Chinas Volksgericht: Neue Haftungsregeln für autonome Fahrzeuge
Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 23:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Oberste Volksgericht Chinas hat am 7. September 2026 mit den „Opinions on Lawfully Adjudicating Cases Involving Artificial Intelligence“ das erste nationale Justizdokument zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) veröffentlicht.
Ein zentraler Schwerpunkt der neuen Leitlinien ist die rechtliche Einordnung der Haftung bei Unfällen mit autonomen und assistierten Fahrzeugen. Demnach können Geschädigte künftig sowohl den Fahrer als auch den Hersteller und den Verkäufer gleichzeitig auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, sofern ein Fahrzeugdefekt mit einem Verschulden des Fahrers zusammentrifft.
Umfassende Leitlinien für KI-basierte Rechtsstreitigkeiten
Das unter dem Aktenzeichen ???2026?10? geführte Dokument gliedert sich in fünf Teile mit insgesamt 24 Artikeln. Es fungiert nicht als eigenständige neue Rechtsnorm, sondern dient als verbindliche Leitlinie für die Anwendung bestehender Gesetze auf technologische Grenzfälle.
Neben dem autonomen Fahren deckt das Regelwerk ein breites Spektrum aktueller Problemfelder ab, darunter KI-basierter Gesichtstausch (Deepfakes), Sprachsynthese, Big-Data-Preisdifferenzierung sowie der Schutz personenbezogener Daten und des geistigen Eigentums bei KI-generierten Inhalten.
Die Veröffentlichung zielt darauf ab, die Rechtssicherheit in einem Sektor zu erhöhen, der durch rasante technologische Entwicklung geprägt ist. Dabei betonte Shen Weixing, Dekan des Instituts für KI- und Rechtsstudien der Tsinghua-Universität, dass die Leitlinien eine wichtige Abwägung zwischen technologischer Sicherheit und wirtschaftlicher Entwicklung vornehmen. Insbesondere bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch KI-Anwendungen kläre das Dokument den Einsatz einstweiliger Verfügungen.
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Differenzierte Haftungsregeln bei Unfällen mit autonomen Systemen
Im Bereich der Mobilität legen die neuen Bestimmungen fest, dass die Haftung bei Unfällen mit assistierten Fahrsystemen grundsätzlich den Regelungen des chinesischen Zivilgesetzbuches folgt. Für Fahrzeuge mit autonomen Funktionen wurde die Verantwortlichkeit jedoch präzisiert: Die Haftung bleibt verschuldensbasiert. Das bedeutet, dass ohne ein nachweisbares Verschulden keine Haftung übernommen werden muss.
Tritt jedoch ein Unfall ein, der auf eine Kombination aus einem Defekt des Fahrzeugsystems und einem Fehler des Fahrers zurückzuführen ist, sieht das Gericht eine gemeinsame Haftung vor. Hersteller und Verkäufer tragen dabei die Produkthaftung für technische Mängel.
Gleichzeitig können Fahrer für ihr eigenes Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Regelung ermöglicht es Opfern, ihre Ansprüche gegen alle beteiligten Entitäten geltend zu machen, um eine umfassende Entschädigung sicherzustellen.
Zudem greifen die Leitlinien bei der Vermarktung der Systeme ein. So begründet irreführende Werbung, etwa falsche Angaben zum tatsächlichen Automatisierungsgrad eines Fahrzeugs, künftig eine eigenständige Haftungsgrundlage für die Anbieter.
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Beweissicherung und gerichtliche Befugnisse
Ein wesentlicher Aspekt der neuen Rechtspraxis betrifft den Zugriff auf technische Daten. Um die Ursachen von Unfällen präzise ermitteln zu können, sind Gerichte nun ausdrücklich dazu befugt, Dateninhaber zur Vorlage von Aufzeichnungen über Fahrereignisse anzuordnen. Dies soll sicherstellen, dass die Abgrenzung zwischen Systemfehlern und menschlichem Versagen auf einer objektiven Datenbasis erfolgt.
Die Leitlinien des Obersten Volksgerichts markieren damit einen bedeutenden Schritt in der chinesischen Rechtsprechung, indem sie die Verantwortlichkeiten für Hersteller, Verkäufer und Nutzer autonomer Technologien in einem einheitlichen Rahmen zusammenführen.
