Cannabis-Therapie, Patienten

Cannabis-Therapie: 65.000 Patienten verlieren Kostenerstattung

Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 11:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Krankenkassen lehnen hochdosierte Cannabisextrakte ab, während der G-BA die Rechtslage prüft und neue Regeln die Versorgung verändern.

Medizinalcannabis: Kassen verweigern Erstattung hochdosierter Extrakte
Ein steriles, modernes Laboratorium mit leeren Glasbehältern in einer klinischen Umgebung ohne sichtbare Beschriftungen. Illustration mit AI erstellt.

Die Erstattungsfähigkeit von Medizinalcannabis steht vor neuen rechtlichen Herausforderungen. Der GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme für hochdosierte Cannabisextrakte derzeit ab. Als entscheidendes Kriterium wird hierbei ein THC-Gehalt von mehr als 25 Prozent angeführt, da dieser nach Auffassung der Kassen nicht von der geltenden DAB-21-Monographie abgedeckt sei.

Ablehnung durch Krankenkassen und regulatorische Lücken

Der GKV-Spitzenverband vertritt zudem die Position, dass das Cannabis-Konzentrat Rosin nicht unter die Leistungsansprüche gemäß § 31 Abs. 6 SGB V falle. Diese Haltung führt zu einer zunehmenden Unsicherheit in der Patientenversorgung.

Während die Patientenvertretung eine zeitnahe und verlässliche Regelung zur Kostenübernahme fordert, hat der GKV-Spitzenverband den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dazu aufgerufen, die rechtliche Bewertung der Situation kurzfristig zu klären.

Nach vorliegenden Informationen prüft der G-BA derzeit eine entsprechende Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie. Eine abschließende Aussage dazu, wie hochdosierte Extrakte künftig im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandelt werden, liegt jedoch noch nicht vor.

Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Die aktuelle Debatte findet vor dem Hintergrund einer verschärften Gesetzgebung statt. Das am 29.07.2026 verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist seit dem 30.07.2026 in Kraft und hat die Erstattung von Cannabisblüten durch die GKV weitgehend beendet. Patienten müssen Blüten seither in der Regel per Privatrezept beziehen und selbst finanzieren.

Gegen diese Neuregelung regt sich Widerstand. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) hat eine Petition beim Bundestag eingereicht, die noch bis zum 30.10.2026 unterzeichnet werden kann. Nach Angaben der ACM sind von dem Wegfall der Kostenerstattung etwa 65.000 Patienten betroffen.

Der Verband prüft derzeit gemeinsam mit juristischem Beistand die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde. Als Argument wird angeführt, dass die Therapie mit Blüten preiswerter sei als die Versorgung mit bestimmten Fertigarzneimitteln.

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Neben den Regelungen zu Cannabis umfasst das BStabG weitere Einschnitte: Ab dem 01.01.2027 steigen die Zuzahlungen für Medikamente auf mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro. Zudem fallen Leistungen im Bereich Homöopathie und Anthroposophie aus dem GKV-Anspruch weg, wobei Satzungsleistungen hierfür ab Anfang 2027 ausgeschlossen sind.

Marktdynamik und Kontrolle der Verschreibungspraxis

Trotz der Einschränkungen bei der Kostenerstattung verzeichnet der Markt ein deutliches Wachstum. Daten des BfArM zeigen, dass die Importe von Cannabisblüten im ersten Quartal 2026 knapp 68 Tonnen erreichten. Dies entspricht einer Steigerung von 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal, während die Anzahl der Kassenrezepte im gleichen Zeitraum lediglich um 2,2 Prozent zunahm.

Parallel dazu geraten die Bezugswege in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) warnte im September 2026 vor Rezepten, die über Online-Fragebögen ohne direkten Arztkontakt erstellt werden, und forderte gesetzliche Nachbesserungen. Bundesgesundheitsminister Linnemann deutete ebenfalls eine Verschärfung der Regeln für Cannabis-Bezüge über Online-Apotheken an.

In der Rechtsprechung zeigt sich hingegen eine differenzierte Tendenz: Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied unter dem Aktenzeichen 2 ORbs 85/26, dass eine persönliche Konsultation derzeit nicht zwingend erforderlich sei, um spezifische Anforderungen des Straßenverkehrsgesetzes zu erfüllen.

Reaktionen der pharmazeutischen Industrie

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Die pharmazeutische Industrie passt ihre Strategien an die wachsende Zahl der Selbstzahler an. Die Cantourage Group SE präsentierte auf der Messe expopharm in München neue Produkte, darunter Rohextrakte und Destillate auf Basis bestimmter Strains.

Das Unternehmen berücksichtigt die erwarteten Beiträge aus diesem Segment bereits in seiner Prognose vom 31.08.2026. Da der Selbstzahleranteil in diesem Bereich als hoch eingestuft wird, gewinnt die Verfügbarkeit standardisierter Ausgangsstoffe für Apotheken-Rezepturen an wirtschaftlicher Bedeutung.

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