Chinas, Exportkontrollen

Chinas Exportkontrollen: 40 Schlüsseltechnologien sollen Beschränkungen erhalten

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 15:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Ministeriumsvorschlag sieht Beschränkungen für KI, Photovoltaik und Biomedizin vor; Stellungnahmen sind bis 15. November möglich.
Moderne, minimalistische Forschungsarchitektur aus Glas und Stahl bei Dämmerung, die industrielle Stabilität und globale Regulierungsrahmen symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Das chinesische Handelsministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Technologie haben am 16. Oktober 2026 einen Entwurf zur umfassenden Überarbeitung des nationalen Exportkontrollkatalogs vorgelegt. Die geplante Neuregelung sieht für insgesamt 40 Schlüsseltechnologien verbindliche Ausfuhrbeschränkungen oder vollständige Verbote vor.

Betroffen sind die drei Zukunftsbranchen Künstliche Intelligenz, Biomedizin und Photovoltaik. Gleichzeitig trat ein Verfahren zur temporären Vorab-Registrierung in Kraft, das bereits für laufende, noch nicht abgeschlossene Technologietransfers gilt. Interessierte Kreise können bis zum 15. November 2026 Stellungnahmen zu dem Vorhaben einreichen.

Strenge Leistungsgrenzen für fortschrittliche Sprachmodelle

Der vorgelegte Katalog unterscheidet zwischen 14 vollständigen Verboten und 26 regulierten Beschränkungen. Den Schwerpunkt bildet der Technologiesektor mit 23 erfassten KI-Bereichen. Ausfuhrbeschränkungen greifen insbesondere bei hochmodernen KI-Modellen, die definierte technische Schwellenwerte erreichen.

Dazu zählen ein Trainingsaufwand von mindestens 10^26 Rechenoperationen (FLOPs), ein Modellumfang ab 2 Billionen Parametern oder das Erreichen einer global führenden Leistungsfähigkeit. Vollständig verboten werden soll die Weitergabe von Systemen zur automatisierten Erstellung von Schadsoftware sowie von Modellen, die auf chinesischen Kerndaten trainiert wurden.

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Zugleich grenzt der Entwurf die Kontrollmechanismen gegenüber dem regulären Software- und Cloud-Geschäft ab. Der reine Zugriff auf KI-Systeme über Programmierschnittstellen (APIs), Weboberflächen, Apps oder Software-as-a-Service gilt ausdrücklich nicht als exportkontrollpflichtiger Vorgang. Ausländische Nutzer können demnach weiterhin Rechenkapazitäten in chinesischen Rechenzentren per Fernzugriff ansteuern.

Restriktionen betreffen vor allem den physischen oder digitalen Transfer der Modellgewichte, Trainingsskripte und zugrundeliegenden Architekturen, für die künftig behördliche Ausfuhrlizenzen erforderlich sind. Open-Source-Projekte und bereits veröffentlichte akademische Arbeiten sind von diesen Restriktionen ausgenommen.

Fertigungsketten bei Solartechnik und Biotechnologie im Fokus

Neben der Informationstechnologie nimmt die Neuregelung strategische Industriezweige ins Visier, in denen chinesische Unternehmen internationale Marktanteile halten. Im Bereich der Photovoltaik unterliegen künftig 12 Fertigungstechnologien den Ausfuhrregeln. Die Bestimmungen decken die Produktionsschritte für Polysilizium, Wafer und Solarzellen ab und erfassen auch die dafür erforderlichen Spezialausrüstungen und Kerngeräte.

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Im Biomedizinsektor listet die Vorlage fünf Technologiekategorien auf. Schwerpunkte liegen auf Zell- und Gentherapien, niedermolekularen Nukleinsäure-Medikamenten sowie der Erforschung bestimmter Krankheitserreger.

Um den internationalen Austausch in der pharmazeutischen Entwicklung nicht vollständig zu blockieren, sieht das Ministerium Erleichterungen vor: Bei Lizenzvereinbarungen, bei denen keine Eigentumsrechte an der Technologie übertragen werden, soll ein automatisiertes Genehmigungsverfahren greifen.

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