Arzneimittel-Zuzahlungen, Mindestbetrag

Arzneimittel-Zuzahlungen: Mindestbetrag steigt ab Januar 2027 auf 7,50 Euro

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 21:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das beschlossene Gesetz erhöht Arzneimittel- und Klinikzuzahlungen; zugleich sinken Zahnersatzzuschüsse und weitere Änderungen bleiben umstritten.

GKV-Reform: Höhere Zuzahlungen und geringere Zuschüsse ab 2027
Ein leerer Beratungstisch in einem modernen Behandlungsraum mit einer Glaskaraffe im sanften Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Ab dem 1. Januar 2027 steigen in der gesetzlichen Krankenversicherung die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Der Mindestbetrag pro Medikament erhöht sich von 5 auf 7,50 Euro, während die Obergrenze von 10 auf 15 Euro angehoben wird. Weiterhin bleibt der Grundsatz bestehen, dass Versicherte zehn Prozent des Abgabepreises selbst tragen müssen.

Grundlage dieser finanziellen Einschnitte ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am 10. Juli 2026 verabschiedete und das am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Der überwiegende Teil der darin festgelegten Maßnahmen tritt Anfang 2027 in Kraft.

Höhere Eigenanteile und Regelungen für chronisch Kranke

Die Anpassungen bei den Zuzahlungen beschränken sich nicht allein auf die Apotheken. Bei Heilmitteln erhöht sich der Festbetrag je Verordnung zum 1. Januar 2027 von 10 auf 15 Euro, zu dem weiterhin zehn Prozent der anfallenden Kosten hinzukommen. Auch bei stationären Krankenhausaufenthalten wird der Tagessatz von 10 auf 15 Euro heraufgesetzt, gedeckelt auf höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.

Die jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen bleibt unverändert bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Für anerkannte schwerwiegend chronisch Kranke gilt weiterhin die reduzierte Grenze von einem Prozent. Allerdings reicht ein Schwerbehindertenausweis allein für diese Einstufung nicht aus; die Krankenkassen verlangen entsprechende ärztliche Nachweise über den Behandlungsverlauf.

Kürzungen bei Zahnersatz, Rentenbezug und Leistungsangeboten

Neben den direkten Zuzahlungen umfasst das Gesetzespaket weitere Leistungseinschnitte ab 2027. Die Festzuschüsse der Krankenkassen für Zahnersatz sinken von zuvor 60, 70 oder 75 Prozent auf künftig 50, 60 oder 65 Prozent der jeweiligen Regelversorgung.

Zudem entfällt ab dem Jahreswechsel 2027 der Anspruch auf Krankengeld neben einer Alters-Teilrente, sofern die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt.

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Für bestimmte familienversicherte Partner ist ab dem 1. Januar 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent vorgesehen. Erste Einschnitte traten bereits kurz nach der Verkündung in Kraft: Seit dem 30. Juli 2026 zählen Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nicht mehr zum regulären GKV-Leistungskatalog. Zum 1. Januar 2027 fällt zudem die freiwillige Satzungserstattung für Homöopathie weg.

Debatten über Nachbesserungen und offene Finanzierungsfragen

Im parlamentarischen Raum dauern die Diskussionen über Details des Sparkurses an. Der GKV-Spitzenverband warnte in einer Stellungnahme zu einer Bundestagsanhörung vor neuen Finanzrisiken durch geplante Nachbesserungen. Die finanziellen Auswirkungen seien kaum kalkulierbar, und das erforderliche Gegenfinanzierungsvolumen werde bestenfalls knapp erreicht.

Die Koalition plant unter anderem 550 Millionen Euro an zusätzlichen Klinikmitteln bereitzustellen, die Gesundheitsministerin Nina Warken den Ländern für ihre Zustimmung im Bundesrat in Aussicht gestellt hatte, sowie Regelungen zur Absicherung der psychotherapeutischen Versorgung.

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Kritik äußerte auch die Gewerkschaft GdS an geplanten Einsparungen bei den Verwaltungskosten der Kassen. Das Stabilisierungsgesetz sieht für die Jahre 2027 bis 2029 eine Kürzung der Grundlohnrate um einen Prozentpunkt vor; für 2027 sind 3,42 Prozent angesetzt.

Ein Änderungsantrag könnte die Rate durch einen weiteren Prozentpunkt Abzug auf 2,42 Prozent drücken, worüber der Bundestag voraussichtlich am 15. oder 16. Oktober 2026 abstimmen soll. Ein geplantes Pflegeneuordnungsgesetz würde zudem die Verwaltungskostenpauschale der Pflegeversicherung kürzen.

Umstritten ist auch eine diskutierte Standortklausel für forschende Pharmaunternehmen. Ursprünglich sollte der Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel ab 2027 von 7 auf 15,5 Prozent steigen.

Ein Kommissionsvorschlag sieht vor, diesen Satz für Unternehmen mit Forschung, Investitionen, Produktion und Tariflöhnen in Deutschland stufenweise wieder auf 7 Prozent abzusenken. Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta bezifferte die erwarteten Einsparungen der Industrie vor der Klausel auf 4,1 Milliarden Euro und nach dem Vorschlag auf etwa 1,6 Milliarden Euro.

Der GKV-Spitzenverband sieht durch die Ausnahmeregelung bis zu 1,3 Milliarden Euro an Einsparungen bedroht. In der Pflegeversicherung ist zudem der Wegfall des monatlichen Entlastungsbetrags von bis zu 131 Euro bei Pflegegrad 1 im Gespräch; dieser Punkt ist Teil eines Kabinettsentwurfs vom 30. September 2026 und noch nicht beschlossen.

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