Digitaler, Führerschein

Digitaler Führerschein: Start in der i-Kfz-App ist für Ende November geplant

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 05:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Smartphone-Version soll in die i-Kfz-App kommen; im Ausland bleibt der Kartenführerschein erforderlich.
Moderne Fassade eines öffentlichen Verwaltungsgebäudes in der Abenddämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Der digitale Führerschein auf dem Smartphone steht kurz vor seiner Einführung in Deutschland. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte, soll der Nachweis Ende November 2026 an den Start gehen. Ein genauer Tag steht derzeit zwar noch aus, die Freischaltung ist jedoch innerhalb von vier Wochen vorgesehen. Zuvor hatte das Ministerium lediglich das Jahresende als Zielmarke genannt.

Integration in die bestehende i-Kfz-App

Für den digitalen Führerschein wird es nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums kein eigenständiges Softwareangebot geben. Stattdessen wird die Funktion direkt in die bereits existierende i-Kfz-App integriert. Die Anwendung wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei im Auftrag des Ministeriums entwickelt. Autofahrer können in dieser Anwendung bereits seit etwa einem Jahr auch ihren digitalen Fahrzeugschein hinterlegen.

Die Nutzung der digitalen Fahrerlaubnis dient nach Ministeriumsangaben als Ergänzung und ersetzt die physische Karte nicht vollständig. Bei Fahrten im Ausland bleibt das Mitführen des herkömmlichen Kartenführerscheins weiterhin zwingend erforderlich. Ein einheitlicher digitaler Führerschein auf europäischer Ebene ist laut Bundesverkehrsministerium spätestens bis zum Jahr 2030 vorgesehen.

Technische Voraussetzungen und Sicherheitsanforderungen

Die Applikation selbst ist kostenfrei nutzbar. Als technische Mindestanforderung nennt das Bundesverkehrsministerium bei Apple-Geräten das Betriebssystem iOS ab Version 17 und bei Android-Smartphones Version 12 oder neuer.

Nicht unterstützt werden alternative Betriebssysteme wie LineageOS und GrapheneOS sowie Smartphones von Huawei und ältere Motorola-Geräte. Zu den freigegebenen Modellen zählen unter anderem das Motorola Edge 50 Neo, das Edge 50 Ultra sowie das Razr 50 Ultra.

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Für die digitale Hinterlegung des Dokuments ist ein elektronischer Identitätsnachweis samt persönlicher Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Der entsprechende PIN-Rücksetzdienst steht seit Anfang Oktober 2026 wieder kostenfrei zur Verfügung; die Abwicklung erfolgt per Brief über das Post-Ident-Verfahren.

Rechtlicher Rahmen und Gültigkeit im Inland

Bereits seit dem 14. Oktober 2026 können Inhaber eines gültigen deutschen Kartenführerscheins, der ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, den digitalen Nachweis gemäß Paragraf 2d des Straßenverkehrsgesetzes beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Zu den gesetzlichen Voraussetzungen zählen neben dem passenden mobilen Endgerät ein elektronischer Identitätsnachweis nach Paragraf 18 des Personalausweisgesetzes.

Der digitale Führerschein umfasst laut Kraftfahrt-Bundesamt sämtliche Informationen des herkömmlichen Dokuments mit Ausnahme der Unterschrift. Im Inland entfällt dadurch die Pflicht, die physische Karte mitzuführen, sofern die Version auf dem Smartphone vorgezeigt und behördlich überprüft werden kann.

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Ausdrücklich unzulässig ist die Nutzung des digitalen Dokuments jedoch während eines Fahrverbots sowie bei vorläufiger Entziehung oder behördlicher Verwahrung der Fahrerlaubnis. Ein Nichtmitführen, das verspätete Vorzeigen, die Behinderung der behördlichen Überprüfung sowie eine unzulässige Verwendung stellen nach Angaben der Behörde Ordnungswidrigkeiten dar.

Kommunale Initiativen zum digitalen Führerschein-Umtausch

Parallel zu den bundesweiten Maßnahmen treiben Kommunen die Digitalisierung von Fahrerlaubnisprozessen voran. So fordert die CDU-Fraktion in Solingen, den Antrag auf den Führerschein-Umtausch künftig vollständig über das Internet abzuwickeln. Eine entsprechende Anfrage an Oberbürgermeister Flemm und die Stadtverwaltung ist für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Verwaltungsmodernisierung am 16. November 2026 vorbereitet.

Als Vorbilder nennt die Fraktion Nachbarstädte wie Wuppertal, Düsseldorf und Mettmann, in denen die Online-Beantragung samt elektronischer Bezahlung, digitalem Bildupload und postalischem Versand bereits etabliert ist. In Solingen erfordert das Verfahren bislang das persönliche Erscheinen in den Bürgerbüros Mitte, Höhscheid oder Ohligs.

Die Abholung erfolgt vor Ort oder über einen Postversand gegen eine Gebühr von 6,50 Euro. Anlass für die geforderten Vereinfachungen ist der bundesweit stufenweise vorgeschriebene Umtausch älterer Führerscheine bis 2033.

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