Chatkontrolle, Messenger-Überwachung

Chatkontrolle bis April 2028: EU verlängert Messenger-Überwachung

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 11:47 Uhr, Redaktion boerse-global.de

EU-Ministerrat will Messenger zur automatisierten Kommunikationskontrolle verpflichten. Das Parlament verlängert die Übergangsregelung für unverschlüsselte Dienste bis 2028.

EU-Ministerrat plant Pflicht zur Durchleuchtung privater Chats
Abstrakte Darstellung digitaler Überwachung, Datenströme fließen in eine EU-Karte, umgeben von Leiterbahnen und biometrischen Scanelementen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das EU-Parlament hat parallel die bestehende Übergangsregelung für unverschlüsselte Dienste bis April 2028 verlängert.

Streit um Client-Side-Scanning

Die Pläne sehen vor, dass Anbieter Filtersysteme implementieren müssen. Das umstrittene Client-Side-Scanning prüft Nachrichten bereits auf den Endgeräten der Nutzer – noch bevor eine Verschlüsselung greifen kann. Befürworter versprechen sich einen effektiveren Kinderschutz im digitalen Raum. Kritiker warnen vor dem Einstieg in eine Massenüberwachung und sehen das Fernmeldegeheimnis gefährdet.

Besonders brisant: Die automatisierte Überprüfung könnte vertrauliche Kommunikationen von Ärzten, Rechtsanwälten und Journalisten kompromittieren. Gegner des Vorhabens weisen zudem darauf hin, dass Kriminelle leicht ins Darknet ausweichen könnten. Laut Bundeskriminalamt generieren automatisierte Filtersysteme zudem eine hohe Anzahl an Falschmeldungen.

Verlängerung der Chatkontrolle 1.0

Das EU-Parlament billigte die Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle 1.0 bis zum 3. April 2028. Diese Verordnung erlaubt US-Plattformen wie Instagram, Discord, Gmail oder iCloud, private Nachrichten auf freiwilliger Basis nach Kindesmissbrauchsmaterial zu scannen. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats bleiben in der Übergangsphase ausdrücklich ausgenommen.

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Die Abstimmung am 9. Juli 2026 war von prozeduralen Auseinandersetzungen geprägt. 314 Abgeordnete stimmten gegen das Vorhaben, 276 dafür, 17 enthielten sich. Für eine Ablehnung wäre jedoch eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen nötig gewesen. Kritiker wie die Abgeordneten Sonneborn, Khan, Marquardt und De Masi sprachen von einem Rückschlag für die Grundrechte. Die EVP-Fraktion begrüßte die Fortführung der Maßnahme.

Zeitplan für dauerhafte Regulierung

Die verlängerte Übergangsregelung dient als Brücke zur dauerhaften Gesetzgebung. Die Arbeiten an der umfassenden Version 2.0, die auch Client-Side-Scanning für verschlüsselte Dienste beinhalten könnte, sollen im Herbst 2026 beginnen. Eine dauerhafte Verordnung wird bis Juli 2028 angestrebt.

Unabhängig von den EU-Plänen zeigt ein aktuelles Urteil die Sensibilität von Messenger-Daten: Ein deutsches Arbeitsgericht verurteilte einen Arzt zu Schadensersatz, weil Patientendaten in einer internen WhatsApp-Gruppe geteilt wurden. Das Gericht stellte fest, dass die Nutzung von Verbraucher-Messengern gegen die DSGVO und die ärztliche Schweigepflicht verstoße.

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Transparenzpflichten für soziale Netzwerke

Während die Überwachung privater Kommunikation ausgebaut wird, erhöht die EU den Druck auf öffentliche Plattformen. Die EU-Kommission akzeptierte Mitte Juli Änderungsvorschläge der Plattform X. Das Unternehmen von Elon Musk hatte zuvor eine Strafe von 120 Millionen Euro erhalten – unter anderem wegen irreführender Verifizierungshaken. X hat nun sechs Monate Zeit, um Maßnahmen für mehr Transparenz und einen verbesserten Forscherzugang umzusetzen. Bis dahin steht die Plattform unter verstärkter Aufsicht der Brüsseler Behörden.

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