Augenscreening, Gericht

Augenscreening bei dm: Gericht prüft Verstoß gegen Heilpraktikergesetz

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 06:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Landgericht Karlsruhe prüft dm-Augenchecks auf ihre Vereinbarkeit mit dem Heilpraktikergesetz, während der Konzern 30 Filialen anstrebt.

dm vor Gericht: Augenscreening löst Streit um Heilkunde aus
Ein minimalistischer, heller Behandlungsraum mit medizinischen Instrumenten in einer sterilen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Der Vorstoß des Drogerieunternehmens dm in den Bereich der medizinnahen Dienstleistungen hat eine juristische Grundsatzdebatte über die Grenzen zwischen Einzelhandel und Heilkunde ausgelöst.

Im Fokus steht dabei ein spezifisches Angebot zur Vorsorge, dessen Zulässigkeit aktuell vor dem Landgericht Karlsruhe geprüft wird. Der Fall verdeutlicht die regulatorischen Hürden, denen Handelsunternehmen gegenüberstehen, wenn sie ihr Portfolio um gesundheitsbezogene Services erweitern wollen.

Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz

Den Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung bildet eine Klage der Wettbewerbszentrale. Die Kontrollinstanz wirft dem Drogeriemarktbetreiber vor, mit dem Angebot von Augenscreenings gegen das Heilpraktikergesetz zu verstoßen.

Nach Ansicht der Kläger handelt es sich bei dieser Dienstleistung um eine Tätigkeit, die aufgrund ihres medizinischen Charakters einer entsprechenden Erlaubnis oder fachlichen Qualifikation bedarf, die im Rahmen eines herkömmlichen Drogeriebetriebs nicht ohne Weiteres gegeben sei.

Die juristische Prüfung konzentriert sich darauf, ob die Durchführung und Auswertung solcher Screenings bereits als Ausübung der Heilkunde einzustufen ist. In Deutschland ist die Heilkunde grundsätzlich Ärzten oder Personen mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorbehalten. Die Wettbewerbszentrale sieht in dem niederschwelligen Angebot eine Überschreitung der gewerblichen Befugnisse des Einzelhandels.

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Wirtschaftliche Relevanz und geplante Expansion des Dienstleistungsangebots

Für dm stellt das Augenscreening einen strategischen Baustein dar, um die Kundenbindung zu erhöhen und neue Geschäftsfelder im Bereich der Gesundheitsvorsorge zu erschließen. Das Unternehmen bietet die Untersuchung zu einem Preis von 14,95 Euro an. Dieses Preismodell zielt darauf ab, Vorsorgeleistungen einer breiten Masse zugänglich zu machen, die üblicherweise fachärztliche Praxen oder Optikerfachgeschäfte aufsucht.

Trotz der laufenden rechtlichen Unsicherheiten hält das Unternehmen an seinen Wachstumsplänen fest. Derzeit ist das Angebot des Augenscreenings in 8 Filialen verfügbar. Dokumentationen aus dem September 2026 belegen jedoch, dass dm einen deutlichen Ausbau der Kapazitäten anstrebt.

Ziel sei es, die Dienstleistung künftig in insgesamt 30 Filialen flächendeckender anzubieten. Diese Expansionspläne unterstreichen die wirtschaftliche Bedeutung, die das Unternehmen dem Segment der Gesundheitsdienstleistungen beimisst.

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Rechtliche Strategie und mögliche Instanzenwege

Die Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe im September 2026 gilt als richtungsweisend für die gesamte Branche. Das Urteil könnte definieren, inwieweit Drogeriemärkte oder Apotheken in Zukunft diagnostische Verfahren in ihren Geschäftsräumen integrieren dürfen. dm hat bereits signalisiert, dass man bereit ist, die Rechtsauffassung des Unternehmens durch mehrere Instanzen zu verteidigen.

Für den Fall einer Niederlage in erster Instanz kündigte das Unternehmen an, in Berufung zu gehen. Damit stellt sich der Konzern auf eine langwierige juristische Auseinandersetzung ein.

Experten für Wirtschaftsrecht beobachten das Verfahren genau, da eine Entscheidung über den Einzelfall hinaus weitreichende Konsequenzen für die Abgrenzung von Handel und medizinischer Vorsorge haben könnte. Sollte das Gericht der Argumentation der Wettbewerbszentrale folgen, müssten viele Einzelhändler ihre Konzepte für gesundheitsorientierte Zusatzleistungen grundlegend überarbeiten.

Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe wird somit nicht nur über die Zukunft des 14,95-Euro-Angebots bei dm entscheiden, sondern auch den rechtlichen Rahmen für Innovationen im Gesundheitsmarkt des Einzelhandels neu abstecken.

Mehr zum Thema bei WirtschaftsWoche: „Justiz: Streit um Augenscreening – Gericht prüft dm“

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