Arbeitszeitgesetz, Elektronische

Arbeitszeitgesetz: Elektronische Erfassung wird Pflicht, zehn Stunden tÀglich möglich

18.06.2026 - 21:29:10 | boerse-global.de

Das Arbeitsministerium plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes mit wöchentlicher Höchstarbeitszeit und elektronischer Zeiterfassung.

Arbeitszeitreform: Neue Regeln fĂŒr mehr FlexibilitĂ€t
Arbeitszeitgesetz - Eine Nahaufnahme eines modernen analogen Zifferblatts mit unscharfen Zeigern vor dem Hintergrund eines geschĂ€ftigen BĂŒros mit zusammenarbeitenden FachkrĂ€ften. 18.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Der Achtstundentag bleibt, aber TarifvertrÀge sollen mehr FlexibilitÀt ermöglichen.

Der große Wurf: Von der Tages- zur Wochenarbeitszeit

Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Arbeitswelt modernisieren soll. Das KernstĂŒck: Statt strikter tĂ€glicher Höchstarbeitszeiten setzt die Regierung kĂŒnftig auf eine wöchentliche Obergrenze.

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Der Achtstundentag bleibt gesetzlicher Standard. Doch tarifgebundene Unternehmen dĂŒrfen abweichen – bis zu zehn Stunden tĂ€glich sind dann möglich. Rechnerisch ergibt das eine 60-Stunden-Woche, wenn an sechs Tagen gearbeitet wird. Allerdings greift eine europĂ€ische Bremse: Im Schnitt ĂŒber zwölf Monate darf die Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht ĂŒberschreiten.

Die Kopplung an die Tarifbindung ist bewusst gewĂ€hlt. Ohne Tarifvertrag gilt weiterhin die alte Tageshöchstarbeitszeit. Andrea Hammermann vom Institut der Deutschen Wirtschaft sieht darin Chancen: „Das erleichtert die Vier-Tage-Woche und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Mehr FlexibilitĂ€t, aber auch mehr Kontrolle – das ist der second große Baustein der Reform. Arbeitgeber mĂŒssen kĂŒnftig Beginn, Ende und Dauer der tĂ€glichen Arbeitszeit elektronisch erfassen. Der Entwurf setzt damit Vorgaben des EuropĂ€ischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts um.

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Die Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – solange die Arbeitszeit korrekt dokumentiert wird. WirtschaftsverbĂ€nde reagierten alarmiert. Gitta Connemann (CDU), Mittelstandsbeauftragte der Union, spricht von zu viel BĂŒrokratie. Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe hĂ€lt die geschĂ€tzten Umstellungskosten fĂŒr „realistisch niedrig“.

Sonderregeln fĂŒr BĂ€cker und Bibliotheken

Der Entwurf berĂŒcksichtigt auch Branchen mit besonderen Arbeitszeiten. FĂŒr BĂ€ckereien soll Sonntagsarbeit von bis zu fĂŒnf Stunden erlaubt sein, plus drei Stunden fĂŒr die Auslieferung. Bibliotheken dĂŒrfen kĂŒnftig an Sonntagen bis zu sechs Stunden öffnen – ein ZugestĂ€ndnis an Bildung und Kultur.

Streit um WettbewerbsfÀhigkeit

Die Reform spaltet die politischen Lager. ArbeitgeberprĂ€sident Rainer Dulger fordert den RĂŒckzug des Papiers. Die Kopplung der Flexibilisierung an die Tarifbindung sei ein „eklatanter Widerspruch zum Koalitionsvertrag“. Auch die Unionsfraktion kĂŒndigt Widerstand an. Carsten Linnemann und Marc Biadacz verlangen flexible Arbeitszeiten fĂŒr alle Arbeitnehmer – unabhĂ€ngig von TarifvertrĂ€gen.

Die SPD verteidigt den Entwurf. Annika Klose spricht von „moderneren Arbeitsbedingungen“. Die Gewerkschaften bleiben skeptisch und mobilisieren unter dem Motto „Mit Macht fĂŒr die 8“ gegen eine Aufweichung des Achtstundentags.

Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung. Die Regierung will das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden.

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