BGH-Urteil vom 8. Juli: Vertragserben dürfen Schenkungen zurückfordern
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Über 100 Milliarden Euro fließen jedes Jahr durch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland. Die strategische Nachfolgeplanung wird damit zum gesellschaftlichen Brennpunkt.
Während ein Großteil des Kapitals in privaten Händen bleibt, zeichnen sich zwei gegenläufige Trends ab: Immer mehr Vermögende verschenken ihr Geld an die Allgemeinheit. Gleichzeitig wächst die Debatte über die steuerliche Belastung großer Vermögen.
Kommunaler Glücksfall: 1,8 Millionen für eine Gemeinde
Ein 83-jähriger Bürger aus Baden-Württemberg setzte seine Heimatgemeinde als Alleinerbin ein. Die Gemeinde Auggen im Markgräflerland erhält ein Barvermögen von 1,8 Millionen Euro sowie ein Baugrundstück im Wert von 449.000 Euro. Der Erbschein ist seit Mitte Juni 2026 rechtskräftig.
Die Kommune plant, das Geld in den Neubau einer Grundschule zu stecken. Langfristig soll eine Bürgerstiftung entstehen, die nachhaltig von dem Erbe profitiert.
Wohnraum für 13 Euro pro Quadratmeter
In München-Großhadern geht ein 89-jähriger Immobilieneigentümer einen anderen Weg. Zusammen mit seiner Schwester übertrug er ein rund 3.000 Quadratmeter großes Grundstück an eine Stiftung. Der Marktwert des Areals liegt bei etwa 10 Millionen Euro.
Ab 2027 sollen dort 20 bis 30 Wohnungen entstehen. Die Zielgruppe: Klinikpersonal, Studierende und Senioren. Der Mietpreis liegt bei etwa 13 Euro pro Quadratmeter – eine Ansage in der Münchner Preisliga.
Erben gegen Erben
Kai Viehof ist Enkel des Allkauf-Gründers und gehört zu einer wachsenden Bewegung: Er will sein Vermögen aktiv umverteilen. Der 44-Jährige lehnt es ab, den Reichtum seiner Familie als Privileg zu behalten.
Die Politik greift das Thema auf. Die SPD fordert eine Vermögensteuer von einem Prozent auf Werte oberhalb von 100 Millionen Euro. Die Einnahmen sollen Ländern und Kommunen zugutekommen.
Um den eigenen Nachlass ähnlich gezielt und rechtssicher zu steuern wie die Beispiele im Artikel, sind geprüfte Dokumente unerlässlich. Dieser kostenlose Ratgeber bietet Ihnen rechtssichere Vorlagen für das Berliner Testament und die Patientenverfügung, um Ihre Familie abzusichern. Berliner Testament & Patientenverfügung: Jetzt kostenlose Vorlagen sichern
In Österreich zeigt eine Gallup-Umfrage ähnliche Tendenzen: 59 Prozent der Befragten befürworten eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer ab einer Million Euro. Nur 36 Prozent lehnen das Vorhaben ab.
BGH stärkt Vertragserben
Der Bundesgerichtshof traf am 8. Juli 2026 eine bedeutende Entscheidung. Vertragserben können Schenkungen des Erblassers an Dritte zurückfordern – auch wenn im Erbvertrag ein Rücktrittsvorbehalt vereinbart wurde. Voraussetzung: Der Vorbehalt wurde zum Zeitpunkt der Schenkung noch nicht ausgeübt.
Das Urteil soll verhindern, dass das zukünftige Erbe bereits zu Lebzeiten wirtschaftlich ausgehöhlt wird. Ein wichtiger Schutz für Vertragserben.
Behindertentestament: Gericht erlaubt nachträgliche Änderung
Bereits im Januar 2026 traf das Oberlandesgericht Köln eine wegweisende Entscheidung. Eine überlebende Ehefrau durfte das gemeinschaftliche Testament nachträglich in ein Behindertentestament umwandeln. Der gemeinsame Sohn hatte schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten.
Das Gericht argumentierte mit dem hypothetischen Willen der Eheleute: Auch unter veränderten Umständen hätten sie die Versorgung ihres Kindes sicherstellen wollen.
Viele Deutsche machen beim Thema Erben entscheidende Fehler, die oft erst im Ernstfall zu rechtlichen Problemen führen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, wie Sie Ihren Nachlass ohne teuren Notar rechtssicher regeln und dabei unnötige Erbschaftsteuern vermeiden. Kostenlosen Report zur Nachlass-Vorsorge hier herunterladen
Frühe Planung ersetzt späte Streitigkeiten
Finanzexperten raten zu einer frühzeitigen Nachfolgeplanung. Klare Regelungen verhindern langwierige Streitigkeiten und unnötige Kosten. Besonders bei komplexen Vermögensstrukturen ist professionelle Begleitung ratsam.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten zunehmend Flexibilität. Wer sie nutzt, sichert nicht nur das eigene Erbe, sondern auch den Frieden in der Familie.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
