Zweites, Kassengesetz

Zweites Kassengesetz: Registrierkassenpflicht ab 2028 ab 100.000 Euro Umsatz

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 15:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Verbände beanstanden Digital-, Kassen- und Steuerauflagen; mehrere Erhebungen sollen den Aufwand für Handwerksbetriebe erfassen.
Ein aufgeräumter, leerer Werkbankbereich in einer Handwerkswerkstatt bei natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Handwerksbetriebe sehen sich derzeit mit einer anhaltend hohen regulatorischen Dichte konfrontiert. Während die Politik wiederholt Initiativen zum Bürokratieabbau ankündigt, sorgen neue gesetzliche Vorgaben und bürokratische Auflagen in der Praxis für zusätzlichen Aufwand. Wirtschafts- und Handwerksverbände warnen vor einer wachsenden Schere zwischen theoretischer Entlastung und praktischer Mehrbelastung für die Betriebe.

Streitpunkte E-Rechnung und Kassenpflicht

Ein zentraler Kritikpunkt der Interessenvertretungen betrifft die anstehenden Digitalisierungspflichten. Der Sächsische Handwerkstag, der mehr als 54.000 Betriebe mit rund 280.000 Beschäftigten vertritt, fordert eine Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf das Jahr 2028. Als Begründung führt die Organisation ungelöste technische sowie rechtliche Hürden an.

Nach den bisherigen Vorgaben müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro ab dem 1. Januar 2027 elektronische Rechnungen an Geschäftskunden ausstellen.

Die Bedenken teilt auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Nach einer verbandseigenen Erhebung verzeichnen rund zwei Drittel der befragten Handwerksbetriebe Probleme beim Empfang elektronischer Rechnungen. Zudem fehle insbesondere für komplexe Baurechnungen bislang ein verlässlich funktionierender Korrekturprozess.

Zusätzliche Vorgaben bringt auch der Entwurf für ein Zweites Kassengesetz mit sich, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Dieser sieht ab 2028 eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro vor.

Während die bestehende Bonpflicht durch eine elektronische Belegbereitstellung ersetzt werden soll und Betriebe mit jährlichen Barumsätzen unter 12.000 Euro ausgenommen bleiben, formuliert das Handwerk deutlichen Widerspruch.

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Die Handwerkskammer München und Oberbayern kritisiert die Umsatzschwelle von 100.000 Euro als zu niedrig und verlangt eine Ausrichtung an den tatsächlichen Barumsätzen. Zudem fordert die Kammer eine Verschiebung der Regelung auf das Jahr 2029 sowie eine vollständige Abschaffung der Belegausgabepflicht.

Steuerbelastungen und Gründungshemmnisse

Neben technischen Umstellungen sorgen Beschlüsse im Haushaltsbegleitgesetz für Unruhe. Der ZDH und dessen Generalsekretär Holger Schwannecke kritisieren die Einführung einer Zuckersteuer sowie die geplante Abgabe auf Kunststoffverpackungen.

Auch wenn Verpackungsabgaben formal bei Herstellern ansetzen, sei mit einer Weitergabe der Kosten entlang der Lieferkette zu rechnen, wovon vor allem das Lebensmittelhandwerk betroffen sei.

Schwannecke bemängelte zudem eine fehlende Planungssicherheit bei den Energiekosten im Zusammenhang mit der diskutierten Stromsteuersenkung und verwies auf anhaltende Unsicherheiten bezüglich der Erbschaftsteuer, zu der das Bundesverfassungsgericht in den kommenden Monaten über eventuellen Reformbedarf urteilen wird.

Die regulatorische Last wirkt sich auch auf Nachfolgen und Unternehmensgründungen aus. Zwar sieht die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe durch den anstehenden Generationenwechsel und eine anhaltend hohe Nachfrage günstige Marktchancen, nennt überbordende Vorgaben jedoch zugleich die größte Herausforderung für Existenzgründer.

Neben den formalen Anforderungen wie der vierstufigen Meisterprüfung für zulassungspflichtige Gewerbe binden vor allem Verwaltungspflichten erhebliche Ressourcen.

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Suche nach wirksamen Entlastungen

Um die tatsächliche Belastung genauer zu beziffern, laufen derzeit mehrere Erhebungen. Das Statistische Bundesamt ermittelt bis zum 30. Oktober 2026 in einer Befragung den Zeit- und Kostenaufwand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, die Arbeitgeber seit 2023 digital abrufen.

Gleichzeitig führt der Verband HANDWERK BW bis zum 6. November eine Erhebung durch. Ziel ist es herauszufinden, ob Instrumente wie ein Effizienzgesetz oder der Verzicht auf übermäßige nationale Vorgaben die Problemfelder der Betriebe treffen.

Gleichzeitig mahnen Branchenvertreter zur Vorsicht bei vorschnellen Deregulierungen: 14 Verbände wandten sich kürzlich gegen Bestrebungen im Zweiten Hessischen Bürokratieabbaugesetz, Verweise auf die anerkannten Regeln der Technik zu streichen, da dies Rechtsunsicherheiten und Haftungsrisiken verschärfen könne.

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