Apothekenreform, Notfallmedikamente

Apothekenreform: Neue Notfallmedikamente müssen jetzt vorrätig sein

Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Neue Arzneiformen werden für Apotheken vorgeschrieben; Leitfäden von KBV und BBK behandeln Vorsorge in Praxen und Haushalten.
Apothekerin sortiert Medikamentenpackungen in einem modernen Apothekenregal. Illustration mit AI erstellt.

Mit der Ende September 2026 in Kraft getretenen Apothekenreform der Bundesregierung wurden die gesetzlichen Vorgaben fĂĽr die Bevorratung von Notfallmedikamenten angepasst. Konkret erweitert die Neuregelung die Liste der vorzuhaltenden Produkte nach Paragraph 15 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Die Anpassungen zielen darauf ab, die pharmazeutische Versorgung in Akutsituationen noch flexibler zu gestalten.

Neue Darreichungsformen im Pflichtsortiment

Durch die Reform finden neue Produktgruppen Eingang in den verpflichtenden Notfallvorrat der Vor-Ort-Apotheken. Dazu zählt Epinephrin alternativ zur nasalen Anwendung. Zudem wurden Opioide in transdermaler und transmucosaler Darreichungsform in den Katalog aufgenommen. Gesetzlich vorgeschrieben ist unverändert, dass der Notfallvorrat in Apotheken mindestens den Bedarf einer Woche abdecken muss.

Der bestehende Katalog nach § 15 ApBetrO umfasst weiterhin eine breite Palette an lebenswichtigen Präparaten und medizinischen Materialien. Dazu gehören Analgetika sowie Betäubungsmittel – insbesondere Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbar und veränderter Wirkstofffreisetzung.

Ebenfalls dauerhaft vorzuhalten sind Glucocorticosteroide und Antihistaminika zur Injektion, Glucocorticoide zur Inhalation bei Rauchgas-Intoxikationen sowie Antischaum-Mittel für Fälle von Tensid-Intoxikationen.

Ergänzt wird dieser Grundbestand durch medizinische Kohle als 50 g Pulver, Tetanus-Impfstoff, Tetanus-Hyperimmun-Globulin mit 250 I.E. sowie 0,9-prozentige Kochsalzlösung zur Injektion. Hinzu kommen Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte sowie Mittel zur Blutzuckerbestimmung.

KBV-Leitfaden für Praxen bei Katastrophen und Ausfällen

Die Sicherung von Lieferwegen und Mindestbeständen gewinnt auch im ambulanten Bereich an Bedeutung. Wie ein Bericht vom 22. Oktober 2026 darlegt, thematisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) diese Anforderungen in ihrem 22 Seiten umfassenden Leitfaden „Vorsorge in Praxen für Krisen und Katastrophen“.

Die KBV empfiehlt Praxen, stabile Bezugsquellen durch Apotheken und Lieferanten zu nutzen und sinnvolle Mindestbestände an Arzneimitteln, Impfstoffen, Verbrauchsmaterial, persönlicher Schutzausrüstung, Trinkwasser und Batterien zu bevorraten.

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Laut dem Dokument müssen Ärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung die Versorgung auch in Krisen sicherstellen. Der Leitfaden priorisiert dabei Notfälle, akut Erkrankte sowie chronisch Kranke.

Zugleich adressiert die KBV Risiken durch Stromausfälle, Cyberangriffe, Brände und Gewalt. Dies umfasst Maßnahmen wie Notstromversorgung, die Sicherung kühlpflichtiger Arzneimittel, IT-Sicherheit und den Zugriff auf Patientendaten bei Ausfall der Praxis-IT.

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Zur Personalsicherung werden Vertretungsregeln, flexible Arbeitszeiten, Regelungen für Kinderbetreuung und Pflegeaufgaben, alternative Arbeitswege sowie Schulungen und Übungen empfohlen. Zudem sollten wichtige Kontaktdaten für den Fall digitaler Ausfälle ausgedruckt vorliegen.

Eine enge Abstimmung mit Partnern – darunter Apotheken, andere Praxen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen und Behörden – gilt dem Leitfaden zufolge als entscheidend.

Zivilschutz und Bevorratung im häuslichen Umfeld

Die Rolle der Apotheken greift auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in seinem Leitfaden „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ auf, wie am 23. Oktober 2026 berichtet wurde. Das BBK hält fest, dass Apotheken Arzneimittel in der Regel vorrätig haben. Für private Haushalte beschreibt das Bundesamt einen Vorrat für zehn Tage als optimal, während Vorräte für drei Tage als hilfreich eingestuft werden.

Als mögliche Notlagen benennt das BBK Cyberattacken, Desinformation, Sabotage und Kriege. Für Haushalte empfiehlt die Behörde unter anderem Trinkwasser im Umfang von idealerweise zwei Litern pro Person und Tag – wovon ein halber Liter zum Kochen eingeplant werden sollte –, die Einbeziehung von Haustieren, Notfallausweise, Erste-Hilfe-Kurse, handschriftliche Kontaktlisten, geladene Powerbanks, Kurbelradios sowie die Warn-Apps „NINA“ und „nora“.

Zur Signalisierung vor Gefahren weist das BBK auf die akustischen Sirenensignale hin: Ein einminütiger Heulton signalisiert Gefahr, während ein einminütiger Dauerton der Entwarnung dient.

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