion auf Unglück in East Palestine
Die Einführung der Zwei-Personen-Regel durch die FRA erfolgte vor dem Hintergrund gesteigerter Sicherheitsanforderungen im US-Schienennetz. Die Behörde hatte die Vorschrift als direkte Reaktion auf das schwere Zugunglück in East Palestine im Jahr 2023 auf den Weg gebracht. Durch die verpflichtende Präsenz eines zweiten Mitarbeiters auf den Lokomotiven soll die Betriebssicherheit erhöht werden, um ähnliche Zwischenfälle künftig zu vermeiden.
Die Bahngesellschaften hatten in der Vergangenheit argumentiert, dass technologische Fortschritte eine Reduzierung des Personals ermöglichen könnten, ohne die Sicherheit zu gefährden. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stützte die Befugnis der FRA, Mindeststandards für die personelle Besetzung festzulegen.
Politische Bestrebungen zur weiteren Regulierung
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Flankiert wird die gerichtliche Entscheidung durch aktuelle Berichte aus dem US-Gesetzgebungsverfahren. Ein am 10. August 2026 veröffentlichter Bericht des Congressional Research Service (CRS) zur Automatisierung im Güterbahnverkehr führt mehrere Gesetzesvorschläge auf, die derzeit im Kongress diskutiert werden.
Dazu gehört der Entwurf H.R. 8870, der darauf abzielt, die Zwei-Personen-Besatzung dauerhaft gesetzlich zu kodifizieren. Ein weiterer Vorschlag, H.R. 9409, sieht vor, den Einsatz ferngesteuerter Lokomotiven auf Hauptstrecken gänzlich zu verbieten. Zudem befassen sich die Vorlagen H.R. 7784 und S. 3987 mit einer Neuregelung der Inspektionsintervalle und -vorgaben für den Schienenverkehr.
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Trotz der strengen Vorgaben für die personelle Besetzung gibt es im Bereich der technologischen Entwicklung punktuelle Ausnahmen. So erteilte die FRA bereits im Februar 2025 eine Ausnahmegenehmigung (Waiver) für das Unternehmen Parallel Systems, das an autonomen Schienentechnologien arbeitet.
Dennoch verdeutlicht das aktuelle Urteil des Berufungsgerichts, dass die US-Aufsichtsbehörden und die Justiz derzeit der personellen Absicherung im operativen Betrieb den Vorzug vor einer schnellen Automatisierung geben. Für die großen Güterbahnen wie Union Pacific und BNSF bedeutet die Entscheidung, dass sie ihre Personalplanungen weiterhin auf der Grundlage von mindestens zwei Crewmitgliedern pro Zug ausrichten müssen.
