Anthropic, Gericht

Anthropic vor Gericht: Streit um Songtexte im Claude-Training bleibt offen

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 05:45 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Streit mit drei Musikverlagen über Claude ist noch kein Urteil gefallen; der Fall könnte weitere KI-Verfahren beeinflussen.
Ein leerer, minimalistischer Gerichtssaal mit polierten Holzbänken und dezentem natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Das US-amerikanische KI-Unternehmen Anthropic hat sich am 21. Oktober 2026 vor der US-Bezirksrichterin Eumi Lee in San Jose gegen Vorwürfe von Musikverlagen verteidigt. Im Kern des Verfahrens steht die Frage, ob die Nutzung urheberrechtlich geschützter Liedtexte zum Training des Sprachmodells Claude rechtmäßig ist oder eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Während der gerichtlichen Anhörung zeigte sich die Richterin offen für die Argumentation von Anthropic, das sich auf das Rechtsprinzip der fairen Nutzung ("Fair Use") beruft, hinterfragte jedoch zugleich die genaue Abgrenzung des Falles. Ein Urteil fällte das Gericht noch nicht.

Vorwurf der Marktbeeinträchtigung durch synthetische Texte

Die Musikverlage Universal Music Group (UMG), Concord und ABKCO hatten die Klage bereits im Jahr 2023 eingereicht. Sie werfen Anthropic vor, hunderte geschützte Songs von Künstlern wie Beyoncé, den Rolling Stones und den Beach Boys unerlaubt für das Modelltraining verwendet zu haben.

Nach Darstellung der Verlage erzeuge Claude Inhalte, die in direkter Konkurrenz zu menschlichen Songwritern stünden und diesen wirtschaftlich schadeten. Innerhalb von sechs Monaten seien fast 120.000 Anfragen zur Generierung synthetischer Liedtexte an das System gerichtet worden.

Der Anwalt der Klägerseite, Matt Oppenheim, argumentierte vor Gericht, es liege eine missbräuchliche Nutzung vor, mit der konkurrierende Inhalte geschaffen würden. Große Sprachmodelle könnten den Markt leicht mit künstlich generiertem Material überschwemmen.

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Für Concord legte der Jurist dar, dass Claude geschützte Texte teilweise wörtlich ausgebe und sowohl abgeleitete Mashup-Werke als auch synthetische Texte erstelle, die mit der Arbeit menschlicher Künstler im Wettbewerb stünden. Richterin Lee stellte im Rahmen der Verhandlung die Frage, inwieweit Claude den Markt für Verlags-Texte tatsächlich bedrohe.

Anthropic pocht auf transformatives Training und Nutzerverantwortung

Anthropic-Anwältin Sonal Mehta wies die Vorwürfe zurück und betonte den transformativen Charakter des Trainings. Dieser Prozess schaffe neue Inhalte und diene Bereichen wie Wissenschaft, Wirtschaft und Bildung. Das Unternehmen argumentiert zudem, ein Vetorecht der Rechteinhaber stehe im Widerspruch zum Grundsatz des US Supreme Court, wonach das Urheberrecht dem Gemeinwohl zu dienen habe.

Die Verteidigung machte geltend, dass KI die Nachfrage nach Songtexten nicht gesenkt habe und konkrete wirtschaftliche Schäden im Markt nicht belegt seien. Zudem habe UMG künstliche Intelligenz selbst als insgesamt extrem vorteilhaft für die Musikbranche bezeichnet.

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Nach Angaben der Anwältin verwende das Training enorme Mengen an Inhalten, ohne dass gezielt einzelne Texte übernommen würden. Für Ausgaben trage Anthropic allenfalls eine sekundäre Haftung, da die jeweiligen Anfragen direkt von den Nutzern ausgelöst würden. Entstehende synthetische Songs seien zudem eigenständig schutzfähig.

Signalwirkung für die gesamte KI-Branche

Nach der mehrstündigen Anhörung steht die richterliche Entscheidung weiterhin aus. Das Verfahren in Kalifornien trifft auf unterschiedliche juristische Einschätzungen aus dem Vorjahr 2025: Der mittlerweile pensionierte Richter William Alsup hatte am selben Gerichtsort in Nordkalifornien das Training von Anthropic mit Büchern als faire Nutzung anerkannt.

Zwei Tage darauf entschied Richter Vince Chhabria in einem Verfahren zugunsten von Meta, warnte dabei jedoch, dass KI-Training unter vielen Umständen keine faire Nutzung darstelle.

Der Ausgang des Rechtsstreits gilt als richtungsweisend für eine Vielzahl paralleler Klagen. Zahlreiche Autoren, Medienhäuser und bildende Künstler führen derzeit ähnliche Verfahren wegen der Trainingsdaten von KI-Systemen gegen Anthropic, OpenAI und Meta.

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