Agrarsektor: 19% Umsatzsteuer und Dieselpreis +17 Cent ab Juli
01.07.2026 - 05:31:18 | boerse-global.de
Steuerliche Änderungen, verschärfte Auflagen in der Tierhaltung und neue Fristen für die Schädlingsbekämpfung: Der Juli 2026 bringt für landwirtschaftliche Betriebe zahlreiche Neuerungen.
Ab sofort gilt beim Verkauf von Anlagevermögen für pauschalierende Landwirte ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Betroffen sind unter anderem Maschinen, Photovoltaikanlagen und Ladestrom. Parallel dazu läuft die Energiesteuersenkung aus – der Dieselpreis steigt laut Experten um rund 17 Cent pro Liter.
DBV-Präsident Joachim Rukwied fordert eine Verlängerung der Entlastungsmaßnahmen bis November. Immerhin: Die Agrardieselrückvergütung für 2026 wird wieder in voller Höhe gewährt und bereits im Dezember ausgezahlt.
Fristen laufen ab: Kupierverzicht und Tierwohl
Tierhalter müssen bis heute ihre Erklärung zum Kupierverzicht beim Veterinäramt eingereicht haben. Bis zum 10. Juli endet die Frist für die Quartalsmeldung der Initiative Tierwohl (ITW).
Noch kniffliger wird es bei der staatlichen TAM-Datenbank. Meldungen zu Nutzungsart, Tierbeständen und Antibiotika-Anwendungen müssen bis zum 14. Juli abgeschlossen sein. Zudem wird die Risikobewertung zur Biosicherheit ab sofort zur Pflicht für QS-Audits.
Rattengift: Neue Regeln für den Vorratsschutz
Ab dem 1. Juli ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Rattengift verboten. Der Einsatz von Rodentiziden setzt grundsätzlich einen Sachkundenachweis voraus.
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Allerdings gibt es eine Gnadenfrist: Wie der Bundesrat am 12. Juni 2026 entschied, wurde die Übergangsfrist für den speziellen Rodentizid-Sachkundenachweis für landwirtschaftliche Betriebe bis zum 28. Juli 2030 verlängert.
Bauprivilegien auf dem Prüfstand
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 29. Juni 2026 stellt klare Anforderungen an gemischte Tierhaltungsbetriebe. Wer seinen privilegierten Status nach §35 BauGB nicht verlieren will, muss landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebsteile strikt organisatorisch trennen.
Die Personalsituation bleibt ein Dauerbrenner. Rund 40 Prozent der Beschäftigten in der Landwirtschaft arbeiten als Minijobber. Während die Rentenkommission dieses Modell auf Schüler beschränken will, warnt der DBV vor massiven Folgen für die Betriebe. Immerhin: Seit Anfang 2026 gelten ausgeweitete Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen – bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage pro Jahr.
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Die AMA zahlte am 29. Juni 2026 rund 300 Millionen Euro an ausstehenden Agrarförderungen für das Antragsjahr 2025 aus. Davon entfielen 198 Millionen Euro auf ÖPUL-Mittel.
Am selben Tag stellte Norbert Lins im Agrarausschuss seinen Bericht zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor. Der DBV unterstützt die Forderung nach einem inflationsfesten Budget von 500 Milliarden Euro und lehnt Kappungen bei den Zahlungen ab. Die finale Abstimmung darüber wird für Dezember 2026 erwartet.
