Digitaler Kassenbon: Papierbeleg soll ab 2028 im Handel abgelöst werden
Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 16:52 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit einem am 23. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen will die Bundesregierung den digitalen Kassenbon etablieren. Ab dem Jahr 2028 soll der elektronische Nachweis den bisher standardmäßig gedruckten Papierbeleg ablösen.
Am 6. November 2026 befasste sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit der Vorlage, bevor das Vorhaben zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Eine endgültige Verabschiedung des Gesetzes steht damit noch aus.
Digitale Quittung per QR-Code oder Kundenkonto
Die Regierungspläne sehen vor, dass Kundinnen und Kunden ihren Einkaufsbeleg künftig vorrangig auf digitalem Weg erhalten. Vorgesehen sind dafür verschiedene Übertragungswege wie das Scannen eines QR-Codes direkt am Kassendisplay, der Abruf über einen Download-Link oder die Hinterlegung im bestehenden Kundenkonto.
Gleichzeitig bleibt die Wahlfreiheit beim Einkauf gewahrt. Verbraucherinnen und Verbraucher, die weiterhin einen Beleg auf Papier bevorzugen, können diesen auch in Zukunft auf ausdrückliches Verlangen erhalten.
Wie aus einem Bericht von futurezone.de vom 8. November 2026 hervorgeht, verspricht sich die Bundesregierung durch die Umstellung erhebliche wirtschaftliche Entlastungen. Demnach beläuft sich die jährliche Einsparung beim Erfüllungsaufwand auf rund 106 Millionen Euro.
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Strengere Vorgaben für Kassensysteme im Handel
Neben der Einführung des digitalen Bons sieht der Gesetzentwurf neue technische Pflichten für Unternehmen vor. Betriebe ab einem Jahresgesamtumsatz von 100.000 Euro sollen verpflichtet werden, elektronische Kassensysteme einzusetzen, die mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sind. Für die Umsetzung dieser Anforderung ist eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli des Folgejahres vorgesehen.
Ausnahmen sind für Händler mit geringen Bargeldeinnahmen geplant: Liegen die jährlichen Barumsätze unter 12.000 Euro, greift die Verpflichtung zur Nutzung eines zertifizierten elektronischen Systems nicht.
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Handlungsbedarf bei offenen Ladenkassen
Die geplante Reform zielt zudem auf die Ablösung rein manueller Kassensysteme ab. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen existieren derzeit noch rund 115.000 offene Ladenkassen im Bundesgebiet. Mit der Überweisung des Entwurfs in den Finanzausschuss des Bundestages gehen die parlamentarischen Verhandlungen über die genaue Ausgestaltung der Übergangsfristen und Umsetzungsdetails in die nächste Phase.
