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Zweites Kassengesetz: Kabinett beschließt Registrierkassenpflicht ab 2028

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 11:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Entwurf sieht elektronische Kassen ab bestimmten Umsatzgrenzen und digitale Belege vor; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Zweites Kassengesetz: Kabinett beschließt neue Regeln für Kassen
Ein minimalistisch gestalteter, leerer Verkaufsraum mit Holzregalen und Betonboden bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf zum Zweiten Kassengesetz beschlossen. Das Vorhaben zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen zielt darauf ab, Steuerhinterziehung durch den flächendeckenden Einsatz digitaler Systeme im Einzelhandel und Gewerbe einzudämmen. Nach Angaben der Bundesregierung sind bundesweit rund 115.000 offene Ladenkassen von den neuen Vorgaben betroffen.

Elektronische Registrierkassenpflicht und Grenzwerte ab 2028

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2028 eine Pflicht zur Nutzung elektronischer Registrierkassen greift, sofern der Gesamtumsatz eines Betriebs mehr als 100.000 Euro pro Jahr beträgt.

Maßgeblich für die Einstufung ist zunächst der Umsatz des Jahres 2026. Sollte ein Unternehmen diese Umsatzgrenze erst im Jahr 2027 überschreiten, gilt die Verpflichtung ab dem 1. Juli des Folgejahres. Die Pflicht zur elektronischen Kassenführung endet nach den Plänen erst wieder, wenn ein Betrieb zwei Jahre in Folge unterhalb der Umsatzgrenze bleibt.

Gleichzeitig definiert das Gesetz Ausnahmen: Betriebe mit Barumsätzen von weniger als 12.000 Euro pro Jahr sind von der Pflicht ausgenommen. Zudem sollen weitere Ausnahmen für Vertrauenskassen und die Direktvermarktung per Rechtsverordnung geregelt werden können.

Digitaler Beleg und neue Kontrollmechanismen

Ab 2028 soll der digitale Beleg – etwa per QR-Code, Download-Link oder Kundenkonto – den bisherigen Papierbon standardmäßig ablösen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte hierzu, man schaffe die Pflicht für Papierbons ab; digitale Kassen erfassten alle Umsätze und verhinderten Steuerhinterziehung.

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Auf ausdrücklichen Wunsch der Kundschaft bleibt die Ausgabe eines Papierbelegs weiterhin möglich. Dies deckt sich mit der Haltung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die forderte, dass Papierbelege auf Wunsch weiterhin erhältlich sein müssen.

Der Gesetzentwurf umfasst weitere technische und rechtliche Neuerungen. So müssen steuerliche Eröffnungsbilanzen sowie Jahresabschlüsse ab 2028 digital aufbewahrbar sein.

Geplant sind außerdem eine Meldepflicht bei einem Wechsel der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), Bußgeldvorschriften sowie ein eigener neuer Straftatbestand für den Einsatz von Manipulationsprogrammen. Ab 2029 soll zudem für Mietwagen ein Wegstreckenzähler mit digitaler Schnittstelle verpflichtend werden.

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Kritik aus Handel und Handwerk

Die Verbände äußern deutliche Vorbehalte gegenüber den Regierungsplänen. Der Zentralverband Deutsches Bäckerhandwerk kritisierte den geplanten Wechsel vom Papierbon zum digitalen Pflichtbeleg und bemängelte, dies sei keine Abschaffung, sondern dieselbe Bürokratie unter anderem Namen.

Ein Steuerexperte des Handelsverbands Deutschland (HDE) verwies auf erhebliche Investitionen in Kassensysteme; der HDE plädiert stattdessen für eine vollständige Abschaffung jeglicher Bonpflicht. Aus dem Handwerk kommt zudem die Forderung, die Einführung der Kassenpflicht auf das Jahr 2029 zu verschieben.

Bevor die Regelungen in Kraft treten können, muss der Gesetzentwurf noch vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden.

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