Abgeschlossenes Schultor

Corona-Krise: NRW plant prüfungslose Schulabschlüsse und Notversetzungen

Veröffentlicht am: 30.03.2020 um 09:52 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Nordrhein-Westfalen bereitet diverse außerordentliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor.

Abgeschlossenes Schultor (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Abgeschlossenes Schultor (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Die „Rheinische Post“ berichtet in ihrer Montagsausgabe aus einem Gesetzentwurf der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, der verschiedene außergewöhnliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorsieht.

So solle das Ministerium für Schule und Bildung des Landes das Recht erhalten, durch Verordnung zu bestimmen, dass der Übergang von Schülern und Schülerinnen in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe auch ohne formale Versetzung erfolgen könne. Als eine mögliche Alternative ermöglicht die Gesetzesvorlage, dass das Schulministerium auf landesweite Klausuren verzichtet und stattdessen auf Prüfungsverfahren an den einzelnen Schulen vertraut. Das NRW-Schulministerium dürfe auch festlegen, so zitiert die „Rheinische Post“ aus dem Gesetzentwurf, dass die zum Abschluss der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe vorgesehene, üblicherweise zentral durchgeführte schriftliche Leistungskontrolle wegfällt.

Außerdem sollen Landesbehörden die Befugnis erhalten, von zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigten Personen Werk-, Dienst- und Sachleistungen zu verlangen, falls dies zur Überwindung der aktuellen Epidemie erforderlich ist. Eine solche Anordnungsberechtigung für Behörden solle darüber hinaus auch für solche Personen eingeführt werden, die über eine berufliche Ausbildung in Pflegeberufen, in Rettungsdiensten oder in sonstigen Gesundheitsberufen verfügen – unabhängig davon, ob sie die eine entsprechende berufliche Tätigkeit derzeit ausüben. Allerdings werden diese Dienst- oder Werkverpflichtungen an eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber des zu Verpflichtenden geknüpft.

Darüber hinaus sieht die nordrhein-westfälische Gesetzesvorlage eine Berechtigung zuständiger Behörden zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände vor, die für die Pandemie-Eindämmung von Bedeutung sind. Hierzu gehören sanitäre, medizinische und pflegerische Materialien inklusive der hierzu benötigten Rohstoffe und auch Gerätschaften für die pflegerische und medizinische Versorgung.

Nicht zuletzt soll durch das geplante Gesetz ermöglicht werden, dass die Amtszeit von Mitarbeitervertretungen, deren Amtsdauer zur Jahresmitte ausläuft, um ein Jahr verlängert wird, damit in den nächsten Wochen keine Neuwahlen stattfinden müssen.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A. Camus

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