Booking.com: EU prüft 1.072 Betrugsmeldungen aus 2026
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 15:55 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBooking.com muss Sicherheitsfragen klären
- Die EU-Kommission untersucht die Plattform wegen gefälschter Unterkünfte, Identitätsbetrugs und Phishing.
- Im ersten Halbjahr 2026 gingen 1.072 Betrugsmeldungen mit 82.000 Euro Schaden ein.
- Geprüft werden auch Datenweitergabe, Nachrichtenfunktion und die Kennzeichnung bezahlter Suchplatzierungen.
EU prüft Booking.com wegen Betrugsfällen
Die Europäische Kommission ermittelt gegen Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften. Im Mittelpunkt stehen gefälschte Unterkunftsangebote, Identitätsbetrug, Phishing und die Transparenz bezahlter Werbung.
Die Brüsseler Behörde will klären, ob das Reiseportal regelwidrige Angebote ausreichend schnell entfernt und Nutzer- sowie Gästedaten angemessen schützt.
Mehr als tausend Meldungen im ersten Halbjahr
Nach Angaben der EU-Kommission gingen bei Booking.com im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 1.072 Betrugsmeldungen ein. Sie führten zu einem Schaden von 82.000 Euro und damit zu einer Verzehnfachung gegenüber dem Vorjahr.
Untersucht werden auch Phishing-Versuche über die Nachrichtenfunktion. Kriminelle versuchen dabei, über gefälschte Mitteilungen an Passwörter oder Bankdaten zu gelangen.
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Booking.com soll Datensicherheit gewährleisten
Die Kommission untersucht, wie Booking.com Reservierungs- und Gästedaten an Unterkunftsbetreiber weitergibt. Zudem wird geprüft, ob die Plattform ausreichende Sicherheitsvorkehrungen gegen den Missbrauch von Nutzerdaten getroffen hat.
Booking.com erklärte, uneingeschränkt mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Das Unternehmen wolle gemeinsam mit den zuständigen Behörden Online-Betrug bekämpfen und Reisende sowie Partner schützen.
Werbung in Suchergebnissen im Fokus
Die EU-Kommission prüft außerdem, wie bezahlte Werbung gekennzeichnet wird. Unterkunftsanbieter können ihre Sichtbarkeit erhöhen, wenn sie eine höhere Provision zahlen; Nutzer sollen hervorgehobene Angebote als Werbung erkennen und ihre Werbeeinstellungen ändern können.
Verfahren basiert auf dem DSA
Grundlage der Ermittlungen ist der Digital Services Act, der seit Februar 2024 gilt. Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet nach Angaben der Kommission noch nicht, dass Booking.com tatsächlich gegen EU-Regeln verstoßen hat.
Die EU kann auf Grundlage des Gesetzes verbindliche Maßnahmen und Geldstrafen verhängen. Zuvor leitete sie bereits Verfahren gegen mehrere große Online-Plattformen ein und verhängte gegen X, Temu und AliExpress Millionenstrafen.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit der seit Februar 2024 geltenden EU-Verordnung über digitale Dienste. Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Online-Plattformen, Risiken für Verbraucher zu begrenzen, illegale Inhalte und Angebote zu bekämpfen sowie ihre Werbesysteme transparenter zu machen.
Mehr als ein Einzelfall
Bei Reiseportalen treffen mehrere Risikofelder zusammen: gefälschte Unterkünfte können Zahlungen und Buchungen auslösen, kompromittierte Konten ermöglichen Identitätsmissbrauch, und manipulierte Nachrichten können Nutzer zur Preisgabe von Zugangsdaten bewegen. Die im ersten Halbjahr 2026 registrierten 1.072 Meldungen mit einem Schaden von 82.000 Euro zeigen die praktische Dimension des Problems.
Für Reisende bedeutet das Verfahren zunächst keine Änderung bestehender Buchungen. Es erhöht aber den Druck auf Booking.com, Warnmechanismen, Anbieterprüfungen und die Kommunikation innerhalb der Plattform nachvollziehbar abzusichern. Auch die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen kann die Entscheidung von Kunden beeinflussen, wenn kommerziell bevorzugte Angebote in Suchergebnissen weiter oben erscheinen.
Was das Verfahren bewirken kann
Die Kommission sammelt nun Informationen und bewertet, ob Booking.com seine Pflichten erfüllt. Ein eröffnetes Verfahren ist noch keine Feststellung eines Rechtsverstoßes. Sollte die Behörde Mängel nachweisen, können nach dem DSA verbindliche Maßnahmen und Sanktionen folgen. Für Nutzer bleibt entscheidend, Nachrichten und Zahlungsaufforderungen innerhalb von Buchungsprozessen kritisch zu prüfen und sensible Zugangsdaten nicht über Links aus unerwarteten Mitteilungen einzugeben.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Der Beitrag bestätigt das Verfahren, die untersuchten Betrugsmaschen und die Zahlen zum ersten Halbjahr 2026. Er setzt zusätzlich einen Schwerpunkt auf den weltweiten Anstieg der Betrugsfälle um 500 Prozent und die möglichen Folgen für das Portal.
Deutschlandfunk: „EU-Kommission ermittelt gegen Booking.com wegen Betrugsfällen“ (21.10.2026)
Der Bericht hebt besonders nicht existente Unterkünfte, möglichen Datenmissbrauch und ein drohendes Bußgeld hervor. Beide Beiträge stimmen beim Kern des Verfahrens überein; offen bleibt, ob die Ermittlungen tatsächlich Verstöße gegen den DSA ergeben.
Die Berichte setzen unterschiedliche Akzente: Während die Frankfurter Rundschau die Größenordnung und Werbung hervorhebt, konzentriert sich der Deutschlandfunk stärker auf Angebote und Datenschutz. Die rechtliche Bewertung steht noch aus.

