Altersvorsorgedepot, Euro

Altersvorsorgedepot ab Januar 2027: Bis zu 540 Euro Zulage

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Artikel zeigt Wege auf, wie Immobilien und Kapital steuereffizient vererbt werden können, von Freibeträgen bis zum Vermögensmantel.

Immobilienvererbung und Steuer: Strategien für Vermögensweitergabe
Ein Schreibtisch mit juristischen Dokumenten, einem Füllfederhalter und einem Architekturmodell eines Hauses. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Steigende Immobilienwerte und komplexe Rechtslagen machen die steuerlich effiziente Weitergabe von Vermögen zur Herausforderung. Wer früh plant, kann die Steuerlast drastisch senken.

Immobilien clever vererben

Das Familienheim ist ein zentrales Instrument zur Steuervermeidung. Es kann steuerfrei vererbt werden – unter drei Bedingungen: Die Wohnfläche beträgt maximal 200 Quadratmeter, der Erbe bezieht die Immobilie innerhalb von sechs Monaten und nutzt sie mindestens zehn Jahre selbst.

Gesetzliche Freibeträge lassen sich mehrfach ausschöpfen. Alle zehn Jahre stehen pro Elternteil und Kind 400.000 Euro erneut zur Verfügung. Experten raten zu Kettenschenkungen: Vermögen wird über Zwischenpersonen an Enkel oder Schwiegerkinder weitergereicht, um zusätzliche Freibeträge zu aktivieren.

Vorbehaltsrechte wie Wohnrecht oder Nießbrauch mindern den steuerlichen Wert einer Immobilie erheblich. Der Schenker behält die Kontrolle. Bei vermieteten Objekten kann ein Verkauf statt Schenkung sinnvoll sein – neue Abschreibungspotenziale entstehen, nach zehn Jahren sind Veräußerungsgewinne steuerfrei.

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Der Vermögensmantel für große Kapitalanlagen

Ab etwa 200.000 Euro liquiden Vermögens kommt das Modell des Vermögensmantels ins Spiel. Das Kapital wird innerhalb der Schenkungsfreibeträge in eine Struktur eingebracht, häufig als Sondervermögen in Luxemburg oder Liechtenstein verwaltet.

Ein Finanzexperte rechnet vor: 400.000 Euro Anlage mit 7 Prozent Rendite über 30 Jahre schrumpfen ohne Konzept durch Steuern auf 1,96 Millionen Euro. Im Vermögensmantel bleiben 32,5 Millionen Euro steuerfrei erhalten – die Auszahlung im Todesfall ist einkommensteuerfrei.

Körperschaftsteuerreform ab 2028

Unternehmer und Stifter müssen künftige Gesetzesänderungen im Blick behalten. Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent ab 2028 senkt die Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften inklusive Gewerbesteuer von rund 30 auf etwa 25 Prozent.

Besonders profitieren vermögensverwaltende Familienstiftungen, die oft gewerbesteuerfrei agieren. Ihre Steuerlast sinkt von 15,8 auf rund 10,5 Prozent. Bei 500.000 Euro Jahresgewinn entspricht das einer Ersparnis von etwa 27.000 Euro pro Jahr. Flankiert wird die Reform von einer Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 280 Prozent.

Das Altersvorsorgedepot ab Januar 2027

Das neue Altersvorsorgedepot richtet sich an Angestellte, Selbstständige und Beamte. Die staatliche Förderung prämiert Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro jährlich mit einer Zulage von maximal 540 Euro plus Steuervorteilen.

Ein „Übersparen“ bis zu 11.880 Euro pro Jahr ist möglich. Während der Ansparphase bleibt das Vermögen steuerfrei, die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Ruhestand. Bei 6,5 Prozent Rendite über 30 Jahre inklusive Förderung sind rund 250.000 Euro möglich – bei maximaler Zuzahlung sogar über 1,3 Millionen Euro.

Die digitale Nachlass-Falle

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor ungeklärten Online-Konten. Eine Witwe erhielt Mahnforderungen von Zahlungsdienstleistern, weil nach dem Tod ihres Mannes automatisierte Zahlungen ausgelöst wurden – sie hatte keinen Kontozugriff.

Juristen empfehlen Passwortmanager und eine Übersicht aller digitalen Konten für die Erben. Wichtig zu wissen: Geschwister haben keinen eigenen Pflichtteilsanspruch. Sie können indirekt profitieren, wenn ein Pflichtteilsanspruch eines Elternteils nach dessen Tod auf die Kinder übergeht. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend zum Jahresende nach Kenntnis des Erbfalls.

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Stiftungen als Alternative

In München übertrug der 89-jährige Otto Gugger ein 3.000 Quadratmeter großes Grundstück im Wert von etwa 10 Millionen Euro an die Stiftung „Daheim im Viertel“. Er behält sich ein lebenslanges Wohnrecht vor, das Grundstück ist für 60 Jahre mit einem Veräußerungsverbot belegt.

Ab 2027 entstehen dort Wohnungen für Pflegekräfte, Studenten und Familien – der Bezug ist für Ende 2028 geplant. 70 Prozent der Wohnungen werden zu reduzierter Kaltmiete angeboten.

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