BaFin-Verfügung, NordLB

BaFin-Verfügung: NordLB muss Geldwäsche-Bekämpfung modernisieren

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 16:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die BaFin ordnet bei der NordLB umfassende Korrekturen im Kampf gegen Geldwäsche an. Zeitgleich startet die neue KI-Überwachung im Finanzsektor.

BaFin verpflichtet NordLB zu Geldwäsche-Nachbesserungen und übernimmt KI-Aufsicht
Moderne Architektur eines deutschen Finanzinstitutsgebäudes, das Regulierungsaufsicht und Bankencompliance repräsentiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die NordLB per Verfügung dazu verpflichtet, erhebliche Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche zu beheben. Die Anordnung kommt zeitgleich mit dem Start der neuen Aufsichtskompetenz der Behörde für Künstliche Intelligenz im Finanzsektor.

NordLB muss Kundendaten-Management modernisieren

Am 3. August 2026 gab die Bundesaufsicht bekannt, dass die NordLB ihre Prozesse zur Pflege von Kundendaten grundlegend überarbeiten muss. Hintergrund sind „gewichtige Mängel" bei der Aktualisierung von Kundeninformationen, die im Rahmen des Geldwäschegesetzes festgestellt wurden.

Zwar wurde die Verfügung erst in dieser Woche offiziell gemeldet, rechtskräftig ist sie jedoch bereits seit dem 14. Juni 2026. Die Behörde betont: Veraltete Kundendaten sind kein bloßes Verwaltungsversehen, sondern eine kritische Lücke in der Prävention von Geldwäsche. Konkrete Hinweise auf tatsächliche Geldwäschevorfälle bei dem Institut gibt es nach Angaben der Aufsicht allerdings nicht.

Die NordLB zeigt sich kooperativ. Das Institut hat ein Sanierungskonzept vorgelegt und nach eigenen Angaben bereits deutliche Fortschritte bei der Umsetzung erzielt. Kunden müssen sich darauf einstellen, dass die Bank in den kommenden Wochen und Monaten mit Rückfragen auf sie zukommt, um die Datensätze zu aktualisieren.

Neue Aufsichtsbefugnisse für KI-Systeme

Parallel dazu hat die BaFin seit dem 3. August 2026 die Marktaufsicht über KI-Systeme im gesamten Finanzsektor übernommen. Die erweiterten Durchsetzungsbefugnisse wurden der Behörde am 29. Juli 2026 verliehen und ermöglichen es ihr, Bußgelder zu verhängen, um die Einhaltung von Transparenz- und Diskriminierungsfreiheitsstandards durchzusetzen.

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Das Ziel: Grundrechte schützen, Innovation fördern und algorithmische Verzerrungen verhindern. Die neue Rolle fügt sich in die europäischen Bemühungen ein. Bereits am 31. Juli 2026 hatten die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die EIOPA und die ESMA gemeinsam eine robustere Governance für hochmoderne KI-Modelle gefordert. Die europäischen Behörden betonten, dass Banken Konzentrationsrisiken managen und Ausfallmechanismen für KI-bedingte Störungen etablieren müssen.

Der Zuständigkeitsbereich der BaFin wird in den kommenden Jahren weiter wachsen. Ab Dezember 2027 soll die Behörde auch „Hochrisiko"-KI-Anwendungen überwachen – insbesondere im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung und der Versicherungstarifierung.

Digitales Finanzwesen im Wandel

Die aktuellen Maßnahmen reihen sich ein in eine umfassendere digitale Transformation der deutschen Bankenlandschaft. Bereits im Dezember 2025 hatte die DZ Bank eine MiCAR-Lizenz der BaFin für ihre Plattform „meinKrypto" erhalten. Damit können deutsche Genossenschaftsbanken ihren Kunden den Handel mit digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin und Ethereum anbieten. Mehr als ein Drittel dieser Institute plant inzwischen, die Dienste über ihre Banking-Apps zu integrieren. Die Ausführung übernimmt EUWAX, die Verwahrung die Boerse Stuttgart Digital Custody.

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Auch bei Steuer- und Offenlegungsvorschriften tut sich etwas. Das Frankfurter Verwaltungsgericht entschied am 22. Juni 2026, dass die anonyme Veröffentlichung von Sanktionen nach dem Wertpapierhandelsgesetz grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Zudem veröffentlichte das Bundesfinanzministerium am 6. Juli 2026 einen Entwurf, der klarstellt: Der Einsatz von Liquiditätsmanagement-Instrumenten gefährdet nicht die jährlichen Rücknahmerechte von Anlegern nach dem Investmentsteuergesetz.

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