Betriebsvermögen, Millionen

Betriebsvermögen ab 26 Millionen Euro: Verfassungsgericht prüft Steuervorteile

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 19:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Verfassungsgerichtliche Verfahren und politische Vorschläge könnten die Regeln für Erbschaften sowie private Immobilienverkäufe verändern.

Erbschaftsteuer vor Gericht: Betriebsvermögen und Immobilien im Fokus
Ein leerer Holzschreibtisch mit einem Füllfederhalter und einem leeren Blatt Papier in einem sonnendurchfluteten Raum. Illustration mit AI erstellt.

Die Übertragung von Vermögen an nachfolgende Generationen erfordert eine vorausschauende finanzielle Vorbereitung. Aktuelle Berichte thematisieren die Notwendigkeit einer frühzeitigen Planung, um hohe Steuerlasten zu vermeiden und den administrativen Aufwand für Hinterbliebene zu minimieren.

Da Nachlassregelungen an komplexe rechtliche und steuerliche Vorgaben gekoppelt sind, rücken bestehende Freibeträge, Begünstigungen und anstehende verfassungsrechtliche Prüfungen zunehmend in den Fokus von Erblassern und Nachkommen.

Rechtliche Unterschiede zwischen Privat- und Betriebsvermögen

Ein zentraler Aspekt der Vermögensnachfolge betrifft die ungleiche Besteuerung unterschiedlicher Vermögensarten. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete die Erbschaftsteuer bereits dreimal seit 1995. Für den 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr hat der Erste Senat eine mündliche Verhandlung zur Verschonung von Betriebsvermögen angesetzt (Az. 1 BvR 804/22).

Anlass ist die Verfassungsbeschwerde eines Erben, der von seiner Tante Wertpapiere und Grundvermögen erbte und sich gegenüber Betriebserben ungleich behandelt sieht.

Seit Juli 2016 gilt bei Betriebsfortführung und Arbeitsplatzerhalt eine weitreichende Steuerverschonung. Für Betriebsvermögen bis 26 Millionen Euro greifen Verschonungssätze von 85 oder 100 Prozent.

Bei Vermögen über 26 Millionen Euro greift eine Verschonungsbedarfsprüfung, durch die die Steuer ganz oder teilweise entfallen kann, falls der Erbe sie nicht aus verfügbarem Privatvermögen begleichen kann; ab 90 Millionen Euro ist keine Verschonung vorgesehen. Zudem werden Immobilien teils bis zu 30 Prozent unter dem Verkehrswert bewertet.

Demgegenüber liegen die Freibeträge für privates Vermögen bundesweit fest: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder und 20.000 Euro für Nichten und Neffen. Entscheidungen des Verfassungsgerichts zu diesen Regelungen werden erst in mehreren Monaten erwartet.

Anzeige

Wer sich mit der Absicherung der eigenen Familie befasst, sollte die rechtlichen Fallstricke beim Vererben kennen. Dieser kostenlose Report zeigt, welche Fehler beim Testament häufig gemacht werden und wie Sie diese vermeiden. Kostenlosen Ratgeber zur Nachlass-Vorsorge sichern

Diskussionen um Bewertung und Steuererlasse

Die Tragweite der Begünstigungen belegen statistische Erhebungen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts summierten sich bundesweite Erlasse bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer von 2021 bis Ende 2025 in 139 Fällen auf elf Milliarden Euro. Im Freistaat Bayern beliefen sich entsprechende Steuererlasse für sehr große Vermögen von 2021 bis Mitte 2026 auf knapp 6,7 Milliarden Euro.

Gleichzeitig steht die Kompetenzverteilung auf dem Prüfstand. Am 12. Oktober 2026 um 14:00 Uhr verhandelt das Bundesverfassungsgericht über einen Normenkontrollantrag Bayerns (Az. 1 BvF 1/23). Der Freistaat rügt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, realitätsferne Immobilienbewertungen sowie das Fehlen einer regionalen Staffelung und einer Inflationsanpassung der Freibeträge und Steuersätze.

Reformansätze und mögliche Verschärfungen bei Immobilien

Angesichts der rechtlichen Unsicherheiten stehen verschiedene Reformmodelle im Raum. Diskutiert werden unter anderem eine pauschale Steuer von 10 Prozent auf das den Freibetrag übersteigende Vermögen oder ein einmaliger Lebensfreibetrag von 1 Million Euro – aufgeteilt in 900.000 Euro für Familienmitglieder und 100.000 Euro für Dritte – anstelle des Zehnjahresfreibetrags.

Die politischen Positionen gehen weit auseinander: Während die SPD einen Freibetrag von 900.000 Euro vorschlägt, will die Union verfassungsgerichtliche Urteile abwarten.

Die Linke fordert Steuersätze zwischen 6 und 60 Prozent für Privat- und Betriebsvermögen, während die AfD eine Abschaffung der Steuer anstrebt. Zudem forderten mehr als 90 Unternehmer in einem offenen Brief an Regierungs- und Parteivertreter Reformen und warnten vor Belastungen für Betriebe.

Anzeige

Neben der Erbschaftsteuer können auch Formfehler in Vorsorgedokumenten zu hohen Kosten und Streit führen. Mit geprüften Vorlagen für das Berliner Testament oder die Patientenverfügung regeln Sie Ihren Nachlass rechtssicher und sparen Ihrer Familie unnötige Kosten. Gratis-Ratgeber mit rechtssicheren Vorlagen herunterladen

Auch bei Immobilien im Privatvermögen zeichnen sich Änderungen ab. Der Finanzausschuss des Bundesrats empfahl am 5. Oktober 2026, die zehnjährige Veräußerungsfrist bei privaten Immobilienverkäufen im Rahmen des Jahressteuergesetzes aufzuheben. Veräußerungsgewinne würden dadurch unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

Eine Steuerbefreiung soll demnach künftig nur noch bei durchgehender Eigennutzung oder bei einer Selbstnutzung von mindestens 36 zusammenhängenden Monaten vor dem Verkauf gelten. Der Bundesrat befasst sich am 16. Oktober 2026 mit dieser Empfehlung, die vor einem Inkrafttreten noch die Zustimmung des Bundestags erfordert.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70258416 |