Alendronat: AEMPS meldet atypische BrĂŒche an Elle und Schienbein
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 11:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie medikamentöse Behandlung von Osteoporose mit Bisphosphonaten erfordert eine kontinuierliche Ăberwachung möglicher unerwĂŒnschter Arzneimittelwirkungen.
Eine Sicherheitsbewertung der spanischen Arzneimittelbehörde AEMPS (Agencia Española de Medicamentos y Productos Sanitarios) vom 29. Oktober 2026 lenkt die Aufmerksamkeit auf das Auftreten atypischer KnochenbrĂŒche im Zusammenhang mit dem Wirkstoff Alendronat sowie dessen Fixkombination mit Colecalciferol. Im Fokus stehen dabei Meldungen ĂŒber Frakturen an Knochen, die bislang seltener mit dieser Nebenwirkung assoziiert wurden.
Beobachtete Frakturen an Elle und Schienbein
Wie die Behörde in ihrem Sicherheitsbulletin fĂŒr Humanarzneimittel fĂŒr den Berichtszeitraum August bis September 2026 darlegte, liegen Meldungen ĂŒber atypische Frakturen an der Ulna (Elle) und der Tibia (Schienbein) vor. Bemerkenswert ist dabei der Umstand, dass diese KnochenbrĂŒche unter anderem nach minimalen Traumata oder gĂ€nzlich ohne erkennbare Gewalteinwirkung auftraten.
Die dokumentierten FĂ€lle betrafen Patientinnen und Patienten nach einer Langzeittherapie mit Alendronat. In Teilen der erfassten KrankheitsverlĂ€ufe litten die Betroffenen vor dem eigentlichen Bruch an prodromalen Beschwerden in Form vorangehender Schmerzen im betroffenen Areal. Die ausgewerteten Sicherheitsdaten gelten gleichermaĂen fĂŒr MonoprĂ€parate mit AlendronsĂ€ure wie auch fĂŒr Kombinationsarzneimittel aus AlendronsĂ€ure und Colecalciferol.
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Klinische Handlungsanweisungen fĂŒr Behandelnde
Angesichts dieser Beobachtungen formulierte die Regulierungsbehörde konkrete Hinweise fĂŒr die therapeutische Praxis. Treten bei behandelten Personen unerklĂ€rliche oder persistente Knochenschmerzen auf, sollten diese zeitnah einer Ă€rztlichen AbklĂ€rung zugefĂŒhrt werden, um beginnende SchĂ€digungen frĂŒhzeitig zu erkennen.
Besteht der konkrete Verdacht auf eine atypische Fraktur, soll die Behandlung mit dem Bisphosphonat unterbrochen werden. Dieser Schritt sollte stets im Rahmen einer individuellen Nutzen-Risiko-AbwĂ€gung fĂŒr die jeweilige Person erfolgen.
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Die Behörde betonte zugleich, dass die vorliegenden Daten kein generelles, pauschales Absetzen der Bisphosphonat-Therapie rechtfertigen, da die Substanzklasse weiterhin eine wesentliche SÀule bei der PrÀvention osteoporotischer Frakturen darstellt.
Aktualisierung der Produkt- und Patienteninformationen
Als regulatorische Konsequenz aus den gemeldeten ZwischenfĂ€llen ist eine Anpassung der behördlich genehmigten Informationsmaterialien vorgesehen. Die neuen Erkenntnisse zu den atypischen Frakturen an Ulna und Tibia sollen offiziell in die Fachinformationen (Summary of Product Characteristics, SmPC) sowie in die Packungsbeilagen fĂŒr Patientinnen und Patienten aufgenommen werden.
Mit dieser MaĂnahme soll das Bewusstsein des medizinischen Fachpersonals und der Behandelten fĂŒr frĂŒhe Warnzeichen geschĂ€rft werden, um das Risiko schwerer Komplikationen bei der langfristigen Osteoporosetherapie zu verringern.
