Alzheimer: Antikörpertherapie Kisunla ab Juli in der Regelversorgung
19.06.2026 - 00:51:35 | boerse-global.de
Ab Juli 2026 können Neurologen und Psychiater die Infusionstherapie mit dem Wirkstoff Donanemab – Handelsname Kisunla – über eine neue Gebührenordnungsposition (GOP) 02103 abrechnen.
Die Leistung ist mit 147 Punkten bewertet, was einem Honorar von 18,73 Euro entspricht. Sie umfasst eine mindestens 30-minütige Infusion alle vier Wochen sowie eine obligatorische Nachbeobachtungszeit von ebenfalls 30 Minuten. Die Abrechnung ist auf maximal 18 Monate begrenzt.
Strenge Voraussetzungen für die Therapie
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Die Anwendung von Donanemab ist an enge medizinische Kriterien geknüpft. Zugelassen ist sie nur für Patienten im frühen Alzheimer-Stadium mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie. Ausgeschlossen sind Menschen mit einer sogenannten ApoE ?4-Homozygotie.
Abrechnen dürfen die Leistung ausschließlich Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde sowie Psychiatrie und Psychotherapie. Ergänzende Diagnostik wie MRT-Untersuchungen (GOP 34410) oder spezifische neurologische Leistungen (GOP 02342) können extrabudgetär abgerechnet werden.
Lecanemab: Betreuungsleistung neu geregelt
Parallel zu Donanemab hat der Bewertungsausschuss auch Anpassungen für den Wirkstoff Lecanemab (Leqembi) vorgenommen. Fachärzte der neurologischen und psychiatrischen Fachgruppen können für die Betreuung von Patienten unter dieser Therapie die GOP 01510 ansetzen. Lecanemab hatte bereits im April 2025 die Zulassung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) erhalten.
Während die US-Arzneimittelbehörde FDA Donanemab im Juni 2026 für das frühe Alzheimer-Stadium genehmigte – gestützt auf eine Studie mit 1.736 Teilnehmern, die eine Verlangsamung des kognitiven Abbaus um 29 Prozent zeigte –, bleibt die Bewertung in Europa verhalten.
G-BA sieht keinen Zusatznutzen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht für Donanemab bislang keinen Beleg für einen medizinischen Zusatznutzen. Auch andere europäische Länder sind skeptisch: In Italien lehnt die Behörde AIFA eine Erstattung durch das öffentliche Gesundheitssystem ab.
Begründung: ein moderater Nutzen bei Jahrestherapiekosten von über 26.000 US-Dollar und erheblichen Risiken. In Studien traten bei 20 bis 35 Prozent der Probanden Hirnschwellungen oder Blutungen (ARIA) auf.
Milliardendefizit in der GKV
Die Einführung der hochpreisigen Arzneimittel fällt in eine Phase verschärfter Spardebatten im Gesundheitswesen. Laut GKV-Spitzenverband stiegen die Ausgaben für Medikamente von 27 Milliarden Euro (2012) auf prognostizierte 59 Milliarden Euro (2025). Besonders die Kosten für patentgeschützte Arzneimittel pro Behandlungstag legten deutlich zu.
Für 2027 erwartet die gesetzliche Krankenversicherung eine Finanzlücke von bis zu 18,8 Milliarden Euro. Ein geplantes Gesetzespaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen (GKV-BStabG) sieht unter anderem eine Anhebung des Herstellerabschlags von 7 auf bis zu 15,5 Prozent vor.
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Pharmaindustrie warnt, Kassen fordern mehr
Während die pharmazeutische Industrie vor einer Gefährdung des Forschungsstandorts Deutschland warnt, verlangen die Krankenkassen eine stärkere finanzielle Beteiligung der Hersteller. Auch Apotheken sind betroffen: Der Apothekenabschlag soll ab 2027 von 1,77 Euro auf 2,07 Euro pro Medikament steigen.
Branchenvertreter kritisieren die Pläne scharf. Sie verweisen darauf, dass die Apotheken bereits seit über einem Jahrzehnt erhebliche Sparbeiträge durch ausbleibende Honoraranpassungen geleistet hätten. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach aktuellen Planungen noch im Sommer 2026 abgeschlossen werden.
