Digitalisierung im Gesundheitswesen: EU und Frankreich könnten GeDiG bremsen
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 10:43 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Pläne der Bundesregierung zur Digitalisierung des Gesundheitswesens stoßen auf europäischer Ebene auf Widerstand. Einwände der EU-Kommission und Frankreichs gegen den deutschen Digital-Health-Umbau könnten den laufenden Prozess in Berlin verzögern, wie rapporteur.com am 23. Oktober 2026 berichtete.
Gleichzeitig verteidigt die EU-Kommission ihren vorgeschlagenen Regulierungsrahmen für künstliche Intelligenz in Medizinprodukten gegen Vorbehalte aus Deutschland. Deutsche Vertreter befürchten demnach, dass die europäischen Vorgaben Innovationen im Gesundheitswesen bremsen und den Zugang von Patienten zu neuen Behandlungen verzögern könnten.
Scharfe Debatte um Kassenzugriff im GeDiG
Die europäischen Bedenken fallen in eine Phase intensiver innenpolitischer Auseinandersetzungen um das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG). Das Gesetzesvorhaben, das die frühere Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Ende ihrer Amtszeit vorgelegt hatte, wird derzeit im Bundestag beraten. Nach der ersten Lesung am 8. Oktober 2026 fand die parlamentarische Anhörung am 14. Oktober 2026 statt.
Besonders die vorgesehene Einsichtnahme der gesetzlichen Krankenkassen in die elektronische Patientenakte (ePA) sorgt für Widerspruch. Der Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, Markus Blumenthal-Beier, bezeichnete diese Pläne als Dammbruch, der das Vertrauen in die Digitalisierung schwäche.
Voraussetzung für den Zugriff ist laut Entwurf die Einwilligung der Versicherten. Mit dieser Zustimmung dürften Kranken- und Pflegekassen ePA-Daten verarbeiten, um seltene Erkrankungen, Krebs, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, drohende Pflegebedürftigkeit sowie Impfbedarf nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu erkennen.
Der Hausärzteverband bezweifelt jedoch die Transparenz und Unabhängigkeit dieser Zustimmung und mahnt eine ausdrückliche Aufklärung über die weitreichenden Konsequenzen an. Ein Hinweis in allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfe kein Freifahrtschein für intimste Gesundheitsdaten sein. Kassen dürften keine Möglichkeiten erhalten, Datenprofile zu erstellen und Patienten direkt anzusprechen.
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Demgegenüber wies Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands, die Warnungen zurück und betonte, frühe Hinweise ermöglichten eine rechtzeitige Erkennung von Erkrankungen. Unterstützung kommt auch vom Verband der Ersatzkassen (vdek).
Dessen Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner begrüßte den Ausbau der datengestützten Risikoerkennung nach Paragraf 25b SGB V. Künftig sollen mit ausdrücklicher Einwilligung neben ePA-Daten auch Informationen aus Wearables einbezogen werden können.
Der vdek regte an, über Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit hinaus auch Leiden mit hohem Chronifizierungsrisiko wie Muskel-Skelett- oder psychische Erkrankungen aufzunehmen.
Forderungen weiterer Fachgruppen
Auf dem 42. Deutschen Betriebsärzte Kongress in Mainz forderte Susanne Liebe, Präsidentin des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), arbeitsmedizinische Expertise systematisch in Reformen und Prävention einzubinden.
Gemeinsam mit weiteren Fachverbänden mahnt der VDBW eine Gleichstellung beim ePA-Zugang an, da Betriebsärzte bislang nur über eingeschränkte Zugriffsrechte verfügten. Zudem fordern die Arbeitsmediziner eine verbindliche Einbindung bei der Lungenkrebs-Früherkennung.
Kritik kommt zudem vom Aktionsbündnis Psychotherapie. Psychologische Psychotherapeuten dürften weiterhin keine Überweisungen zur ambulanten psychiatrischen Mitbehandlung ausstellen, sondern lediglich zur körperlichen Abklärung vor einer Psychotherapie.
Der aktuelle GeDiG-Entwurf sehe Zugriffsrechte auf die elektronische Überweisung ausschließlich für Ärzte und deren Personal vor. Nach den aktuellen Zeitplänen soll die E-Überweisung bis zum 1. September 2029 eingeführt werden, gefolgt von einem bundesweiten System ab 2031, das Beschwerden erfassen und deren Dringlichkeit bewerten soll.
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Kluft zwischen Anspruch und Versorgungsalltag
Wie groß die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Digitalisierungsplänen und der Praxis derzeit noch ist, verdeutlicht eine YouGov-Umfrage im Auftrag von Doctolib unter 428 Ärzten aus Kliniken, Praxen und medizinischen Versorgungszentren sowie 1053 Privatpersonen. Im klinischen Bereich bevorzugen demnach 73 Prozent das persönliche Gespräch, 61 Prozent das Diensttelefon und 58 Prozent hausinterne E-Mails.
Zugleich gaben 70 Prozent des ärztlichen Klinikpersonals und 72 Prozent des Praxispersonals an, für den dringenden Austausch bereits herkömmliche Messenger-Dienste wie WhatsApp genutzt zu haben. Dabei sahen 58 Prozent der Klinikärzte das Risiko eines Datenlecks und 49 Prozent die Gefahr einer Datenschutzverletzung.
Dass allgemeine Messenger dennoch beruflich genutzt werden, begründeten 64 Prozent der betroffenen Klinikärzte damit, dass auch Kollegen und Vorgesetzte diese Kanäle verwendeten.
