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Aktivpension ab 2027: Bis zu 15.000 Euro jährlich steuerfrei

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 23:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Sozialausschuss beschließt für 2027 steuerliche Vorteile und den Wegfall eigener Pensionsbeiträge bei Weiterarbeit nach dem Pensionsalter.

Aktivpension ab 2027: Steuerbonus und weniger Pensionsabgaben
Ein heller, moderner Arbeitsbereich mit Holzoberflächen und natürlichem Lichteinfall in einem architektonisch schlichten Raum. Illustration mit AI erstellt.

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat ein Gesetzespaket zur sogenannten Aktivpension beschlossen, das ab dem 1. Jänner 2027 gelten soll. Kernstück ist ein Steuerfreibetrag für Personen, die über das reguläre Pensionsalter hinaus erwerbstätig bleiben – bis zu 1.250 Euro monatlich beziehungsweise 15.000 Euro jährlich sollen steuerfrei bleiben.

Neu an dem Beschluss ist eine Detailregelung, die die finanzielle Rechnung für Weiterarbeitende zusätzlich verändert: Wer die Voraussetzungen erfüllt, zahlt künftig keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr. Die Dienstgeber hingegen bleiben verpflichtet, ihre vollen Beiträge weiter abzuführen.

Voraussetzungen und Übergangsregeln

Um in den Genuss der Steuerbegünstigung zu kommen, müssen Betroffene 40 Versicherungsjahre nachweisen. Für Frauen ist eine Einschleifregelung vorgesehen, die die erforderliche Zahl der Versicherungsjahre bis 2033 stufenweise von 34 Jahren aus anhebt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Frauen historisch bedingt oft kürzere Versicherungszeiten aufweisen als Männer – die Regelung wirkt wie eine Brücke zwischen aktueller Rechtslage und dem für 2027 vorgesehenen neuen System.

Der Wegfall der Pensionsversicherungsbeiträge auf Arbeitnehmerseite bedeutet in der Praxis ein höheres Nettoeinkommen für alle, die nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten und die Voraussetzungen erfüllen.

In Kombination mit dem Steuerfreibetrag ergibt sich damit ein doppelter finanzieller Anreiz: weniger Abzüge bei der Einkommensteuer und gleichzeitig keine Abgaben mehr an die Pensionsversicherung. Für die Arbeitgeberseite ändert sich hingegen nichts an der Beitragslast – sie zahlen weiterhin die vollen Dienstgeberbeiträge, unabhängig davon, dass die Beschäftigten selbst entlastet werden.

Politischer Kontext: Debatte um Pensionsalter

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Der Sozialausschuss hat die Aktivpension beschlossen: Wer nach dem Pensionsalter weiterarbeitet, kann ab 2027 bis zu 15.000 Euro jährlich steuerfrei verdienen – und spart zusätzlich die Pensionsversicherungsbeiträge. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und wie Sie am meisten profitieren, erklärt der neue Leitfaden. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur Aktivpension anfordern

Die Maßnahme fällt in eine Zeit, in der die Frage des Pensionsalters ohnehin intensiv diskutiert wird. FPÖ-Chef Herbert Kickl lehnte im ORF-Sommergespräch ein höheres Pensionsalter ab und bezeichnete eine entsprechende Anhebung als unanständige "Pensionsschraube". Er verwies auf eine aus seiner Sicht besonders herausfordernde Phase bis zum Jahr 2035 und sprach in diesem Zusammenhang vom "Bankomat der Nation", den es zu schützen gelte.

Statt einer Anhebung des Pensionsalters oder eines Modells mit 45 Arbeitsjahren, das er ausdrücklich ablehnte, setzt Kickl auf Wirtschaftswachstum, Familienpolitik sowie steuerliche Anreize für jene, die freiwillig über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten wollen. Zudem kündigte er für den Herbst ein "Remigrationsgesetz" an und plädierte allgemein für mehr Anreize zur Eigenvorsorge.

Einordnung für Betroffene

Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Weiterbeschäftigung über das Pensionsalter hinaus in Erwägung ziehen, verändert sich mit dem Beschluss die finanzielle Kalkulation grundlegend.

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Frauen, die nach dem Pensionsalter weiterarbeiten möchten, profitieren von einer besonderen Übergangsregelung: Schon ab 34 Versicherungsjahren können sie den Steuerfreibetrag nutzen – die Anforderungen steigen bis 2033 schrittweise. So planen Sie Ihre Weiterarbeit richtig. Übergangsregeln jetzt im Leitfaden nachlesen

Die Kombination aus steuerfreiem Zuverdienst bis zu bestimmten Grenzen und dem Wegfall eigener Pensionsversicherungsbeiträge dürfte die Entscheidung für ein längeres Erwerbsleben für viele attraktiver machen – vorausgesetzt, die erforderlichen Versicherungsjahre sind erfüllt.

Für Frauen greift dabei zunächst die abgestufte Übergangsregelung, die bis 2033 schrittweise an die für Männer geltenden Voraussetzungen herangeführt wird. Wie sich die neuen Regeln in der Praxis auf die tatsächliche Erwerbsbeteiligung älterer Menschen auswirken werden, dürfte sich erst nach Inkrafttreten am 1. Jänner 2027 zeigen.

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