Betriebsvermögen, Karlsruhe

Betriebsvermögen: Karlsruhe prüft Erbschaftsteuer bei Fällen über 26 Millionen Euro

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 05:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Norddeutsche Finanzressorts verlangen eine Reform der Unternehmensverschonung; das Bundesverfassungsgericht prüft zentrale Regeln und Ausnahmen.
Detailansicht der neoklassizistischen Fassade eines historischen deutschen Regierungsgebäudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Debatte über die künftige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer in Deutschland gewinnt auf politischer und juristischer Ebene an Dynamik. Nach der Konferenz der norddeutschen Finanzminister in Bremen dringen die dortigen Ressorts auf umfassende Anpassungen bei den geltenden Steuerregeln.

Im Zentrum der Diskussion stehen insbesondere die bestehenden Verschonungsregelungen für große Betriebsvermögen. Ziel der norddeutschen Initiative ist es, mehr Steuergerechtigkeit herzustellen, während parallel dazu das Bundesverfassungsgericht über fundamentale Aspekte des aktuellen Rechtsrahmens berät.

Norddeutsche Länder fordern Neujustierung bei Betriebsvermögen

Die Finanzressorts der fünf norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sehen bei den Begünstigungen für Unternehmenserben deutlichen Änderungsbedarf.

Der Bremer Finanzsenator Björn Fecker unterstrich dazu, dass sehr hohe Vermögen in der Praxis häufig nahezu steuerfrei übertragen würden, während kleinere Erbschaften regulär besteuert würden. Fecker verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Erbschaftsteuer eine reine Ländersteuer ist.

Neben Änderungen bei der Erbschaftsteuer themisierten die norddeutschen Länder weitere haushaltspolitische Forderungen. So plädieren sie dafür, Notkredite in Krisensituationen über ein einzelnes Haushaltsjahr hinaus zu ermöglichen. Zudem unterstützen sie eine Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowerten in Höhe von mindestens 25 Prozent, was dem Satz der Kapitalertragsteuer entspricht.

Den von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder vorgebrachten Vorschlag einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer wiesen die Nord-Ressorts zurück. Nach Ansicht der Küstenländer würde ein solcher Schritt einen ruinösen Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern auslösen und zu zusätzlichem bürokratischem Aufwand führen.

Konzepte der Parteien und Sorgen des Mittelstands

Auch auf Bundesebene existieren konkrete Reformvorstellungen. Die SPD fordert eine Umgestaltung, die unter anderem einen Freibetrag von 5 Millionen Euro bei der Vererbung von Betrieben vorsieht, um kleine und mittlere Unternehmen sowie Arbeitsplätze zu schützen.

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Für größere Einheiten schlägt die Partei eine progressive Besteuerung vor, bei der die Steuerlast mit der Höhe des Vermögens ansteigt. Nach Darstellung der Partei sind seit 2009 über 100 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgangen, weil Vermögende Steuerschlupflöcher genutzt hätten.

Um Übernahmen zu erleichtern, soll eine Begleichung der Steuerschuld über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren aus den laufenden Gewinnen ermöglicht werden, sofern Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die daraus resultierenden Einnahmen sollen nach den Plänen der Partei in den Bildungsbereich investiert werden.

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Aufseiten der Wirtschaft sorgt die Diskussion für Verunsicherung. Wirtschaftsverbände warnen davor, dass eine höhere Abgabenlast beim Generationswechsel die Existenz tausender hochspezialisierter Betriebe im Mittelstand gefährden könnte.

Um die Stimmung an der Basis zu erfassen, führen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und das Deutsche Handwerksinstitut (DHI) eine Sonderumfrage unter Handwerksbetrieben durch. Die Befragung läuft bis zum 8. Dezember 2026 und soll Daten für die politische Interessenvertretung liefern.

Verfassungsrechtliche Prüfung in Karlsruhe

Flankiert werden die politischen Vorstöße durch Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Erbschaftsteuer und der umfangreichen Freistellungen für Betriebsvermögen überprüft.

Im Verfahren 1 BvF 1/23 wendet sich die Bayerische Staatsregierung gegen bundeseinheitliche Vorgaben bei Grundbesitzbewertung, Freibeträgen und Steuersätzen, womit die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes auf dem Prüfstand steht.

Im Verfahren 1 BvR 804/22 liegt das Augenmerk vor allem auf dem Gleichheitssatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes und der Abgrenzung zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen.

Sachverständige wie Michael Hüther, Stefan Bach und Andreas Peichl stuften die verfügbare Datengrundlage zur Vermögensverteilung in den Anhörungen als unbefriedigend ein.

Aus den Verhandlungen ergaben sich Hinweise darauf, dass Anpassungen vor allem für Großerwerbsfälle mit einem Volumen von über 26 Millionen Euro im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes anstehen könnten. Ein abschließendes Karlsruher Urteil wird für Anfang 2027 erwartet.

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