Altersvorsorge, Depotmodell

Altersvorsorge ab 2027: Neues Depotmodell ersetzt Riester

21.06.2026 - 20:53:24 | boerse-global.de

Das neue Altersvorsorgedepot ersetzt 2027 Riester. Paare müssen sich zudem auf ein mögliches Pflicht-Rentensplitting einstellen.

Altersvorsorge 2027: Neues Depotmodell und Rentensplitting für Paare
Altersvorsorge - Ein Paar bespricht mit einem Finanzberater Dokumente und Diagramme auf einem Tablet an einem modernen Schreibtisch. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Für Paare wird eine durchdachte Vorsorgestrategie daher immer wichtiger. Aktuelle Reformen und steuerliche Änderungen zwingen zur frühzeitigen Abstimmung – privat wie betrieblich. Es geht nicht nur ums Kapital, sondern auch um den Schutz vor Lebensrisiken wie Scheidung oder Pflegefall.

Das neue Depotmodell: Schluss mit Riester

Ein zentraler Baustein der künftigen Vorsorge ist das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Es soll am 1. Januar 2027 den bisherigen Riester-Standard ablösen. Privatanleger können dann in ETFs, Fonds oder Aktien investieren – der Staat gibt Zulagen dazu.

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Die Förderung: 50 Cent pro investiertem Euro bis zu 360 Euro, 25 Cent für Beträge bis 1.800 Euro. Maximal sind 540 Euro Grundzulage pro Jahr drin. Für Paare mit Kindern gibt es eine zusätzliche Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei rund 120 Euro jährlich.

Besonders Späteinsteiger ab 55 profitieren: Bei einer Einzahlung von 1.200 Euro sind bereits 390 Euro Zulage möglich. Die Auszahlung kann als lebenslange Leibrente oder über einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr erfolgen.

Rentensplitting: Kommt die Pflicht für Ehepaare?

Das Rentenniveau liegt 2026 bei 48 Prozent – und könnte bis Ende der 2030er-Jahre auf 46 Prozent fallen. Die Rentenkommission der Bundesregierung hat weitreichende Vorschläge vorgelegt. Ein zentraler Punkt: die Prüfung eines verpflichtenden Rentensplittings für Ehepaare.

Das Modell könnte die Witwen- und Witwerrente ersetzen oder ergänzen. Aktuell gibt es über fünf Millionen Witwenrenten, die große liegt meist bei 55 Prozent der Bezüge des Verstorbenen. Das Rentensplitting würde die in der Ehe erworbenen Ansprüche hälftig aufteilen und so die eigenständige Absicherung beider Partner stärken.

Weitere Empfehlungen: Das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Zudem ist eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente geplant – zunächst ein Prozent des Bruttolohns, langfristig zwei Prozent.

Betriebsvermögen: Trennung kann teuer werden

Über 40 Prozent der Ehen in Deutschland werden geschieden. Für Unternehmerpaare bedeutet das ein enormes Risiko: Ohne vertragliche Regelungen drohen hohe Ausgleichsforderungen beim Zugewinnausgleich. Experten raten zur Gütertrennung oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft – notariell abgesichert.

Auch Gesellschaftsverträge sollten Vinkulierungsklauseln und Vorkaufsrechte enthalten. So bleibt das Unternehmen bei privaten Konflikten geschützt. Bei der Erbschaftsplanung ist ein Eckpunktepapier vom Januar 2026 zu beachten: Es sieht schärfere Regeln für Betriebsvermögen vor, etwa weniger Verschonungsabschläge und strengere Lohnsummenfristen.

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Pflegekosten: Die unterschätzte Gefahr

Ein oft vergessener Punkt: die mögliche Inanspruchnahme für Pflegekosten der Eltern. Politisch wird über eine Senkung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro debattiert, ab der Kinder zum Elternunterhalt herangezogen werden. Unterhalb dieser Grenze sind Eigenheim und ein Selbstbehalt von mindestens 2.650 Euro monatlich geschützt.

Branchenkenner raten, Pflegekosten nicht isoliert über teure Zusatzversicherungen abzusichern, sondern in die private Altersvorsorge zu integrieren. Eine regelmäßige Überprüfung der Verträge auf Kosten und Rentenfaktoren bleibt unerlässlich. Eine Umfrage der Deutschen Bank zeigte bereits 2025: 80 Prozent der Befragten glauben nicht, dass die staatlichen Leistungen im Alter ausreichen.

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