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Digitaler Nachlass: Nur 16 Prozent haben ihre Online-Konten geregelt

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nur 16 Prozent haben ihren digitalen Nachlass vollstÀndig geregelt; BGH-Urteile stÀrken den Zugang von Erben zu Online-Diensten.
Ein ruhiges Arbeitszimmer mit einem leeren Ledersessel und alten Dokumenten auf einem Holztisch bei natĂŒrlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Die geordnete Vorsorge fĂŒr digitale Vermögenswerte und persönliche Daten rĂŒckt zunehmend in den Fokus der Nachlassplanung. Ob E-Mail-PostfĂ€cher, Bankkonten, Streaming-Abonnements, soziale Netzwerke oder in Clouds gespeicherte Familienfotos: Immer mehr persönliche Erinnerungen und Werte liegen auf Servern weltweiter Diensteanbieter. Hinterbliebene stehen im Todesfall oft vor unzugĂ€nglichen Accounts, wenn Erblasser zu Lebzeiten keine Regelungen getroffen haben.

Große Kontenanzahl bei geringer Vorsorgequote

Nach SchÀtzungen von Jonas Katemann besitzt jeder Mensch in Deutschland im Durchschnitt 70 bis 100 digitale Online-Konten. Trotz dieser hohen Anzahl haben laut Erhebungen des Branchenverbands Bitkom aus dem Jahr 2025 lediglich 16 % der Internetnutzer ihren digitalen Nachlass vollstÀndig geregelt.

Die Konsequenzen einer versÀumten Vorbereitung zeigen sich hÀufig im Alltag der Erben. So verstarb die Mutter von Sabine Katemann im Jahr 2024 im Alter von 67 Jahren unvorbereitet, woraufhin die Hinterbliebene zahlreiche DatensÀtze, Konten und Passwörter eigenstÀndig sichten musste, statt sich auf die Trauer konzentrieren zu können. Ein Notar bezeichnete eine Vorsorgevollmacht in diesem Zusammenhang als das Mindeste, was geregelt sein sollte.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Urteile

In Deutschland hat die Rechtsprechung die Position von Hinterbliebenen in den vergangenen Jahren gestÀrkt. Bereits 2018 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Erben grundsÀtzlich in die VertrÀge der Verstorbenen mit Online-Diensten eintreten.

Im Jahr 2020 prĂ€zisierte der BGH, dass den Erben derselbe Zugang wie dem Erblasser gewĂ€hrt werden muss. Vorausgegangen war ein Verfahren gegen Facebook um das Konto einer verstorbenen MinderjĂ€hrigen: Das Unternehmen hatte der Mutter zunĂ€chst lediglich eine USB-Datei mit 14.000 PDF-Seiten ĂŒbergeben.

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Bis zum rechtskrÀftigen Urteil des BGH, das einen vollwertigen Kontozugang wie zu Lebzeiten der Tochter verlangte, vergingen sechs Jahre. Ende 2024 bestÀtigte zudem das Oberlandesgericht Oldenburg das Recht auf eine aktive Weiternutzung von Diensten.

Im internationalen Vergleich existieren mitunter spezifische Gesetze. In Spanien regelt Artikel 96 des Datenschutzgesetzes (Ley OrgĂĄnica de ProtecciĂłn de Datos) das sogenannte digitale Testament. Demnach können Angehörige und Erben bei Anbietern Zugang zu Inhalten Verstorbener verlangen und entsprechende Anweisungen erteilen, es sei denn, der Verstorbene hat dies ausdrĂŒcklich untersagt oder es handelt sich um nicht vererbbare Daten.

Funktionen großer Plattformen und Vorsorgeschritte

Große Plattformanbieter stellen eigene Mechanismen bereit, um Hinterbliebenen den Zugriff zu erleichtern:

  • Google: Über den Konto-InaktivitĂ€tsmanager können Nutzer bis zu 10 Vertrauenspersonen benennen, die Freigabe gespeicherter Daten nach einer definierten Zeitspanne konfigurieren oder eine Kontolöschung veranlassen. Liegen keine Einstellungen vor, können Konten nach mindestens zwei Jahren InaktivitĂ€t gelöscht werden. Alternativ trennt ein spezielles Google-Formular drei Wege: Konto schließen, verbliebenes Guthaben anfordern oder Daten anfordern. Passwörter gibt das Unternehmen grundsĂ€tzlich nicht heraus. Liegt keine Benennung vor, erfolgt eine Datenherausgabe nur nach EinzelfallprĂŒfung.
  • Apple: Ein zu Lebzeiten eingerichteter Nachlasskontakt erhĂ€lt einen spezifischen ZugriffsschlĂŒssel. Zusammen mit einer Sterbeurkunde erhalten Vertrauenspersonen Zugriff auf Fotos, Notizen, Nachrichten, Dokumente und Backups. Ausgeschlossen von diesem Nachlasszugriff bleiben gekaufte Inhalte wie Filme, Musik oder BĂŒcher sowie der iCloud-SchlĂŒsselbund. Die Freigabe ist zeitlich auf drei Jahre begrenzt. Wurde kein Kontakt hinterlegt, verlangt das Unternehmen zusĂ€tzliche Rechtsdokumente oder GerichtsbeschlĂŒsse.
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Ratgeber und Checklisten empfehlen Erblassern, sĂ€mtliche Konten zu erfassen, Passwörter sicher zu hinterlegen, WĂŒnsche festzuhalten und entsprechende Vollmachten aufzusetzen.

Neben Immobilien, die rund die HĂ€lfte aller Erbschaften in Deutschland ausmachen, umfasst das digitale Erbe auch Online-Depots, digitale Gutscheine und Bonuskonten. Experten raten zudem dazu, wichtige Daten auf externen Speichermedien abzusichern und Passwörter keinesfalls in ungeschĂŒtzten NotizbĂŒchern zu dokumentieren.

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