BMG-Förderrichtlinie: Digitale Kompetenzen sollen die Versorgung stärken
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 08:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, die darauf abzielt, die Digitalisierung über die Stärkung digitaler Kompetenzen in die Gesundheitsversorgung zu integrieren.
Flankierend zu dieser Initiative beriet der Deutsche Bundestag am 8. Oktober 2026 in erster Lesung das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, das unter der Drucksache 21/8279 geführt wird, und überwies die Vorlage an den Gesundheitsausschuss.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ändert unter anderem Bestimmungen im Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch, im Arzneimittelgesetz, im Gesundheitsdatennutzungsgesetz sowie im BSI-Gesetz. Die Neuregelungen sollen die technischen Grundlagen für ein geplantes Primärversorgungskonzept im ambulanten Sektor schaffen.
BMG-Staatssekretär Kippels bezeichnete Daten dabei als Werkzeug für eine moderne, gerechte und effiziente Versorgung. Ein zentraler Baustein ist die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), deren Daten intensiver für die Versorgung genutzt werden sollen.
Erweiterte ePA-Funktionen und stufenweiser Zeitplan
Das Gesetz sieht vor, die ePA um strukturierte Funktionen wie eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion sowie einen Medikationsplan zu ergänzen. Zudem soll die Patientenakte europäischen Vorgaben angepasst werden, um Versicherten den Datenabruf im europäischen Ausland zu ermöglichen.
Zu den weiteren Maßnahmen zählen Vorsorgeempfehlungen, elektronische Überweisungen sowie eine digitale Bedarfseinschätzung zur Vermeidung unnötiger Arztbesuche. Nach § 360b SGB V soll dieses Verfahren Beschwerden standardisiert erfassen, die Dringlichkeit bewerten und die passende Versorgungsebene zuweisen.
Für die Einführung gelten feste Fristen: Ab dem 1. Februar 2028 sollen die Krankenkassen ihren Versicherten über die ePA-App einen Funktionsbereich für den digitalen Versorgungseinstieg mit Terminbuchung, Ersteinschätzung und Zugriff auf elektronische Überweisungen bereitstellen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat hierfür die Schnittstelle zu liefern. Ab dem 1. September 2029 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Überweisungen grundsätzlich elektronisch über die Telematikinfrastruktur auszustellen und zu übermitteln, sofern die Dienste flächendeckend vorliegen. Überweisungsscheine aus Papier entfallen ab diesem Zeitpunkt.
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Gleichzeitig setzt das GeDIG den Europäischen Gesundheitsdatenraum in deutsches Recht um. Geplant sind ein dezentrales Datenzugangssystem mit koordinierender Zugangsstelle, ein Register für Betroffenenrechte sowie eine Forschungskennziffer. Krankenkassen sollen die Datennutzung in Reallaboren testen können. Für Apotheken sind erweiterte Zugriffsrechte auf die ePA vorgesehen, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern.
Strengere Vorgaben für Systeme und kontroverse Debatte
Für Primärversorgungssysteme führt der Entwurf eine verschärfte Konformitätsbewertung ein. Bei wesentlichen Änderungen wird eine Neubewertung erforderlich, zudem müssen Daten unverzüglich und kostenfrei in interoperablen Formaten bereitgestellt werden. Bei angekündigter Nichterfüllung greift nach § 384 SGB V ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von drei Monaten ohne Frist und Kosten.
Für Praxen, die nicht konforme Systeme einsetzen, droht eine pauschale, progressiv gestaltete Vergütungskürzung von bis zu 20 Prozent. An digitale Terminplattformen stellt der Gesetzgeber zudem Vorgaben zu Barrierefreiheit, Datenschutz und Werbefreiheit; Priorisierungen nach Kassenart oder Vergütung sind verboten.
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Im Bundestag und unter Verbänden stößt der Entwurf auf geteilte Reaktionen. Dahmen von den Grünen bezeichnete das Gesetz in Teilen als überfällig und brachte Vorschläge zur elektronischen Einweisung ein. Merendino von der Linken kritisierte hingegen Unternehmensprofite und beanstandete die Regelungen zum Datenschutz.
Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnten vor erweiterten Datenauswertungen durch Kassen; BÄK-Präsident Reinhardt sieht das Arzt-Patienten-Verhältnis dadurch erheblich beeinträchtigt.
Der GKV-Spitzenverband begrüßte die Initiative grundsätzlich, wobei Vorstandsmitglied Stoff-Ahnis eine gemeinsam Verantwortung von Kassen und KBV bei der Ersteinschätzung anmahnte. Unterstützung signalisierten auch der Verband der Ersatzkassen, der Spitzenverband der Heilmittelverbände sowie der ZVEI, der eine Erschließung der Daten für Medizintechnik und künstliche Intelligenz anmahnte.
Die parlamentarische Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss ist für den 14. Oktober 2026 angesetzt.

