Digitale, Ausgrenzung

Digitale Ausgrenzung: 2,1 Millionen Deutsche ohne Internet-Zugang

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 05:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Digitale Arztangebote erleichtern Konsultationen und Rezepte, stoßen aber auf geringe Nutzung, regulatorische Fragen und Sorgen um Ausgrenzung.

Telemedizin wächst, doch Zugang und Nachfrage bleiben begrenzt
Ein minimalistisches, helles Behandlungszimmer in einer Arztpraxis mit medizinischen Instrumenten auf einem Stahltisch. Illustration mit AI erstellt.

Der Arztbesuch per Bildschirm statt im Wartezimmer gewinnt an Bedeutung. Digitale Gesundheitsversorger bieten inzwischen eine Alternative zum klassischen Praxisbesuch, bei der Konsultation und Rezeptausstellung vollständig online abgewickelt werden. Wie weit diese Entwicklung reicht und wo ihre Grenzen liegen, zeigt sich an mehreren aktuellen Beispielen.

Online-Konsultation in drei Schritten

Ein Beispiel für dieses Modell liefert der Anbieter DoktorABC, der einem Bericht von blick.ch zufolge kürzlich in der Schweiz gestartet ist. Der Ablauf gliedert sich in drei Schritte: Zunächst füllen Patienten einen Fragebogen aus, anschließend erfolgt eine ärztliche Prüfung, und am Ende steht ein E-Rezept, das über eine Partnerapotheke geliefert wird.

Das Angebot deckt laut dem Bericht über 40 Gesundheits- und Lifestyle-Themen ab. Allerdings werden die Online-Konsultationen in der Regel nicht über die obligatorische Grundversicherung abgerechnet – eine Rückerstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse und Police ab.

Nach Angaben von COO David Barnan versorgt der Anbieter derzeit Hunderte Patienten pro Tag, nicht Tausende. In der Woche der Ankündigung stiegen die Webseiten-Abrufe um rund 20 Prozent. Barnan betonte zugleich, dass eine Videosprechstunde eine körperliche Untersuchung nicht ersetzen könne.

Regulatorische Debatte in Deutschland

Parallel zur Verbreitung digitaler Angebote diskutiert die Bundesregierung eine Reform der telefonischen Krankschreibung. Diese soll abgeschafft werden, sodass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig gegebenenfalls erst ab dem ersten Tag nach einem Arztbesuch möglich wäre. Die Bundesärztekammer warnt in diesem Zusammenhang vor einer zusätzlichen Belastung der Praxen.

Telemedizin-Kabine in der Apotheke: verhaltene Nachfrage

Wie langsam sich neue digitale Angebote in der Fläche durchsetzen, zeigt ein Beispiel aus Hessen. Seit Juli 2026 steht in der Apotheke Heringen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, einer Gemeinde mit rund 7.000 Einwohnern, die erste Telemedizin-Kabine des Bundeslandes. Sie ermöglicht Videosprechstunden mit Ärzten sowie die Ausstellung von Rezepten und Krankschreibungen.

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In den ersten zwei Monaten wurde die Kabine jedoch nur von vier Patienten genutzt. Die Apotheke rechnet 30 Euro pro Sprechstunde ab, für Versicherte entstehen keine Zusatzkosten.

Der Hersteller der Kabine, Medivise, betreibt nach eigenen Angaben rund 50 solcher Kabinen in Deutschland; weitere sind in Gießen und Limburg geplant. Der Hausärzteverband Hessen kritisiert allerdings die fehlende Anbindung der Kabine an bestehende Praxen.

Sorge vor digitaler Ausgrenzung

Mit dem Ausbau digitaler Angebote wächst zugleich die Sorge um jene, die den Zugang dazu nicht haben. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor einem Digitalzwang bei der Terminvergabe: Terminvereinbarungen ohne Apps oder Internet nehmen ab, und Praxen sind teils nicht mehr telefonisch erreichbar.

Eine analoge Kontaktmöglichkeit müsse erhalten bleiben, so die Forderung. Grundlage dieser Sorge sind auch Zahlen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2025, wonach gut 3 Prozent der 16- bis 74-Jährigen – knapp 2,1 Millionen Menschen – noch nie im Internet waren; in der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen liegt der Anteil bei rund 10 Prozent.

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Rechtlich ist zudem geklärt, dass ein reiner Verweis auf kostenpflichtige Selbstzahlertermine nicht zulässig ist: Ein Urteil des Landgerichts NRW aus dem Jahr 2024 untersagte einem Augenarzt, für einen Termin 150 Euro zu verlangen, und stellte klar, dass Vertragsärzte mindestens 25 Stunden pro Woche für Kassenpatienten bereitstehen müssen.

Gegenmaßnahmen gegen die digitale Kluft

Um den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern, will die Stadt Frankfurt ab Oktober 2026 einen Zuschuss von 250 Euro für Smartphones oder Laptops an Geringverdiener beziehungsweise einkommensschwache Haushalte zahlen. Die Maßnahme soll verhindern, dass der Ausbau digitaler Gesundheitsangebote Teile der Bevölkerung von der Versorgung abschneidet.

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