SoVD, Mindestlohn

SoVD fordert Mindestlohn von 15,12 Euro

29.04.2025 - 18:34:53 | dts-nachrichtenagentur.de

Zum Tag der Arbeit am Donnerstag fordert der SoVD eine StĂ€rkung der BeschĂ€ftigtenrechte und eine spĂŒrbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Bauarbeiter (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. "Arbeit muss sich lohnen. Wer tĂ€glich alles gibt, darf am Monatsende nicht um seine Existenz bangen mĂŒssen. Deshalb fordern wir: Der Mindestlohn muss auf 15,12 Euro steigen - und zwar sofort", erklĂ€rte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier am Dienstag. "Alles andere bedeutet eine bewusste Inkaufnahme von Armut trotz Arbeit. Das werden wir nicht akzeptieren."

Diese Anpassung mĂŒsse kĂŒnftig jĂ€hrlich erfolgen, um die Kaufkraft der BeschĂ€ftigten zu sichern. Nur ein starker Mindestlohn könne gegen Erwerbs- und Altersarmut schĂŒtzen. Viele Menschen in Deutschland seien trotz harter Arbeit arm. Engelmeier sagte, dass es ein Hauptziel einer modernen Arbeitsmarktpolitik sein mĂŒsse, den Niedriglohnsektor zu bekĂ€mpfen, Arbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen und qualitativ hochwertige ArbeitsplĂ€tze zu schaffen. "Dazu gehört, Minijobs konsequent in sozialversicherungspflichtige BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse umzuwandeln, die Tarifbindung auszubauen und die Leiharbeit, WerkvertrĂ€ge sowie ScheinselbststĂ€ndigkeit deutlich einzudĂ€mmen", so die SoVD-Vorstandsvorsitzende. Auch bei der Absicherung von Arbeitslosen fordert der SoVD deutliche Verbesserungen. "Wer BeitrĂ€ge zahlt, verdient Respekt und eine starke Absicherung. Statt ins BĂŒrgergeld gedrĂ€ngt zu werden, mĂŒssen die Menschen ĂŒber die Arbeitslosenversicherung abgesichert sein. Wir brauchen eine VerlĂ€ngerung der Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes I und die EinfĂŒhrung eines Anschluss-Arbeitslosengeldes. Ideal wĂ€re eine zeitlich befristete, steuerfinanzierte Leistung, die im Anschluss an den Bezug des ALG I gewĂ€hrt wird und mit Wohngeld sowie Kindergeld kombinierbar ist", so Engelmeier. "Eine umfassende Beratung, Förderung und Vermittlung aller Arbeits- und Ausbildungssuchenden mĂŒsse unabhĂ€ngig davon erfolgen, ob sie ALG I oder BĂŒrgergeld beziehen."

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