Daten-Omnibus: EU-Staaten beraten über Pauschalerlaubnis für KI-Training
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 22:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Botschafter der 27 EU-Mitgliedstaaten beraten am 7. Oktober 2026 in einer entscheidenden Verhandlungsphase über den sogenannten Daten-Omnibus. Ziel der Beratungen im Rat der Europäischen Union ist eine gemeinsame Einigung, die als Verhandlungsgrundlage für die anstehenden Trilog-Gespräche mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission dienen soll.
Die Mitgliedstaaten stehen dabei kurz vor einem gemeinsamen Abschluss, während das Gesetzgebungsvorhaben im Parlament noch auf erhebliche Differenzen trifft.
Der Daten-Omnibus wurde im November 2025 vorgestellt und zielt auf Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der ePrivacy-Verordnung ab. Ein zentraler und kontroverser Punkt der Verhandlungen ist die Frage, wie Modelle für Künstliche Intelligenz trainiert werden dürfen.
Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag für eine Pauschalerlaubnis, die das KI-Training künftig über das sogenannte berechtigte Interesse anstelle einer zwingenden Einwilligung der Betroffenen ermöglichen würde. In diesem Zusammenhang ist auch die genaue Ausgestaltung des Widerspruchsrechts nach Artikel 21 DSGVO Teil der Debatte.
Geteilte Lager unter den Mitgliedstaaten
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Gegen diesen Vorstoß regt sich deutlicher Widerstand. Nichtregierungsorganisationen wie noyb und EDRi kritisieren die Regelung zum KI-Training auf Basis des berechtigten Interesses scharf.
Auch innerhalb des Rates formiert sich Opposition: Staaten wie Spanien, Bulgarien, Lettland und Estland sprechen sich gegen eine solche Pauschalerlaubnis aus. Auf der Befürworterseite stehen hingegen Polen, Tschechien, Schweden und Dänemark. Deutschland hatte die Abstimmung zu diesem Vorhaben vorerst gestoppt.
Eine vollständige Neudefinition des Begriffs personenbezogener Daten ist im Rat inzwischen vom Tisch. Dennoch sorgt die Handhabung technischer Datenkategorien weiterhin für Diskussionen. Ein Entwurf der irischen Ratspräsidentschaft vom 2. Oktober 2026 sieht vor, dass pseudonymisierte Daten unter bestimmten Bedingungen weiterhin nicht als personenbezogene Daten eingestuft werden.
Mehr als 1500 Änderungsanträge im Parlament
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Während der Rat eine rasche Einigung anstrebt, verläuft der Abstimmungsprozess im Europäischen Parlament deutlich langsamer. Den Abgeordneten liegen mehr als 1500 Änderungsanträge zu dem Gesetzespaket vor, und die parlamentarischen Positionen liegen noch weit auseinander. Eine Positionierung des Parlaments wird erst für Februar erwartet.
Die Auseinandersetzung über Lockerungen und Pflichten wird auch von wirtschaftlichen Erhebungen begleitet. Laut einer von der Organisation Assembly für den europäischen Verbraucherverband BEUC erstellten Studie verursacht die Nichteinhaltung von Datenschutzvorgaben jährliche Kosten in Höhe von 103 Milliarden Euro. Gleichzeitig wird das Gesamtvolumen des Marktes für Datenhändler auf 40,5 Milliarden Euro beziffert.
