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Digitale Belege: Bundesfinanzministerium schreibt QR-Codes vor

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Finanzministerium plant die digitale Bonpflicht ab 2028. Große Händler müssen QR-Codes anbieten, Papierbelege werden zur Ausnahme.

Digitaler Kassenbon: Neues Gesetz zur Bonpflicht ab 2028
Ein Kunde scannt einen QR-Code an einem digitalen Kassenterminal im Einzelhandel. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Juli 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Digitalisierung im deutschen Einzelhandel maßgeblich vorantreiben soll. Kern des Vorhabens ist die verpflichtende Umstellung auf die digitale Ausgabe von Kassenbons ab dem Jahr 2028. Damit reagiert die Bundesregierung auf die langjährige Kritik an der seit 2020 geltenden Belegausgabepflicht, die in ihrer bisherigen Form zu einem massiven Verbrauch von Thermopapier geführt hat.

Umstellung auf digitale Standards und QR-Codes

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die digitale Übermittlung von Belegen zum neuen Standard im Geschäftsverkehr wird. Ein zentrales Element dieser Neuregelung ist der Einsatz von QR-Codes, die auf den Displays der Kassensysteme angezeigt werden. Kunden sollen diese Codes mit ihrem Smartphone scannen können, um den Kaufbeleg direkt in digitaler Form zu erhalten und abzuspeichern.

Trotz der Umstellung auf den digitalen Standard bleibt die Wahlfreiheit für Verbraucher in begrenztem Maße erhalten. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden müssen Unternehmen weiterhin in der Lage sein, einen Papierbeleg auszuhändigen. Die Bundesregierung betont jedoch, dass die Bonpflicht als solche bestehen bleibt und lediglich die Form der Bereitstellung modernisiert wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Papierverbrauch drastisch zu reduzieren und gleichzeitig die steuerliche Transparenz zu wahren.

Verpflichtungen für umsatzstarke Unternehmen

Die neuen Regelungen knüpfen an spezifische wirtschaftliche Schwellenwerte an. Laut den Plänen des Bundesfinanzministeriums sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 dazu verpflichtet, elektronische Registrierkassen einzusetzen, die den Anforderungen der digitalen Belegübermittlung entsprechen. Diese Umsatzgrenze soll sicherstellen, dass insbesondere mittlere und große Betriebe die technologische Transformation anführen, während gleichzeitig die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende digitale Erfassung von Transaktionen geschaffen wird.

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Branchenanalysten beobachten in diesem Zusammenhang, dass die technische Aufrüstung am Point of Sale damit eine neue Verbindlichkeit erfährt. Die betroffenen Betriebe müssen ihre Systeme so konfigurieren, dass eine medienbruchfreie Übergabe der Daten an die Endgeräte der Kunden gewährleistet ist.

Stufenweise Umsetzung und politischer Zeitplan

Die Einführung der digitalen Bonpflicht ist in einen größeren strategischen Rahmen eingebettet. Die Bundesregierung plant eine schrittweise Abschaffung der Papierbonpflicht, um Handel und Verbraucher an die neuen Prozesse gewöhnt zu lassen. In einer ersten Phase soll die Pflicht zur Ausgabe von Papierbelegen für Beträge unter 30 Euro entfallen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist dann die vollständige Ablösung durch das digitale Format vorgesehen.

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Das Vorhaben ist wesentlicher Bestandteil eines umfassenden Entlastungspakets, mit dem die Bundesregierung den Bürokratieabbau in der deutschen Wirtschaft fördern will. Der political Zeitplan sieht vor, dass dieses Paket bis Ende 2026 die parlamentarischen Hürden nimmt und verabschiedet wird. Durch die frühzeitige Veröffentlichung des Gesetzentwurfs im Sommer 2026 erhalten Unternehmen eine Vorlaufzeit von rund anderthalb Jahren, um die notwendigen technischen Anpassungen vorzunehmen, bevor die Regelungen im Jahr 2028 verbindlich in Kraft treten.

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